Die TaskForce kritisiert nach wie vor die Bestrebungen von Bundesrat und Bundestag, einen eigenen Straftatbestand “Genitalverstümmelung” zu schaffen.
Zum einen, weil die geplanten Änderungen des Strafrechts überflüssig sind und zum anderen, weil die Debatte um die Strafrechtsänderungen von den tatsächlichen Problemen ablenkt, die zur bisherigen Straffreiheit der Täter führen.
Aber wir sind nicht die einzigen, die anhand fundierter Kenntnis der Verstümmelungspraxis diese Kritik üben: Die Strafverteidigervereinigungen werfen in einer ausführlichen Stellungnahme ebenfalls ein kritisches Licht auf das geplante Gesetz:
Auszüge:
“Weibliche Genitalverstümmelung ist ein gravierender Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der betroffenen Mädchen. [Read more...]

Bereits im Mai haben wir die BerichterstatterInnen aller Fraktionen gebeten, den Gesetzes-Entwurf zu den Änderungen im Strafrecht abzulehnen. Auszug aus unserem Schreiben an die ParlamentarierInnen:
Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal
Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden
Strafmaß soll herabgesetzt werden. Änderungen gehen an den tatsächlichen Problemen vorbei. Keine Aufhebung der Hindernisse für die Strafverfolgung. Täter genießen weiterhin staatlichen Schutz. Kein Schutz der Opfer in Sicht.
Kritik an Bundesratsinitiative zur Schaffung eines “Straftatbestandes Genitalverstümmelung”: Wir brauchen keine Änderungen im Strafrecht, sondern wirksame Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung und umfassenden Schutz der Mädchen.