Die besondere Spezifik und Systematik von Genitalverstümmelungen bietet im Gegensatz zu allen anderen Formen von Gewalt und Misshandlung gegen
Kinder die Möglichkeit zu umfassender Prävention. Das Recht aller Mädchen auf Schutz kann durch diese drei Maßnahmen garantiert werden:
- Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:
- Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
- Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).