Neue Details: Münchner Jugendamt überlässt zwei Mädchen der Gefahr der Genitalverstümmelung

Genitalverstümmelungs-Gefahr für zwei Mädchen aus München und die Rolle der Fadumo Korn
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Im Fall der beiden kleinen Mädchen, die von Münchner Behörden schutzlos der Gefahr der Genitalverstümmelung in Nigeria überlassen wurden, geht die TaskForce immer noch der Frage nach, wie es zu dieser skandalösen Unterlassung kommen konnte. Bei der Recherche über die Hintergründe wurde der TaskForce jetzt unerwartete Hilfe von der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin zuteil, die sich bislang hinter eine Mauer des Schweigens zurückgezogen hatte.

Mit einer anwaltlichen Unterlassungsaufforderung will sie nun die kritische Berichterstattung über sich verbieten lassen und lässt folgendes verlauten:

Meine Mandantin (Anm.: die Mitarbeiterin des Jugendamtes) hat sich entgegen Ihrer Behauptung einer konkreten Verstümmelungsgefahr ein umfassendes Bild von der Gefährdungslage aufgrund mehrerer Gespräche mit Fachpersonen (Anm.: Fadumo Korn) und der Mutter der beiden Mädchen gemacht. Die Mutter der beiden Mädchen hat meiner Mandantin gegenüber schriftlich zugesichert, keinerlei Beschneidungen an den Mädchen vornehmen zu lassen und in eine körperliche Untersuchung der Mädchen nach der Rückkehr aus Nigeria schriftlich zugestimmt. Überdies hat sie mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass ihr die Strafbarkeit einer Beschneidung nach deutschem Recht bekannt ist.

Nach alledem gab es für meine Mandantin keine Anhaltspunkte für eine konkrete Verstümmelungsgefahr.

Nun hatte die TaskForce der Jugendamtsmitarbeiterin von Anfang an fundiert erörtert, dass die konkrete Gefahr nicht unbedingt von der Mutter selbst, sondern vor allem von der Täterfamilie vor Ort ausgeht, denn die Mutter gab an, selbst verstümmelt worden zu sein. Und kein valider Beweis für eine eventueller Abkehr der Familie von dieser Gewalt wurde je erbracht.

Erfahrungsgemäß ist ein einzelner Elternteil gar nicht oder unzureichend in der Lage, die Töchter gegen die Entscheidung der Familie vor Ort zu schützen und vor allem besteht die Gefahr, dass die Mädchen verstümmelt und in Nigeria zurückgelassen werden. Dies geschieht in solchen Fällen regelmäßig, um einer eventuellen Strafverfolgung in Europa zu entgehen.

Und genau dieses Risiko geht das Jugendamt nun erklärtermaßen ein!

Das Jugendamt hatte bereits ausführlich mit der Mutter gesprochen, bevor es die TaskForce kontaktierte – hatte sich also ein Bild der Situation machen können und die Gefährdung ebenso erkannt. Daher wurde die TaskForce sofort um Hilfe bei der Formulierung des Antrages gebeten und kam dieser Bitte innerhalb von zwei Tagen nach.

Erst nach der Konsultation von Fadumo Korn – die sich seit Jahren vehement gegen den rechtlichen Schutz gefährderter Mädchen einsetzt – beschloss das Jugendamt, den Antrag nicht mehr zu stellen und „das Risiko einzugehen“!

Die nun vorgebrachten Aussagen der Jugendamtsmitarbeiterin führen sich selbst ad absurdum: Denn wenn angeblich keine Gefährdung der Mädchen vorliegt, ist es auch überflüssig, die Kinder bei der Rückkehr zu untersuchen!

Die implizite Aussage, als Ausschlusskriterium für eine Gefährdung gelte die Bestätigung der Mutter, über die Strafbarkeit der Verstümmelungen nach deutschem Recht informiert zu sein, bedient das zutiefst rassistische Klischee von den „dummen Tätern“, die ihre Kinder lediglich aus Unwissenheit von Recht und Gesetz verstümmeln lassen – und von denen wohl keine Gefahr mehr ausginge, wenn ihnen die Rechtslage bekannt sei.

Nach dieser verqueren Logik dürfte es den Großteil aller verübten Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung, Raub etc. gar nicht geben, da die Täter i.d.R. über deren Strafbarkeit bestens informiert sind!

Fazit:

Das aktuelle Anwaltsschreiben belegt, dass das Jugendamt die konkreten Gefährdungshinweise zugunsten rassistischer Klischees und belang- und im Ernstfall wirkungsloser Lippenbekenntnisse ignoriert hat.

Das Jugendamt spielt wissentlich „Russisches Roulette“ mit der Gesundheit und dem Leben der beiden Mädchen und handelt damit entgegen seines Schutzauftrages, entgegen der gängigen Rechtsprechung und entgegen seiner moralischen Verpflichtung, Gewalt und Misshandlung von Kindern wirksam abzuwenden.

Mit dieser verantwortungslosen Entscheidung macht sich das Jugendamt – sollten die Mädchen tatsächlich verstümmelt werden – der Unterlassung von Hilfe und der Mittäterschaft schuldig.

Der Anwalt der TaskForce hat die unhaltbare Unterlassungs-Anberühmung scharf zurückgewiesen. Eine negative Feststellungsklage seitens der TaskForce wird erwogen.

Weiterlesen:

Münchner Behörden verweigern zwei Mädchen Schutz vor Genitalverstümmelung: “Wir gehen das Risiko ein”

Genitalverstümmelungs-Gefahr für zwei Mädchen aus München und die Rolle der Fadumo Korn

Foto (c) GG-Berlin / pixelio.de

3 Comments

  1. donata sagt:

    verantwortungsloses Handeln haben die Jugentämter ist ja nicht zum ersten Mal drauf,ich denke – das die Mädchen nur unter Aufsicht der Jugendamtsbeamten ausreisen sollten,wenn die Reise einen wichtigen Grund haben sollte……ansonsten sehe ich sogar die Argumentation (wir gehen das Risiko ein)des Amtes sollte bestraft werden…..

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