Genitalverstümmelungen an Mädchen: Wie Europa versagt

Münchner Politiker verweigern Mädchen weiterhin Schutz vor Genitalverstümmelung
27. Juni 2018
Genitalverstümmelung an Mädchen und die Desinformation der Öffentlichkeit durch NGOs und Medien
3. August 2018

Seit der Gründung der TaskForce vor fast 10 Jahren berichten wir immer wieder darüber, in welchem Ausmaß und mit welchem Selbstverständnis Mädchen, die in Deutschland/Europa leben, der Gewalt der Genitalverstümmelung unterworfen werden und potentielle Opfer oft nicht einmal trotz konkreter Gefährdung mit rechtlichem Schutz rechnen dürfen.

So informierten wir z.B. über afrikanische Ärzte in London, die anboten, für ein gutes Honorar Genitalverstümmelungen vorzunehmen, über 60 schwer verstümmelte Mädchen in Schweden – aber keine Strafanzeigen gegen die Täter, wie Jugendämter in Hamburg und München akut gefährdeten Mädchen wirksamen Schutz verweigern und über deutsche Politiker, die Straffreiheit für die Täter fordern – um nur einige Beispiele zu nennen.

Schon lange vor der aktuellen Migrationswelle mussten wir die Zahl gefährdeter minderjähriger Mädchen in Deutschland drastisch nach oben korrigieren, auf 25.000 – 50.000.

Klares Signal an die Täter: „Ihr habt keine Strafe zu befürchten“!

Aktuelle Veröffentlichungen der letzten Wochen reihen sich ein in die jahrzehntelange Chronologie des politischen und behördlichen Versagens – sowohl bei der Strafverfolgung der wichtigsten Täter (=der anstiftenden Eltern) als auch beim Schutz gefährdeter Mädchen:

Österreich/Salzburg: 12 von 16 Mädchen verstümmelt – keine Strafen für die Täter

In Salzburg wurden im letzten Jahr bei der Staatsanwaltschaft drei Verdachtsfälle angezeigt. Dabei ging es um insgesamt 16 Mädchen aus drei Familien. „Bei einer medizinischen Untersuchung musste festgestellt werden, dass zwölf der 16 Mädchen tatsächlich genitalverstümmelt wurden“, sagt die Salzburger Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ).

Die Anzeigen verliefen im Sande – aus fadenscheinigen Gründen. Die Täterfamilien haben keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

Sinnvolle Schutzmaßnahmen für die 100 bis 150 (offiziell) gefährdeten Mädchen in Salzburg gibt es keine.

Erst jetzt will die Vizebürgermeisterin in einem Gutachten klären lassen, ob es möglich sei, Pflichtuntersuchungen für Mädchen aus bestimmten Kulturkreisen anzuordnen. Und: Ob man die Familienbeihilfe kürzen oder streichen könne, sollten sich Eltern weigern, ihre Töchter untersuchen zu lassen.

Bis Herbst will sie dem Gemeinderat immerhin einen Aktionsplan vorlegen.

Wir sind gespannt!

Quelle: Salzburger Nachrichten 

Schweiz/Neuenburg: Lächerliche Bewährungsstrafe für die Verstümmelung von zwei Mädchen

In der Schweiz wurde eine Somalierin zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, weil sie ihre zwei Töchter in Somalia und Äthiopien verstümmeln ließ.

Das Urteil ist aufgrund seiner Milde nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Opfer, sondern zeigt wieder einmal, wie sehr hier im Westen die Systematik der Verstümmelungsgewalt verkannt wird – als quasi alternativlos – und die Täter der Verantwortung enthoben werden: Das Gericht trug…der schwierigen persönlichen Situation der Somalierin Rechnung. Die Analphabetin habe in ihrem Land unter grossem sozialem Druck gestanden, ihre Töchter beschneiden zu lassen.

Quelle: NZZ

Großbritannien: Mehr als 15.000 dokumentierte Fälle von Genitalverstümmelung, zahlreiche Verstümmelungen im Inland – keine Verurteilung von Tätern, kein Schutz für potentielle Opfer

Seit drei Jahren werden auf der Insel Fälle von Genitalverstümmelung dokumentiert, die zufällig (!) bei Arztbesuchen diagnostiziert werden. Doch gerade die hochgefährdete Gruppe der potentiellen Opfer (=minderjährigen Mädchen) wird vernachlässigt und nicht konsequent auf genitale Unversehrtheit hin untersucht – weshalb sie auch nur 1,1% der identifizierten Opfer ausmacht.

Mehr als 11.000 Fälle waren zwischen 2015 und 2017 entdeckt worden, im letzten Jahr kamen über 4.500 neue Fälle dazu.

Mindestens 150 Opfer wurden in Großbritannien geboren, 85 Verstümmelungen wurden im Inland verübt.

Anzahl der Verurteilungen zumindest der anstiftenden Täter-Familien: Null.

Quellen: LocalGov, Thomson Reuters Foundation, Barnados

Anbiederung an die migrantischen Tätergruppen statt Durchsetzung von Recht und Schutz

Dass in Deutschland/Europa völlig ungeniert und ungestraft Mädchen der Genitalverstümmelungen unterworfen oder zu diesem Zweck in die Herkunftsländer verbracht werden können, ist kein Zufall sondern das Ergebnis fortgesetzten politischen Versagens und der Weigerung von Regierungen und Behörden, ihrer Schutzpflicht gegenüber den Kindern nachzukommen. Und es ist das Resultat eines fortgesetzten Kuschelkurses mit den migrantischen Tätergruppen:

Aus Angst vor Rassismusvorwürfen und aus falscher Rücksicht auf „kulturelle Empfindlichkeiten“ vermeiden es Polizei und Behörden, mit aller Härte gegen die Verstümmelungstäter vorzugehen.

So erklärte Jason Morgan vom Metropolitan Police Department / Scotland Yard noch 2010 im Guardian„…wir wollen die Communities (Anm.: die Täterkollektive) nicht vor den Kopf stoßen, indem wir hart durchgreifen…“

Seine Kollegin Clare Chelsom hatte 2008 verkündet, die Polizei sei „weniger an den anstiftenden Familien interessiert als an jenen, die mit den Verstümmelungen Geld verdienen“ – schließlich „könne man Genitalverstümmelungen als „Akt der Liebe“ verstehen“!

In Deutschland wurde 2013 ein Gesetz verabschiedet, das für den Tatbestand der Genitalverstümmelung absichtlich ein niedriges Mindeststrafmaß von einem Jahr vorsieht, um die Täter vor eventueller Abschiebung zu bewahren.

Die deutsche Ärzteschaft will weiter schweigen, wenn Verstümmelungen an minderjährigen Mädchen festgestellt werden und macht sich damit zum Komplizen der Täter.

Statt wirksame rechtliche Maßnahmen umzusetzen, werden von deutschen Behörden auf Steuerzahlerkosten Vertreter/innen der Tätercommunities an Runde Tische gebeten, wo die Verstümmelung von Mädchen schamlos verharmlost wird und sinnvolle Ansätze zum Schutz der Mädchen im Keim erstickt werden – am liebsten mit dem Verweis, sie seien „rassistisch“.

In diesem staatlich geförderten Täterschutzklima bleiben die gefährdeten Kinder auf der Strecke und werden unter dem Deckmantel der „political correctness“ diesen schweren Gewaltverbrechen überlassen.

Dabei ist es so einfach

Messbarer, wirksamer Schutz für ALLE verstümmelungsgefährdeten Mädchen sowie konsequente Strafverfolgung der anstiftenden Familienmitglieder ist mit der Einführung von drei einfachen Maßnahmen möglich:

  • Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit
  • Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
  • Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).

Die TaskForce hat bereits vor über 10 Jahren ein entsprechendes Präventionsprogramm erarbeitet, das bis heute von den politischen Entscheidern nicht einmal diskutiert wurde, auch dank der anhaltenden, mehrheitliche Gleichgültigkeit gegenüber diesen „Verbrechen vor unserer Haustüre“.

 

Foto: (c) Shutterstock

2 Comments

  1. Edward von Roy sagt:

    ·

    London 2019: FGM-Urteil am 8. März (International Women’s Day)

    Eine Frau, die ihre drei Jahre alte Tochter durch eine eigens bestellte (s. Global Citizen) sogenannte Beschneiderin genital verstümmeln ließ, ist die erste Person, die jemals in Großbritannien der FGM (weibliche Genitalverstümmelung) für schuldig befunden worden ist. Das Urteil wird für den 08.03.2019 erwartet (Weltfrauentag, Anm.).

    ·

    Die aus Uganda stammende Mutter (37) glaubt nicht nur an Notwendigkeit der FGM, sondern auch an allerlei ihr zur erfolgreichen Anwendung zur Verfügung stehende Zauberei oder Hexerei (Abwehrzauber, Schadzauber). In ihrer Wohnung in London hatte sie Spruchformeln und Fluchformeln ausgelegt, welche Polizei und Sozialarbeiter vom Untersuchen abhalten sollten (dazu vgl. b. Global Citizen die aufgeschnittenen Zitronen bzw. Limetten; im Bild bei BBC).

    Ihr männlicher Partner (43) ist durch die Jury freigesprochen worden.

    Die Mutter instruierte, drängte („coached“) ihre Tochter, der Polizei gegenüber zu lügen.

    Während die Eltern vor Gericht waren, durchsuchte die Polizei das Haus der Mutter und fand Anzeichen von „Hexenzauber, Hexerei“ (witchcraft).

    Prosecutor Caroline Carberry QC berichtet von zwei im Kühlschrank (s. u.) aufgefundenen Rinderzungen, Kuhzungen (cow tongues), „mit Nägeln durchstochen und mit Draht zusammengebunden, zusätzlich ein kleines stumpfes Messer“.

    Während der Verhandlung behauptete die Mutter, ihre Tochter sei bedauerlicherweise zu Boden und auf Metall gefallen und habe ihr Geschlechtsteil dabei verletzt, nachdem sie geklettert war, um an einen Keks heranzukommen (s. u., zur geringen Glaubwürdigkeit vgl. das Fehlen von Bluterguss bzw. Prellung).

    Krankenhausärzte hatten die Polizei alarmiert, nachdem das Mädchen mit beträchtlichem Blutverlust ins Whipps Cross Hospital (in Leytonstone) eingeliefert worden war.

    FGM: Mother guilty of genital mutilation of daughter · BBC 01.02.2019

    https://www.bbc.com/news/uk-england-47094707

    ·
    ·

    Die Mutter lebt in East London.

    Aufgrund fehlender Blutergüsse bzw. Prellungen vermutete Bashier Dawlatly, ein aus dem Sudan stammender Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, weibliche Genitalverstümmelung, FGM.

    40 aufgeschnittene Zitrusfrüchte (s. Bild b. BBC: ordentlich in zehn Viererreihen) enthielten die Namen der Polizeibeamten, den Namen des Sozialarbeiters sowie den Namen des Director of Public Prosecutions (DPP). Die von der Notwendigkeit der FGM überzeugte Täterin glaubt, wie wir gesehen haben, zusätzlich an die Wirkmacht vom Bannen bzw. Verwünschen oder Verfluchen, an ihre Fähigkeit zu schwarzer Magie.

    3-Year-Old Girl in London Allegedly Subjected to FGM by ‚Witch‘ · „Brought to you by: Thomson Reuters Foundation“ · Global Citizen · 17.01.2019

    https://www.globalcitizen.org/en/content/london-fgm-female-genital-mutilation-case-witch/

    ·

  2. […] davon findet bisher statt – weder in Großbritannien, wo allein im Jahr 2018 85 Fälle von Genitalverstümmelung dokumentiert wurden, die im Land selbst verübt wurden (!), ohne dass die Täter belangt worden wären – […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert