„Genitalverstümmelungen der Polizei zu melden muss gesetzliche Pflicht werden“

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London’s Bürgermeister Boris Johnson fordert die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für Ärzte, Lehrer und Sozialarbeiter, wenn Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht oder betroffen sind.

Auf einer Konferenz, die zu diesem Thema vor wenigen Tagen im Londoner Rathaus stattfand, stellte Johnson fest:

„Solange wir nicht erreicht haben, dass für alle staatlichen Behörden die Pflicht besteht Informationen über Genitalverstümmelungen zu melden, wird die Polizei nicht in der Lage sein Opfer zu schützen und Täter vor Gericht zu bringen…(…) Eine gesetzliche Meldepflicht einzuführen bedeutet jene Unklarheiten zu beseitigen, wie sich Fachkräfte zu verhalten haben, die Mädchen oder Frauen als gefährdet oder bereits Opfer identifizieren…“

Der Bürgermeister nannte es eine Schande, dass Genitalverstümmelungen in Großbritannien bislang nicht strafrechtlich geahndet wurden und benannte als eine der wichtigsten Ursachen dafür die Unterlassung entsprechender Meldungen an die Polizei.

„Es ist an der Zeit, dass im Zusammenhang mit

Boris Johnson spricht sich im Londoner Rathaus für eine gesetzliche Meldepflicht bei Genitalverstümmelung aus

Boris Johnson spricht sich im Londoner Rathaus für eine gesetzliche Meldepflicht bei Genitalverstümmelung aus

Genitalverstümmelungen alle Fachkräfte und Behörden ihre Pflicht zum Schutz junger Frauen und Mädchen verstehen und ausfüllen – genauso wie sie es bei jeder anderen Form von Kindesmisshandlung tun“ erklärte Boris Johnson abschließend. (Link zum vollständigen Artikel)

Großbritannien gehört zu den europäischen Ländern mit der höchsten Anzahl Verstümmelungs-gefährdeter Mädchen: So geht die British Medical Association davon aus, dass in England jedes Jahr schätzungsweise 3.000 Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung werden! Demgegenüber steht die Tatsache, dass sich bis heute keine Täter vor Gericht zu verantworten hatten, obwohl es seit fast 30 Jahren ein explizites Verbot der Verstümmelungen gibt – und es ist kein Geheimnis, dass sich dort auch schnell Ärzte zur Verübung der Tat finden lassen.

Ähnliche Situation in Deutschland

Auch in Deutschland wurden bis heute keine Täter verurteilt, die ihre Töchter verstümmeln ließen. Dabei müssen wir angesichts bis zu 50.000 gefährdeter Mädchen und fast unverminderter Weiterführung der Verstümmelungen von einer sehr hohen Opferzahl ausgehen.

Doch ebenso wie in Großbritannien werden auch bei uns die falschen politischen Signale an die Täter gesandt, die sie in ihrem Tun bestärken anstatt zu stoppen:

So verabschiedete der Bundestag erst im letzten Jahr ein Gesetz, das mit einem geringen Eingangsstrafmaß Bewährungsstrafen für Verstümmelungstäter ermöglichen und sie vor einer Abschiebung schützen soll und die Einführung der bislang fehlenden ärztlichen Meldepflicht bei drohender oder erfolgter Genitalverstümmelung an minderjährigen Mädchen boykottieren Politiker und Ärzteschaft seit Jahren gleichermaßen…

relevante Artikel zum Weiterlesen:

Genitalverstümmelung in England – warum die Täter trotz Gesetz auf freiem Fuß bleiben und die Opfer keinen Schutz erhalten (2010)

England: Ärzte bieten Genitalverstümmelungen für £750 an (2012)

– Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht (2010)

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Fotos (c) iStockphoto, London Evening Standard

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