Genitalverstümmelungs-Gefahr für zwei Mädchen aus München und die Rolle der Fadumo Korn

Münchner Behörden verweigern zwei Mädchen Schutz vor Genitalverstümmelung: „Wir gehen das Risiko ein“
25. November 2014
Neue Details: Münchner Jugendamt überlässt zwei Mädchen der Gefahr der Genitalverstümmelung
14. Dezember 2014

Letzte Woche berichteten wir über einen aktuellen Fall aus München, bei dem Jugendamt und Familiengericht zwei kleine Mädchen (1 und 5 Jahre) schutzlos der Gefahr der Genitalverstümmelung in einer Täterfamilie in Nigeria überlassen.

Noch immer erreichen uns schockierte Rückmeldungen und Nachfragen besorgter Mitmenschen, die wissen möchten, wie es dazu kommen konnte und was nun mit den Mädchen sei. Wir arbeiten weiter die Details auf und werden zu gegebener Zeit weitere Informationen geben können.

Daher bitten wir um etwas Geduld – aber soviel schon einmal vorab:

Nicht nur die Entscheidung selbst ist ein Skandal – sondern auch die Hintergründe und Vorgehensweise der verantwortlichen Behörden.

So wurde die Somalierin Fadumo Korn als „Sachverständige“ bestellt und nahm maßgeblich Einfluss, um die ursprüngliche Entscheidung des Jugendamtes, rechtlichen Schutz für die Mädchen zu beantragen, zu kippen! Auch vor Gericht durfte sie nach bisherigen Informationen für die Ausreise der Kinder plädieren.

Dabei wirft ein Blick auf Korn’s fragwürdige Agenda die dringende Frage auf, wie es überhaupt sein kann, dass eine städtische Behörde bzw. ein Gericht so leichtfertig den Bock zum Gärtner macht, da diese Pseudo-Expertin

– die Realität der Verstümmelung beharrlich leugnet und als „Beschneidung“ verharmlost,

-seit Jahren für eine gute Reputation der Verstümmelungstäter wirbt, die schließlich einen „angesehenen und traditionsreichen Beruf“ ausübten bzw. mit „besten Absichten“ handelten,

– sich gegen Gefängnisstrafen für Täter ausspricht, die ihre Töchter verstümmeln lassen,

– die Forderungen deutscher Politiker nach harten Strafen für die Täter als „haarsträubende Vorschläge“ abwertet,

– offen gegen die Rechtsprechung zum Schutz von Mädchen agiert und staatliche Schutzmaßnahmen verhindert.

Diese Frage steht derzeit unbeantwortet im Raum.

Ebenso die Frage, warum sowohl die wichtigste Zeugin in dem Fall – d.h. die Kindergärtnerin – die bis zuletzt ihre Bedenken bezüglich einer möglichen Ausreise der Kinder geäußert hatte als auch der Antragsteller sich NICHT vor Gericht äußern durften…

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Foto (c) Screenshot Bayerischer Rundfunk, Abendschau – 09.09.2011

3 Comments

  1. […] ein umfassendes Bild von der Gefährdungslage aufgrund mehrerer Gespräche mit Fachpersonen (Anm.: Fadumo Korn) und der Mutter der beiden Mädchen gemacht. Die Mutter der beiden Mädchen hat meiner Mandantin […]

  2. Alex Upatov sagt:

    Wer hier lebt hat sich an die hiesige Gesetzeslage zu halten, und Genitalverstummelung ist schwere Körperverletzung! Wie kann man nur solch eine „Sachverständige“ vor Gericht überhaupt zulassen? Die Frau vertritt Ansichten, die klar gegen den StGB verstossen – an sich macht sie sich die Mittäterschaft schuldig und gehört eher bestraft als bezahlt.

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