Urteil: Sieben Jahre Gefängnis für Genitalverstümmelung

Mädchen endlich wirksam vor Genitalverstümmelung schützen!
3. Februar 2022

Kommentar von Ines Laufer

In Großbritannien wurde eine aus Somalia eingewanderte Frau zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil sie ein Mädchen – offenbar ihre Tochter – im Jahr 2006 nach Kenia brachte, um das damals dreijährige Kind an den Genitalien verstümmeln zu lassen. 

Die Tat blieb 12 Jahre lang unentdeckt. Dann vertraute sich das Opfer einer Lehrerin an, die Zivilcourage zeigte und die Behörden informierte. Ärzte stellten daraufhin im Rahmen einer medizinischen Untersuchung fest, dass die Klitoris des Mädchens vollständig weggeschnitten worden war. Das war im Jahr 2019. Warum die Verurteilung erst jetzt – fünf Jahre später – erfolgte, geht aus den Veröffentlichungen der britischen Medien nicht hervor. Während in Deutschland angesichts der täglichen Berichte über unfassbare Freisprüche oder Bewährungsstrafen für migrantische Täter selbst bei schwersten Gewalttaten viele Menschen den Glauben an eine fähige Justiz verlieren, erscheint der britische Urteilsspruch durchaus angemessen. Aber auch hier reklamieren britische Bürger, dass Richter Justice Bryan die Höchststrafe von 14 Jahren Gefängnis nicht ausgeschöpft hat.

Massives Politikversagen

Während die britischen Behörden das aktuelle Urteil als klare Botschaft an potentielle Täter werten, entlarvt es jedoch vielmehr das ganze Ausmaß der anhaltenden politischen Anbiederungspolitik an die Tätergruppen: Denn zum einen verdeutlicht es das Vorhandensein der nötigen Rechtsgrundlagen, um die Verstümmelungstäter bzw. die anstiftenden Eltern einer angemessenen Strafe zuzuführen und zum anderen zeigt es, dass die breite Anwendung eben dieses Rechts politisch nicht gewollt ist! Begründung:  Noch immer verweigern Politik und Behörden zehntausenden gefährdeten Mädchen sinnvolle Schutzmaßnahmen und den Opfern Gerechtigkeit, indem sie

a.) keine regelmäßige Unversehrtheitskontrollen bei Minderjährigen zur umfassenden Identifikation und Dokumentation erfolgter Verstümmelungen umsetzen, 

b.) keine ärztlichen Meldepflichten einführen, um sämtliche identifizierte Verstümmelungen von Minderjährigen den Strafverfolgungsbehörden zu melden und

c.) stattdessen die Verantwortung zur Einleitung von Strafverfahren den traumatisierten, minderjährigen Opfern zuweisen! Perfider geht es kaum.

So hofft die am o.g. Fall beteiligte Staatsanwältin Patricia Strobino, dass sich mehr Opfer melden werden und der leitende Ermittler des Metropolitan Police Service, Andy Furphy, möchte unbedingt das Vertrauen der Tätergruppen gewinnen und sichert ihnen Respekt und Sensibilität zu. Aussagen wie diese spiegeln einmal mehr wider, wie sehr in den westlichen Zivilisationen der Charakter und die Systematik der Genitalverstümmelungen als schwere innerfamiliäre Gewalt verkannt und den Tätern ein unentschuldbarer Kulturrabatt eingeräumt wird.

Tausende minderjährige Opfer – Identifikation mit dem Aggressor 

Die Opfer der Verstümmelungsgewalt sind – das zeigt auch der aktuelle Fall – zumeist gefangen in einem Trauma-Kreis aus Dissoziation, Abspaltung und Identifikation mit dem Aggressor, der es ihnen quasi unmöglich macht, aus eigener Kraft gegen die Täter vorzugehen, zumal sie zu denen – da es sich i.d.R. um die Eltern oder Familienmitglieder handelt – in starken Abhängigkeitsbeziehungen leben. So überrascht es nicht, dass auch beim vorliegenden Verstümmelungsfall das Opfer Verständnis zeigt für die Täterin und von sich aus mit Sicherheit niemals rechtliche Schritte gegen diese eingeleitet hätte.

Es ist vielmehr die Aufgabe eines verantwortungsbewussten Staates, zum einen die Voraussetzungen zu schaffen, die Opfer als solche zu identifizieren, z.B. durch obligatorische Unversehrtheitskontrollen, und zum anderen aufgrund der Schwere der Tat automatisch umgehende Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Täter einzuleiten – insbesondere die anstiftenden Eltern, z.B. durch die Einführung einer ärztlichen Meldepflicht.

Nichts davon findet bisher statt – weder in Großbritannien, wo allein im Jahr 2018 85 Fälle von Genitalverstümmelung dokumentiert wurden, die im Land selbst verübt wurden (!), ohne dass die Täter belangt worden wären – noch in anderen europäischen Ländern oder gar in Deutschland.

Solange Regierungen und Behörden diese Täterschutzpolitik beibehalten, wird die Haupt-Botschaft an die Täter auch weiterhin lauten: „Keine Angst, Ihr habt nichts zu befürchten.“

 

Symbolbild (c) Shutterstock

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