Großbritannien: 1.200 neue Fälle von Genitalverstümmelung in drei Monaten!
13. Juni 2016
Urlaub in Ägypten? Auf keinen Fall! Und zwar aus diesem Grund:
15. Juli 2016

Genitalverstümmelung in Deutschland: In NRW leben die meisten gefährdeten Mädchen – ohne sicheren Schutz

Ernsthafte Maßnahmen seitens Politik und Behörden fehlen nach wie vor.

Die Notruf-Hotline SOS FGM (01803 – 767 346) berät, schützt und hilft.

Zwischen 30.000 und 50.000 minderjährige Mädchen sind in Deutschland von der schweren Misshandlung Genitalverstümmelung bedroht. Allein in Nordrhein-Westfalen leben etwa 10.000 Frauen und Mädchen aus Hochrisikoländern, wie Somalia, Äthiopien und Eritrea.

Bis zu 80% der gefährdeten Mädchen werden – meist während „Ferienreisen“ in das Heimatland der Eltern – tatsächlich der Verstümmelung unterworfen.

Die gefährdeten Kinder haben aber gerade in Zeiten hitziger Integrationsdebatten kaum eine Chance auf ernsthafte Präventionsbemühungen seitens der Politik: Vielmehr propagieren Politiker aller Fraktionen, die Täter sollten durch „Aufklärung und Information“ zu einer Abkehr von der Verstümmelungspraxis bewegt werden. Diese Idee ist allerdings längst durch empirische Fakten widerlegt:

– Den Tätern ist bekannt, dass die Verstümmelung in Europa strafbar ist. Sie weichen gerade deshalb für die Taten ins Ausland aus.

– Die Täter sind über die schädlichen Folgen der Praxis auf die Opfer informiert. Daraus resultiert aber nicht die Bereitschaft, diese Gewalt aufzugeben.

– Die Tätergruppen in Europa gehören weniger einem ungebildeten oder sozial schwachen Milieu an, sondern besitzen mehrheitlich Hochschulabschlüsse und sind berufstätig. (Download Studie hier: http://www.taskforcefgm.de/situation/europa/). 

Trotz des eindeutigen rechtsstaatlichen Rahmens unserer Gesellschaft ist diese Misshandlung an schutzbedürftigen Kindern „vor unserer Haustür“ möglich: Wegen der fehlgeleiteten Präventionsansätze ist es denkbar unwahrscheinlich, dass Täter und Anstifter überführt werden – in Deutschland hat es trotz der hohen Opferzahlen bislang keine Anklage gegeben – was unter anderem der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet ist, die weder Ärzte noch Politiker zugunsten einer Meldepflicht dieser Gewalttaten aufgeben wollen.

Die TaskForce bekräftigt daher ihre Forderungen nach einer Untersuchungspflicht in Kombination mit einer ärztlichen Meldpflicht (für bereits erfolgte als auch für bevorstehende Genitalverstümmelungen) sowie nach kollektiven familienrechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Mädchen vor der Verstümmelung im Herkunftsland der Eltern.

Um in akuten Einzelfällen Mädchen zu schützen, hat die TaskForce im April 2010 die erste bundesweite Notruf-Hotline eingerichtet: 01803 – 767 346 (01803 – SOS FGM). SOS FGM (www.sosfgm.org) berät auch Behörden fachlich und hilft Opfern. Dabei begleitet SOS FGM jeden Fall, bis alle Möglichkeiten zum Schutz der Mädchen ergriffen wurden.

Kontakt:

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
Telefon: 01803 – 767 346 (9 ct/min aus dem dtsch. Festnetz, Mobil max. 42 ct/min)

E-Mail: info@taskforcefgm.de

1 Comment

  1. Der Zweiwochendienst berichtet seiner Leserschaft über die weithin unbekannten Gefährdungszahlen:

    http://www.zwd.info/index.php?cat=1&group_id=103&id=10006&content_id=174&action=show_news

    „zwd Hamburg (tag). Nach Informationen der Organisation „TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“ sind in Deutschland zwischen 30.000 und 50.000 minderjähriger Mädchen von schwerer Misshandlung in Form der Genitalverstümmelung bedroht. Allein in Nordrhein-Westfalen lebten etwa 10.000 Frauen und Mädchen aus Hochrisikoländern wie Somalia, Äthiopien und Eritrea, teilte die Fachorganisation am 12. Januar mit. Bis zu 80 Prozent der gefährdeten Mädchen würden – meist während „Ferienreisen“ in das Heimatland der Eltern – tatsächlich der Verstümmelung unterworfen. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen und Gefahren bekräftigte die TaskForce ihre Forderungen nach „einer Untersuchungspflicht in Kombination mit einer ärztlichen Meldpflicht“ (für bereits erfolgte als auch für bevorstehende Genitalverstümmelungen) sowie nach kollektiven familienrechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Mädchen vor der Verstümmelung im Herkunftsland der Eltern.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert