Nationaler AktionsPlan
10. Februar 2010
OLG Karlsruhe ermöglicht Genitalverstümmelung
15. Februar 2010

Am 01. Juli 2009 verabschiedete der Bundestag das 2. Opferrechtsreformgesetz
siehe: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/136/1613671.pdf

Demnach ruht nun u.a. die Verjährungsfrist bei Misshandlungen von Kindern im Rahmen innerfamiliärer Gewalt (§225 StGB) bis zur Volljährigkeit der Opfer. Diese Neuerung wird sich grundsätzlich auf die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Genitalverstümmelungen auswirken, da diese Misshandlung immer im familiären Umfeld geplant und angestiftet wird.

Die TaskForce begrüßt diesen Schritt, da bislang schwere Misshandlungen von Kindern bereits vor deren Volljährigkeit verjähren konnten.
Außerdem begrüßt die TaskForce ausdrücklich die Ablehnung des Gesetzesentwurfes von 91 Abgeordneten, der die explizite Aufnahme des Tatbestandes „Genitalverstümmelung“ in den §226 StGB (schwere Körperverletzung) vorgesehen hatte – und zum einen vorhersehbar gravierrende Folgen für Verstümmelungsopfer gehabt hätte und zum anderen den Schutz der TäterInnen verbessert hätte.

Am 01. Juli 2009 verabschiedete der Bundestag das 2. Opferrechtsreformgesetz
siehe: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/136/1613671.pdf

Demnach ruht nun u.a. die Verjährungsfrist bei Misshandlungen von Kindern im Rahmen innerfamiliärer Gewalt (§225 StGB) bis zur Volljährigkeit der Opfer. Diese Neuerung wird sich grundsätzlich auf die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Genitalverstümmelungen auswirken, da diese Misshandlung immer im familiären Umfeld geplant und angestiftet wird.

Die TaskForce begrüßt diesen Schritt, da bislang schwere Misshandlungen von Kindern bereits vor deren Volljährigkeit verjähren konnten.
Außerdem begrüßt die TaskForce ausdrücklich die Ablehnung des Gesetzesentwurfes von 91 Abgeordneten, der die explizite Aufnahme des Tatbestandes „Genitalverstümmelung“ in den §226 StGB (schwere Körperverletzung) vorgesehen hatte – und zum einen vorhersehbar gravierrende Folgen für Verstümmelungsopfer gehabt hätte und zum anderen den Schutz der TäterInnen verbessert hätte.

 
Zur Erinnerung:
Am Mittwoch, den 27. Mai 2009 sollte im Rechtsausschuss der Gruppenantrag von 91 Abgeordneten zur Änderung des Strafgesetzes hinsichtlich der Genitalverstümmelung an Mädchen beraten werden:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/1612910.pdf

Wir haben diesen Entwurf auf der Grundlage unserer Analysen der Mechanismen der Verstümmelungen und langjährigen Erfahrungen zu Genitalverstümmelungen, bzw. genereller Gewalt und ihren Auswirkungen geprüft und stellen fest, dass die geplanten Änderungen

– die Situation minderjähriger Verstümmelungsopfer verschlechtern,
– den Schutz der TäterInnen verbessern,
– minderjährige GewaltOpfer diskriminieren und
– das erklärte Ziel, Schutzlücken zu schließen,
verfehlen werden.

Die ausführliche Erläuterung dieser Prognosen finden Sie hier (PDF-Format).

Wir begrüßen daher die Absetzung der Beratung dieses Entwurfes und hoffen, dass SPD und CDU/CSU in ihrem geplanten eigenen Vorschlag endlich die tatsächlichen Schutzlücken erkennen und schließen werden.

Lesen Sie ebenfalls die Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen zu den geplanten Änderungen:
(Quelle: http://www.strafverteidigervereinigungen.de/Material/Stellungnahmen/strafbarkeit_fgm.htm)
Zur Erinnerung:
Am Mittwoch, den 27. Mai 2009 sollte im Rechtsausschuss der Gruppenantrag von 91 Abgeordneten zur Änderung des Strafgesetzes hinsichtlich der Genitalverstümmelung an Mädchen beraten werden:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/1612910.pdf

Wir haben diesen Entwurf auf der Grundlage unserer Analysen der Mechanismen der Verstümmelungen und langjährigen Erfahrungen zu Genitalverstümmelungen, bzw. genereller Gewalt und ihren Auswirkungen geprüft und stellen fest, dass die geplanten Änderungen

– die Situation minderjähriger Verstümmelungsopfer verschlechtern,
– den Schutz der TäterInnen verbessern,
– minderjährige GewaltOpfer diskriminieren und
– das erklärte Ziel, Schutzlücken zu schließen,
verfehlen werden.

Die ausführliche Erläuterung dieser Prognosen finden Sie hier (PDF-Format).

Wir begrüßen daher die Absetzung der Beratung dieses Entwurfes und hoffen, dass SPD und CDU/CSU in ihrem geplanten eigenen Vorschlag endlich die tatsächlichen Schutzlücken erkennen und schließen werden.

Lesen Sie ebenfalls die Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen zu den geplanten Änderungen:
(Quelle: http://www.strafverteidigervereinigungen.de/Material/Stellungnahmen/strafbarkeit_fgm.htm)

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