10. Februar 2010
Am 07.Juni 2008 verabschiedete das ägyptische Parlament ein Gesetz, das die Durchführung von Genitalverstümmelung unter Strafe stellt – es sei denn, ÄrztInnen stellen eine „medizinische Notwendigkeit“ fest. Ines Laufer nimmt diese Klausel etwas genauer unter die Lupe und kommentiert das Gesetz unter Berücksichtigung des „Verstümmelungs-Alltags“ in dem beliebten Urlaubsland. Zum Kommentar von Ines Laufer als PDF-Dokument.



