Wer Genitalverstümmelung in Deutschland lediglich für ein „Randthema“ hält, liegt falsch:

Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen sind allein in Deutschland gefährdet. Besonders in den Hochrisikogruppen (z.B. aus den Herkunftsländern Somalia, Äthiopien, Ägypten, Sierra Leone, Gambia u.v.m.) werden bis zu 80% der Mädchen tatsächlich verstümmelt, meist während „Ferienreisen“ in das Heimatland der Eltern.

Trotz dieser enormen Opferzahlen gibt es keine Strafverfolgung, denn Tat, Täter und Anstifter (d.h. Eltern/Familie) bleiben meist unbemerkt.

Hauptproblem ist die ärztliche Schweigepflicht: Entdecken Ärzte eine bereits verübte Verstümmelung oder besteht der Verdacht einer geplanten Tat, besteht keine Meldepflicht – und eine bereits verübte Tat darf von Ärzten nicht zur Anzeige gebracht werden.

Zudem können Eltern ihre Töchter ungehindert in die Hochrisikoländer bringen und sie dort verstümmeln lassen bzw. sie der Gefahr durch Verwandte aussetzen.

Zwar konnten in den vergangenen Jahren einige Mädchen durch Gerichtsbeschlüsse vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern geschützt werden, weil der Bundesgerichtshof 2004 dem Schutz der Mädchen höchste Priorität eingeräumt hat.

Aber weder Ministerien noch Parlamentarier haben dieser Grundsatzentscheidung bislang Rechnung getragen und angemessene Lösungen erarbeitet. Die immer wieder einmal geforderte Änderung des Strafrechts ist kaum geeignet, die Lage zu verbessern, denn es fehlen weiter die Rahmenbedingungen für Prävention und Strafverfolgung.