Wir verpflichten uns zu Transparenz und haben zehn wichtige Informationen über die TaskForce gemäß der Initiative Transparente Zivilgesellschaft für Sie zusammengestellt.

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Aus diesem Grund hat Transparency International Deutschland zusammen mit zahlreichen Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zehn grundlegende Punkte festgelegt, die jede Organisation öffentlich zugänglich machen sollte.

Auch wir meinen, dass die Öffentlichkeit ein Anrecht hat auf nähere Informationen über Organisationen, die ihre Aktivitäten für das Gemeinwohl überwiegend aus Spenden oder öffentlichen Mitteln finanzieren. Deshalb beteiligen wir uns an dieser Initiative und informieren Spenderinnen und Spender, Fördermitglieder und Interessierte an dieser Stelle unter anderem über unsere Ziele, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Lesen Sie die Selbstverpflichtungserklärung, die wir bei der Initiative Transparente Zivilgesellschaft hinterlegt haben. Sie finden die TaskForce in der alphabetisch sortierten Liste der Unterzeichner.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. hat ihren Sitz in Hamburg und
  • besteht als e.V. seit 2010 (eingetragen beim Amtsgericht Hamburg, VR 20776). Die bundesweite Initiative hat sich dabei bereits 2007 gegründet.
  • Anschrift und alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
  • Bei Rückfragen zur Transparenz / ITZ ist für Sie Ines Laufer erreichbar per E-Mail: ines.laufer@taskforcefgm.de oder telefonisch unter Tel. 01803 – 767 346 (9 ct/min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Unsere Arbeit ist wegen Förderung mildtätiger und wegen der Förderung der gemeinnützigen Zwecke Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der §§ 51 ff AO nach der uns zugegangenen Bescheinigung des Finanzamts Hamburg-Nord (Steuernr. 17/440/15843) vom 17.09.2012 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer befreit.
  • Den aktuellen Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer vom 07.03.2022 (für den Zeitraum 2018 bis 2020)können Sie hier einsehen.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • finden Sie in hier.

5. Tätigkeitsbericht

  • Die Tätigkeitsberichte erstellen wir jeweils bis zum Ende des dritten Quartals des Folgejahres. Den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018-2020 finden Sie hier.

6. Personalstruktur

  • Unser Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Wir beschäftigen keine hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, Honorarkräfte, Praktikant/inn/en oder andere. Sollte sich das künftig ändern, teilen wir das an dieser Stelle mit. Bislang koordiniert und erledigt unser Vorstand alle anfallenden Aufgaben und bedient sich einer wechselnden Anzahl von 5 bis 10 freiwilligen, ehrenamtlichen Unterstützer/inne/n und Mitgliedern zur Erfüllung des Vereinszwecks.

7. Angaben zur Mittelherkunft

  • Finanziell getragen wird die Arbeit der TaskForce ausschließlich durch die Unterstützung aktiver Mitglieder und Förderinnen und Förderer, d.h. die Einnahmen gehen insbesondere auf Spenden zurück. (siehe Tätigkeits- und Finanzbericht Seite 13-15) Besonders erfreulich ist dabei, dass einige Interessierte allein durch Internetrecherche auf die TaskForce aufmerksam wurden und sich zu einer Spende entschlossen.

8. Angaben zur Mittelverwendung

  • Die Ausgaben der TaskForce erfolgen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und entsprechen dem satzungsgemäß festgelegten Vereinszweck. Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach dem Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung den Vorschriften der Vereinssatzung sowie den steuerlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften. (siehe Tätigkeits- und Finanzbericht Seite 13-15)

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Die TaskForce fühlt sich verschiedenen Organisationen verbunden, ist jedoch nicht gesellschaftsrechtlich mit anderen verbunden (wie z.B. Partnerorganisation, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb).

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % unseres Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • nennen wir in unserem Tätigkeits- und Finanzbericht Seite 13-15 Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.