TaskForce referiert bei Kinderschutz Fachtagung

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Bund Deutscher Kriminalbeamter und Techniker Krankenkasse fordern Verbesserungen beim Kinderschutz

Im Rahmen der gemeinsamen Fachtagung des BDK und der Techniker Krankenkasse (TK) zum Thema „Kinderschutz“ am 15. Juni 2011 in Saarbrücken (zur Pressemitteilung) ging es sowohl um konkrete Fälle von Kindesmisshandlung, als auch um die Möglichkeiten, diese bereits im Vorfeld zu verhindern.

Heinz Sprenger, Kriminalbeamter aus Duisburg, präsentierte einige sehr eindringliche Fotos von misshandelten Kindern und stellte fest, dass durch einen besseren Austausch zwischen Polizei, Ärzten und Jugendämtern solchen Fällen oft vorgebeugt werden könnte.

Eine Möglichkeit des Informationsaustausches unter Ärzten stellte der Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki mit der Datenbank RISKID vor:

Durch das bundesweite Risiko-Kinder-Informationssystem könnten Kinderärzte zum Beispiel feststellen, ob Verdachtsfälle bei mehreren Ärzten in Behandlung sind – bei misshandelten Kindern ein oft zu beobachtender Verschleierungsversuch.

Laut Kownatzki sind Kindesmisshandlungen diagnostische Tatsachen und Ärzte sollten sich darüber auch wie bei anderen Diagnosen austauschen können.

Dieser Austausch wird allerdings durch die Verpflichtung zur Schweigepflicht massiv behindert: „Kinderschutz wird im ärztlichen Bereich durch die aktuelle Rechtslage behindert.“ Auch das geplante Kinderschutzgesetz ist unzureichend.

Auch bei der Genitalverstümmelung, einer besonders schweren Form der Kindesmisshandlung, ist die ärztliche Schweigepflicht (und eine fehlende Untersuchungspflicht) das größte Hindernis für Prävention. Der BDK ist sich nach dieser Tagung sicher: „Das Thema hat die Köpfe der Teilnehmer der Fachveranstaltung eindeutig erreicht.“

Dass auch Krankenkassen aktiv beim Schutz vor Gewalt werden können, erläuterte Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung Saarland: „Die TK gibt seit vielen Jahren in nahezu allen Bundesländern mit verschiedenen Kooperationspartnern einen Leitfaden „Gewalt gegen Kinder“ heraus, der auch im Saarland 2009 noch einmal komplett überarbeitet wurde und neu erschien.

Dieser Leitfaden hilft Ärztinnen und Ärzten, „Gewalt gegen Kinder“, „Vernachlässigung“ und „Missbrauch“ zu erkennen und dann die richtigen Maßnahmen einzuleiten“.

Der Schutz von Kindern gegen Gewalt sei zwar kein Kernthema der gesetzlichen Krankenversicherung, aber die zahlreichen Engagements der TK auf diesem Feld zeigten, dass sie gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernimmt. Auch das spezielle Kinderschutz-Thema „Genitalverstümmelung“ wird die Techniker Krankenkasse nun weiter verfolgen.

4 Comments

  1. abadi sagt:

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  2. […] Weiterlesen auf der Webseite der Taskforce « TaskForce-Blog startet […]

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  4. […] Vortrag war in der Fachtagung „Kinderschutz“ des Bundes Deutscher Kriminalbeamter – Landesverband Saarland – mit der Überschrift […]

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