Kritik an Gesetzes-Entwurf zu “Genitalverstümmelung” auch von Strafverteidigern

Die TaskForce kritisiert nach wie vor die Bestrebungen von Bundesrat und Bundestag, einen eigenen Straftatbestand “Genitalverstümmelung” zu schaffen.

Zum einen, weil die geplanten Änderungen des Strafrechts überflüssig sind und zum anderen, weil die Debatte um die Strafrechtsänderungen von den tatsächlichen Problemen ablenkt, die zur bisherigen Straffreiheit der Täter führen.

Aber wir sind nicht die einzigen, die anhand fundierter Kenntnis der  Verstümmelungspraxis diese Kritik üben: Die Strafverteidigervereinigungen werfen in einer ausführlichen Stellungnahme ebenfalls ein kritisches Licht auf das geplante Gesetz:

Auszüge:

“Weibliche Genitalverstümmelung ist ein gravierender Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der betroffenen Mädchen. [Read more...]

Bundestag soll Strafrechtsänderung zu “Genitalverstümmelung” ablehnen!

Bereits im Mai haben wir die BerichterstatterInnen aller Fraktionen gebeten, den Gesetzes-Entwurf zu den Änderungen im Strafrecht abzulehnen. Auszug aus unserem Schreiben an die ParlamentarierInnen:

“Als bundesweites Netzwerk von Kinder- und Menschenrechtsorganisationen, das sich für den umfassenden Schutz gefährdeter Mädchen und die unbedingte Strafverfolgung der TäterInnen, insbesondere der anstiftenden Familienmitglieder einsetzt, bitten wir Ihre Fraktion, die in dem Gesetzesentwurf BT 17/1217 vorgeschlagenen Änderungen des Strafrechts abzulehnen. [Read more...]

Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten

Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal

Hamburg, den 16. Mai 2010 – Der Bundesrat verabschiedete im März 2010 den Entwurf für einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Verstümmelnde Eingriffe, die von Ärzten durchgeführt werden – wie die Entfernung der inneren Schamlippen – sollen jedoch von der Strafnorm ausgeschlossen bleiben.

Nach dem Willen der Gesetzesinitiatoren sollen Ärzte weiterhin ungestraft Schamlippen abschneiden dürfen. Wörtlich heißt es in der Gesetzesbegründung (BT Drucksache 867-09), es „sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie … die in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der ´Schönheitsoperationen` im Genitalbereich vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen bleiben.“

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Bundesratsinitiative will Mindeststrafe für Genitalverstümmelung herabsetzen

Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden

Hamburg, den 19. März 2010. In ihrem Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ wollen die Justizminister Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe bei Genitalverstümmelung von „nicht unter drei Jahren“ auf „nicht unter zwei Jahre“ durchsetzen.

Damit wollen die Politiker sicherstellen, dass die Täter nach einer Verurteilung nicht abgeschoben werden, wie aus der Bundesrats-Drucksache 867/09 hervorgeht.

Hintergrund: Zum heutigen Zeitpunkt kann die Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung (§226, Abs. 2 StGB) mit einem Mindeststrafmaß „nicht unter drei Jahren“ geahndet werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat mit geringerer Strafe bewährt wäre. Denn bisher wurde kein einziges Strafverfahren geführt, das Genitalverstümmelung zum Gegenstand hatte. [Read more...]

Neuer Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ ist Volksbetrug – und Betrug an den Opfern

Strafmaß soll herabgesetzt werden. Änderungen gehen an den tatsächlichen Problemen vorbei. Keine Aufhebung der Hindernisse für die Strafverfolgung. Täter genießen weiterhin staatlichen Schutz. Kein Schutz der Opfer in Sicht.

 Hamburg, den 23.Februar 2010: Die TaskForce verschärft ihre Kritik[i] an der Absicht deutscher Politiker, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ zu schaffen. Ein entsprechender Entwurf[ii] wurde am 12. Februar 2010 mehrheitlich von der Länderkammer des Bundesrates angenommen. Nun ist das Bundesjustizministerium mit einer Einschätzung befasst und muss den Entwurf bis zum 24. März dem Bundestag vorlegen. [Read more...]

Gesetzesentwurf im Bundestag

Am 01. Juli 2009 verabschiedete der Bundestag das 2. Opferrechtsreformgesetz
siehe: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/136/1613671.pdf

Demnach ruht nun u.a. die Verjährungsfrist bei Misshandlungen von Kindern im Rahmen innerfamiliärer Gewalt (§225 StGB) bis zur Volljährigkeit der Opfer. Diese Neuerung wird sich grundsätzlich auf die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Genitalverstümmelungen auswirken, da diese Misshandlung immer im familiären Umfeld geplant und angestiftet wird.

Die TaskForce begrüßt diesen Schritt, da bislang schwere Misshandlungen von Kindern bereits vor deren Volljährigkeit verjähren konnten.
Außerdem begrüßt die TaskForce ausdrücklich die Ablehnung des Gesetzesentwurfes von 91 Abgeordneten, der die explizite Aufnahme des Tatbestandes “Genitalverstümmelung” in den §226 StGB (schwere Körperverletzung) vorgesehen hatte – und zum einen vorhersehbar gravierrende Folgen für Verstümmelungsopfer gehabt hätte und zum anderen den Schutz der TäterInnen verbessert hätte.

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Keine Änderungen im Strafrecht bitte!

Kritik an Bundesratsinitiative zur Schaffung eines “Straftatbestandes Genitalverstümmelung”: Wir brauchen keine Änderungen im Strafrecht, sondern wirksame Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung und umfassenden Schutz der Mädchen.

Hamburg, den 16. Dezember 2009. Der Bundesrat wird sich am 18.12.2009 erstmals mit dem Vorschlag der Justizminister Hessens und Baden-Württembergs befassen, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ im deutschen Strafrecht zu verankern. [Read more...]

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