Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Gesetzesantrag von Bündnis90/Die Grünen entpuppt sich als Mogelpackung

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Am Donnerstag, den 9. Februar 2012 wird im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ beraten, den Bündnis 90/Die Grünen vor einem Jahr eingebracht hatten.

Davon abgesehen, dass die Fraktion die Dimension der Problematik in Deutschland immer noch herunterspielt durch die Verbreitung falscher Zahlen über betroffene und bedrohte Zahlen, obwohl wir die Parlamentarier mehrfach auf das tatsächliche Ausmaß hingewiesen haben, bewerteten wir den Gesetzesentwurf bereits im letzten Jahr als „Mogelpackung“. Die entsprechende Pressemeldung anbei noch einmal zur Erinnerung. Schon zuvor hatten wir die Gesetzesinitiative der FDP-Minister Ulrich Goll und Jörg-Uwe Hahn scharf kritisiert und erläutert, weshalb die geplanten Änderungen im Strafrecht an der Lebenswirklichkeit vorbei gehen.

Die TaskForce kritisiert den erneuten Vorstoß von Bündnis90/Die Grünen, einen expliziten Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ einzuführen.

Hamburg, den 08.03.2011. Was auf den ersten Blick breite Zustimmung bei der Wählerschaft fördern dürfte, entpuppt sich bei näherer Ansicht als Mogelpackung:

Tatsächlich erhalten die 30.000 bis 50.000 gefährdeten minderjährigen Mädchen (und nicht etwa nur 5.000 Kinder, wie Politiker seit Jahren falsch behaupten) keinen umfassenden Schutz vor dieser spezifischen Misshandlung.
Die Gesetzesvorlage ist aber von vornherein ungeeignet, um „rechtliche Schutzlücken der aktuellen Gefährdungslage für Mädchen und Frauen“ zu schließen, da das Strafrecht grundsätzlich nicht auf Schutz, sondern auf die Repression der Täter ausgerichtet ist.

Das deutsche Strafrecht ermöglicht bereits heute die angemessene Verfolgung von Tätern und Anstiftern. Die Aussage der GRÜNEN, dass „großen Teilen der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Strafbarkeit der Verstümmelungen fehlte“, ist schlichtweg falsch:

Dass es in Deutschland trotz der hohen Opferzahlen bislang keine Anklage gegeben hat, liegt an systematischen Ermittlungshindernissen und fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Für diese Defizite sind aber ausschließlich Politiker und Regierung verantwortlich:

Staatlicher Täterschutz durch ärztliche Schweigepflicht

Ärzte, die Genitalverstümmelungen an Mädchen feststellen, dürfen keine Anzeige erstatten und müssen selbst bei drohender Misshandlung nicht die Behörden einschalten. Diesen staatlich abgesicherten Täterschutz abzuschaffen, weigert sich die Partei: die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht lehnt sie kategorisch ab. Dabei wäre sie in Kombination mit einer Untersuchungspflicht die einzig sinnvolle Maßnahme, um die staatliche Schutzpflicht gegenüber diesen Kindern zu erfüllen.

Auslandstaten können auch weiterhin ungestört verübt werden

Eltern können ihre Töchter ungehindert in Hochrisikoländer verbringen, wo sie der Verstümmelungsgefahr ausgesetzt sind. Bisher konnten nur einzelne Mädchen von Gerichtsbeschlüssen profitieren, die sie vor der Gefahr im Heimatland der Eltern bewahren.

Die GRÜNEN weigern sich jedoch beharrlich, die Schließung dieser gravierenden Schutzlücke durch die Einführung umfassender familienrechtlicher Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03) auch nur zu diskutieren.

Der Schutz der gefährdeten Kinder wird davon abhängen, ob die deutsche Bevölkerung sich von Ablenkungsaktionen, wie fachlich unsauberen Gesetzesinitiativen beeindrucken lässt oder von den Parteien mit Nachdruck die Umsetzung tatsächlicher Kinderschutzmaßnahmen fordert.

 

9 Comments

  1. TaskForce sagt:

    Den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/4759

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/047/1704759.pdf

  2. […] hier den Beitrag weiterlesen: Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Gesetzesantrag von … […]

  3. […] vor einem Jahr eingebracht haben. Die TaskForce hat den Inhalt dieses Gesetzes-Entwurfes bereits ausführlich kritisiert, sodass er nicht mein Hauptthema sein […]

  4. […] vor einem Jahr eingebracht haben. Die TaskForce hat den Inhalt dieses Gesetzes-Entwurfes bereits ausführlich kritisiert und erläutert, weshalb die geplanten Änderungen keine Verbesserung der Strafverfolgung und […]

  5. […] des Strafrechts grundsätzlich kritisch gegenüber steht und auch in dem Antrag der Grünen eine Mogelpackung sieht, ist es nur fair einzuräumen, dass dieser Antrag zumindest vertretbar ist – im […]

  6. […] Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Gesetzesantrag von Bündnis90/Die Grünen entpuppt… (2012) […]

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