10. Februar 2010
Am 01. Juli 2009 verabschiedete der Bundestag das 2. Opferrechtsreformgesetz siehe: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/136/1613671.pdf Demnach ruht nun u.a. die Verjährungsfrist bei Misshandlungen von Kindern im Rahmen innerfamiliärer Gewalt (§225 StGB) bis zur Volljährigkeit der Opfer. Diese Neuerung wird sich grundsätzlich auf die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Genitalverstümmelungen auswirken, da diese Misshandlung immer im familiären Umfeld geplant und angestiftet wird. Die TaskForce begrüßt diesen Schritt, da bislang schwere Misshandlungen von Kindern bereits vor deren […]



