Deutschland

Wer Genitalverstümmelung in Deutschland und Europa
lediglich
für ein “Randthema” hält, liegt falsch:

- Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen sind allein in Deutschland gefährdet.

- Besonders in den Hochrisikogruppen (z.B. aus den Herkunftsländern Somalia, Äthiopien, Ägypten, Sierra Leone, Gambia u.v.m.) werden bis zu 80% der Mädchen tatsächlich verstümmelt, meist während „Ferienreisen“ in das Heimatland der Eltern.

- Trotz dieser enormen Opferzahlen gibt es keine Strafverfolgung, denn Tat, Täter und Anstifter (d.h. Eltern/Familie) bleiben meist unbemerkt.

- Das liegt vor allem an der ärztlichen Schweigepflicht: Entdecken Ärzte eine bereits verübte Verstümmelung, dürfen sie die Behörden nicht einschalten. Und selbst wenn sie Verdacht oder gar Kenntnis über eine geplante Tat haben, besteht keine Meldepflicht.

- Eltern können ihre Töchter ungehindert in die Hochrisikoländer bringen und sie dort verstümmeln lassen bzw. der Gefahr (z.B. durch Verwandte) aussetzen. Bis heute konnten nur einige wenige Mädchen durch Gerichtsbeschlüsse vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern geschützt werden.

- Weder Ministerien noch Parlamentarier haben bislang angemessene Lösungen erarbeitet. Auch die geplante Änderung des Strafrechts verbessert die Lage nicht: es fehlen weiter die Rahmenbedingungen für Prävention und Strafverfolgung. weiterlesen…



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