Amtsgericht Remscheid schützt dreijähriges Mädchen vor Genitalverstümmelung in Gambia

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Mit dem Beschluss  25 F 24/21 hat das Amtsgericht Remscheid eine einstweilige Verfügung aus dem Jahr 2019 bestätigt, in der einer Mutter aus Gambia untersagt wird, ihre dreijährige Tochter außerhalb des Schengenraums, vor allem aber nach Gambia zu bringen. Grund für diese rechtliche Maßnahme ist die Gefahr für das Kind, bei einer solchen Reise einer Genitalverstümmelung unterworfen zu werden. Die Frau hatte zuvor angekündigt, mit dem Mädchen in ihr Heimatland reisen zu wollen.

Das Gericht wertet die Genitalverstümmelung zutreffend als eine „extreme körperliche und seelische Schädigung“, sodass selbst eine relativ geringe Wahrscheinlichkeit der Tatausübung ausreicht, um die Schutzmaßnahme zu rechtfertigen. Ohne der Kindsmutter – in deren Familie die Genitalverstümmelungen an Mädchen üblich sind – eine explizite Tatabsicht zu unterstellen, gelangt das Gericht zu der Auffassung, dass ein gewisses Risiko zu bejahen ist, für dessen Abwendung die festgelegte Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts einen verhältnismäßigen Eingriff darstellt. 

Eingeleitet hatte das Verfahren der Vater des Mädchens, der von der Kindsmutter getrennt lebt und sich berechtigt um die Unversehrtheit seiner Tochter sorgt, sollte sie in das tatbelastete Familienumfeld der Kindsmutter gebracht werden.

Die TaskForce wurde über ihr Notrufprojekt „SOS FGM“  eingeschaltet und hat das Gericht unterstützt mit grundsätzIichen Informationen zu Genitalverstümmelungen in Gambia sowie einer konkreten Gefahreneinschätzung.

Die Gründerin der TaskForce, Ines Laufer, wertet den Beschluss einmal mehr als wichtiges Zeichen für den Kinderschutz, findet aber auch kritische Worte: „Seit dem wegweisenden Beschluss XII ZB 166/03 des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2005 konnte von zahlreichen Mädchen die Gefahr einer Genitalverstümmelung abgewendet werden, indem Reisen in die Gefährdungsländer untersagt wurden. Dennoch bilden solche Schutzmaßnahmen die Ausnahme. Der Mehrheit der über 22.000 gefährdeten Mädchen aus Hochrisikoländern wird staatlicher Schutz allerdings bislang versagt – eine Situation, die von Politikern und Regierung schlichtweg ausgesessen wird. Dabei müsste diese wirksame Prävention lediglich als kollektive Maßnahme für alle gefährdeten Mädchen politisch umgesetzt werden.“

Mit dem Projekt „Notruf Genitalverstümmelung – SOS FGM“ begegnet die TaskForce der stetig wachsenden Nachfrage nach Hilfe und Beratung immer dann, wenn Mädchen in konkreten Fällen vor einer Genitalverstümmelung geschützt werden müssen. „Dennoch hoffen wir, eines Tages überflüssig zu sein, weil der Staat seiner Schutzpflicht gegenüber diesen spezifisch gefährdeten Kindern endlich gerecht wird.“ so Ines Laufer über die Zukunftsvision der Organisation. 

 

Symbolfoto: (c) Shutterstock

4 Comments

  1. Edward von Roy sagt:

    Gambia 2024, die Bewegung für eine Straffreistellung der FGM hat ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament eingebracht, zu den Lobbyisten gehört Imam Abdullah Fatty. Erste Lesung im Parlament am 4. März 2024. Zweite Lesung am 18. März 2024.

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    Hintergrund

    Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu „beschneiden”, genital zu verstümmeln, fünf Mädchen konnten vor der FGM gerettet werden, an drei Mädchen konnten die Frauen ihr Verbrechen ausführen. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im letzten Herbst (2023) wurden die Täterinnen in verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi für jede, das sind 204 Euro. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, sprich jede Form (Typ I, II, III, IV) verboten.

    Eine islamischer Führer, um das Wort cleric, Kleriker zu vermeiden, bezahlte die Strafe, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

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    Edward von Roy

  2. Edward von Roy sagt:

    Innerhalb der Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

    de.wikipedia.org/wiki/Mai_Fatty

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    Since 2009 Mai Fatty is the leader of the Gambia Moral Congress (GMC).

    en.wikipedia.org/wiki/Mai_Fatty

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    Erste Lesung im Parlament am 4. März 2024. Zweite Lesung am 18. März 2024.

    “The Gambian government is considering repealing the ban on female genital mutilation (FGM) this month. Some Gambian parliamentarians think that designating the practice illegal violates cultural and religious freedom. … The Gambian Parliament will hold a second reading of the measure to decriminalise FGM on March 18, 2024.”

    newscentral.africa/gambias-parliament-considers-reversal-of-fgm-ban/

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    Reden wir nie lediglich von den Mädchen, wo es doch um eine unnötige Verletzung, unnötige Operation, unnötige Genitaloperation geht, durch Erwachsene vorgenommen am Kind, Kleinkind oder Säugling. Es geht um Kinder. Kind ist Mensch unter 18 Jahre und Kind ist Junge oder Mädchen.

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    Eines Tages begegnete Mohammed der zum Islam konvertierten muqaṭṭiʿatu l-buẓūr (amputatrice di clitoridi, coupeuse de clitoris, cutter of clitorises), der Frauenbeschneiderin Umm Atiyya, Umm ʿAṭiyya. Die Gottgehorsame befragte den Propheten nach der religiösen Rechtmäßigkeit ihrer täglichen Arbeit und Allahs Sprecher stellte fest:

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    أشمِّي ولا تنهَكي
    ašimmī wa-lā tanhakī
    [Cut] slightly and do not overdo it
    [Schneide] leicht und übertreibe nicht

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    Oder Mohammed verkündete den Willen des Himmels so:

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    اختفضن ولا تنهكن
    iḫtafiḍna wa-lā tanhikna
    Cut [slightly] without exaggeration
    Schneide [leicht] und ohne Übertreibung

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    Man falle auf islamradikale Nebelwerfer wie Nuh Ha Mim Keller (“not the clitoris itself, as some mistakenly assert”) oder Asiff Hussein (“an Islamic practice that brings untold benefits to women, eine islamische Praxis, die den Frauen unerhörte Wohltaten schenkt”) nicht herein, selbstverständlich muss es islamrechtlich – islamisch – nicht beim Wegschneiden der Klitorisvorhaut bleiben, sondern kann das weibliche Zentrum der Lust amputiert oder teilamputiert werden, die arabisch Bazr baẓr (Mehrzahl Buzur buẓūr) zu nennende Klitoris. Die die FGM-Typen I, II, III und IV umfassende Klassifikation der FGM darf nicht aufgespalten werden in einen weiterhin verbotenen und einen künftig erlaubten Teil.

    Aus Sicht des Islam gilt die nicht menschengemachte Schöpfungsordnung und Gesetzlichkeit, die Scharia, überall und bis zum Tag der Auferstehung. Die Scharia ist unteilbar und regelt jeden Bereich des Lebens mit Blick auf Lohn oder Strafe im Diesseits und im Jenseits. Als an der weltweiten Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte interessierter Mensch trage man sein Möglichstes dazu bei, den Schariavorbehalt in der Verfassung vieler Staaten zu überwinden, und kritisiere man die gemäß gottgegebener Scharia und menschlich anzuwendendem Fiqh erfolgenden, muslimische Frauen und alle Nichtmuslime diskrimierenden Fatwas, Gesetzesvorschläge, Gesetze und Gerichtsurteile.

    “Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des Beschneidens d. h. Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (chitan al-banat), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

    Um Allahs Befehl sowie der Malikiyya (Madhhab maliki), seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice).

    Zusätzlich beginnt sie, ganz nach der Strategie von Abdullahi an-Na’im (ʿAbdallāh Aḥmad an-Naʿīm) einer lediglich verlangsamten Errichtung der Hakimiyya (Allahkratie, Souveränität Gottes statt Volkssouveränität), für die dauerhafte Trennung zwischen einem dann in Bezug auf jede Glaubenslehre “neutralen” sprich ohnmächtigen Staat und dem Glaubensgehorsam zu werben, sich dafür einzusetzen, dass ein mehr und mehr säkularer (!) Staat in der Bevölkerung jedwedes authentische religiöse Praktizieren unterstützt: “Ein säkularer Staat, der sich gegenüber den Glaubenslehren einer Religion neutral verhält und eine echte religiöse Lebensführung fördert.” [1]

    Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung haben ihre Religion richtig verstanden.

    Zum Glück für alle Menschen ist Muslim nicht Islam.

    Kein Islam ohne FGM.

    Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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    [1] “A secular state, one that is neutral regarding religious doctrine, and promotes genuine religious observance.”

    — Abdullahi Ahmed An-Na’im: On human rights, the secular state and Sharia today. 11.01.2019, UNESCO.

    unesco.org/en/articles/abdullahi-ahmed-naim-human-rights-secular-state-and-sharia-today-0

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    “Un État séculier qui soit neutre en matière religieuse, mais favorise une pratique religieuse authentique.”

    — Abdullahi Ahmed An-Na’im : Droits de l’homme, État séculier et charia aujourd’hui. 15.01.2019, UNESCO.

    unesco.org/fr/articles/abdullahi-ahmed-naim-droits-de-lhomme-etat-seculier-et-charia-aujourdhui-0

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    Abdullahi An-Na’im, Charles Howard Candler Professor of Law. Emory.

    Emory University School of Law, Atlanta, Georgia, USA.

    law.emory.edu/lawyer/issues/2022/summer/features/faculty-renewal-and-eminence/abdullahi-an-naim.html

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    Abdullahi Ahmed An-Na’im is Charles Howard Candler Professor of Law at Emory University, where he focuses on cross-cultural human rights issues, with an emphasis on Islam. He is also a faculty member of the Emory College of Arts and Sciences and the Emory University Center for Ethics. He directs projects on women and land in Africa and Islamic Family Law. During the fall 2009 semester, he was a Visiting Professor of Arabic and Islamic studies at Georgetown University where he taught “The Future of Islamic Law,” and a senior fellow at the Berkley Center. He is the author of African Constitutionalism and the Role of Islam (2006), Islam and the Secular State: Negotiating the Future of Shari‘a (2008), Muslims and Global Justice (2011) and What is an American Muslim? Embracing Faith and Citizenship (2014). Professor An-Na’im holds LLB Degrees from the University of Khartoum and the University of Cambridge, and a PhD in Law from the University of Edinburgh.

    law.nus.edu.sg/people/abdullahi-an-naim/

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    An-Na’im, A. 2009. “The Compatibility Dialectic: Mediating the Legitimate Coexistence of Islamic Law and State Law.” Chorley Lecture, London School of Economics.

    An-Na’im, A. 2010. “Beyond Dhimmihood: Citizenship and Human Rights.” In The New Cambridge History of Islam: Muslims, and Modernity—Culture and Society Since 1800, edited by Robert W. Hefner, Cambridge: Cambridge University Press.

    tandfonline.com/doi/full/10.1080/15570274.2015.1075762

  3. Edward von Roy sagt:

    Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

    Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht.

    Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehören der Parlamentarier Almameh Gibba und der Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty), mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

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    Lawmaker Almameh Gibba introduced the bill. The second reading was postponed to March 18. [ 18.03.2024 ]

    voaafrica.com/a/gambian-legislature-considers-ending-ban-on-female-genital-mutilation/7513607.html

  4. Edward von Roy sagt:

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    “Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!”

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    21.03.2024. Eine Petition an den Gesundheitsminister von Gambia, Herrn Dr. Ahmadou L. Samateh, und an die gambische Ministerin für Angelegenheiten der Frau, für Kinder und Soziales, Frau Fatou S. Kinteh. Bei Change.org lässt sich die Petition mitzeichnen.

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    https://www.change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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    A petition to:

    Hon. Dr. Ahmadou Lamin Samateh, Minister of Health
    Ministry of Health
    The Quadrangle
    Banjul
    Republic of The Gambia

    and to:

    Hon. Fatou Sanyang Kinteh, Minister of Women’s Affairs, Children and Social Welfare
    State House
    Banjul
    Republic of The Gambia

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    21.03.2024

    Petition

    Retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia!

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    Petitionstext

    Sehr geehrter Herr Minister Dr Samateh, sehr geehrte Frau Ministerin Kinteh, retten Sie das wichtige Verbot der FGM in Gambia! Nur das beibehaltene Verbot jeder Form von Female Genital Mutilation (FGM Typ I, II, III, IV), nur der nicht verhandelbare Schutz der heutigen Mädchen als der künftigen Frauen Gambias in Bezug auf ein intaktes weibliches Geschlechtsorgan verwirklicht körperliche Unversehrtheit und universelle Menschenrechte. Auch die Berufung auf die Religion Islam, und tatsächlich, einen Islam ohne FGM gibt es nicht, kann keine Rechtfertigung für das Durchführen einer FGM (Typ I, II, III, IV) sein, die Islamic FGM (chitan al-inath) muss ebenso verboten bleiben und ggf. bestraft werden wie jede anders motivierte Female Genital Mutilation.

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    Petitionsbegründung

    Im Dorf Bakadagi-Mandinka im Distrikt Niani in der Central River Region (CRR) des westafrikanischen Staates Gambia hatten drei Frauen geplant, acht zwischen vier Monaten und einem Jahr alte Mädchen zu “beschneiden”, genital zu verstümmeln. Fünf Mädchen konnten vor der FGM (female genital mutilation, weibliche Genitalverstümmelung) gerettet werden, an drei Mädchen führten die Frauen das Verbrechen aus. In der Gerichtsverhandlung am Kaur/Kuntaur Magistrate Court im Herbst 2023 wurden die Täterinnen verurteilt, zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr oder zu einer Geldstrafe von 15.000 Dalasi (≈ 204 €) für jede. Seit 2015 ist in Gambia die FGM, mithin jede Form (FGM Typ I, II, III, IV) verboten.

    Gambias wichtiges FGM-Verbot dekriminalisieren: “Women’s (Amendment) Bill 2024”

    Mit Gesetzesinitiative Women’s (Amendment) Bill 2024 hat die Bewegung für eine Straffreistellung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ihren Gesetzesvorschlag ins Parlament von Gambia eingebracht. Erste Lesung im gambischen Parlament (The National Assembly, Nationalversammlung) am 4. März 2024, Zweite Lesung und Abstimmung am 18. März. Von den 47 anwesenden Abgeordneten stimmten nur vier dagegen, sprich sie stimmten für den Erhalt des wichtigen FGM-Verbots in Gambia, 42 hingegen stimmten für den kinderfeindlichen und frauenfeindlichen Gesetzesentwurf, es gab eine Enthaltung. Mindestens drei Monate lang, mindestens bis Mitte Mai 2024 wird das Gesetz in den Ausschüssen diskutiert werden.

    Schon zur Ersten Lesung hatte Imam Fatty mit einem gecharterten Bus Frauen vor das Parlament bringen lassen, die Slogans für eine straffreie Islamic FGM skandierten, welche sie freilich “weibliche Beschneidung” (female genital cutting, FGC) nennen, und von denen mehrere den Niqab trugen, den islamischen Gesichtsschleier, eine in Gambia bislang sehr ungewöhnliche Weise von Kleidung bzw. Hidschab.

    Zu den bekanntesten Lobbyisten einer in Gambia künftig wieder straffreien FGM gehört neben dem Imam Abdoulie Fatty (Abdullah Fatty) auch der Parlamentarier Almameh Gibba, mögen die beiden diesbezüglich keinen Erfolg haben.

    Imam Abdoulie Fatty hatte den Täterinnen die Strafe bezahlt oder bezahlen lassen, und die höchsten religiösen Autoritäten des Landes, gemeinschaftlich tätig am 1992 gegründeten Gambia Supreme Islamic Council (GSIC oder SIC, Oberster Islamischer Rat Gambias), bekundeten am 25. September 2023 mit Fatwa Nummer (002), arab., bzw. (003), engl., die islamrechtliche – die islamische – Rechtmäßigkeit der weiblichen Beschneidung.

    Am 10.03.2024 hatten das 1975 gegründete IICPSR (International Islamic Center for Populations Studies and Research, Direktor ist Gamal Serour, Gamal Abou el-Serour, angesiedelt am Kairoer Al-Azhar) und der GSIC (Gambia Supreme Islamic Council) unter dem Tagungstitel “The National Dialogue on FGM and Islam” eine Konferenz veranstaltet. (youtube.com/watch?v=DIsJQzh4owU) Der ägyptische Gynäkologe Serour (el-Serour) war Mitglied der WHO Strategic and Technical Advisory Group (STAG) (2011-2016), Chair of STAG (2017–2018) sowie Co-Chair of the Ethics Review Committee at the WHO Regional Office for the Eastern Mediterranean (seit 2017).

    Innerhalb der gambischen Parlamentarier treibt Mai Fatty (Mai Ahmed Fatty), Gründer und Vorsitzender der Oppositionspartei Tugendkongress Gambia (GMC · Gambia Moral Congress) die unmoralische Pro-FGM-Kampagne voran.

    “Le parlementaire Almameh Gibba a introduit la proposition de loi en première lecture. L’examen a été renvoyé à une seconde lecture prévue le 18 mars. L’homme indique l’excision n’est pas une nécessité en Islam.” (fr.africanews, 06.03.2024.) Eine Notwendigkeit (nécessité) des “Beschneidens” d. h. des Genitalverstümmelns auch der Mädchen entspräche seiner Einstufung als wadschib ( واجب · wāǧib ) bzw. fard ( فرض · farḍ ), englisch mandatory oder obligatory, wie bei der Islamic FGM der Schafiiten. Die meisten Menschen in Gambia sind zwar sunnitische Muslime, aber als Malikiten. Der chitan al-inath (ختان الإناث · ḫitān al-ināṯ ), die weibliche Beschneidung, eine Genitalverstümmelung, ist gemäß malikitischer Jurisprudenz nicht wadschib (obligatorisch), sondern mandub ( مندوب · mandūb ) bzw. mustahabb ( مستحب · mustaḥabb ), empfohlen. Mandub (mustahabb) bedeutet, dass der Muslim für das Unterlassen dieser Handlung vor allem im Jenseits zwar nicht bestraft, für das Durchführen dieser Handlung hingegen belohnt werden wird. Das zur Sicht der Malikiten, die Mädchenbeschneidung zu verbieten ist verboten.

    Um Allahs Befehl sowie dem Madhhab maliki, seinem auf den islamischen Juristen Malik ibn Anas (711 — 795) zurückgehenden Fiqh (Islamjurisprudenz) zu entsprechen, fordert der westafrikanische Teil der weltweiten Bewegung zur Straffreistellung der Islamic FGM, jedes FGM-Verbot zu verbieten, und betont zu diesem Zweck den hohen Wert der Familie und der elterlichen Wahlfreiheit (freedom of choice). Der Höchste Islamische Rat von Gambia und sein Kommittee für Fatwa und Mondsichtung (The Gambia Supreme Islamic Council’s Fatwa and Moon Sighting Committee) haben ihre Religion richtig verstanden.

    Noch die geringst invasive Form von FGM muss in jedem Staat verboten werden oder verboten bleiben. Auch um die WHO-Kategorie zur FGM mit ihren vier FGM-Typen (I, II, III, IV) nicht anzutasten, ist stets Wert auf die korrekte Terminologie zu legen, auf den Begriff FGM, weibliche Genitalverstümmelung.

    Edward von Roy, Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH)

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    change.org/p/retten-sie-das-wichtige-verbot-der-fgm-in-gambia

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