Erste Notruf-Hotline für Genitalverstümmelung geschaltet

Was Unterstützer sagen
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TaskForce-Engagement gegen Genitalverstümmelung inspiriert Künstlerin
2. Mai 2010

Mit SOS FGM (www.sosfgm.org) hat die TaskForce jetzt ein Kinderschutz-Projekt gestartet, das in Deutschland und Europa einmalig ist.

Es fokussiert den konkreten Schutz von Mädchen vor einer ganz spezifischen Gewalt: der Genitalverstümmelung.

Allein in Deutschland müssen bis zu 50.000 minderjährige Mädchen als gefährdet eingestuft werden. Bis zu 80% dieser Mädchen werden tatsächlich der Verstümmelung unterworfen. Auf Schutz konnten sie bislang bis auf wenige Ausnahmen nicht zählen.

Mit SOS FGM (www.sosfgm.org) hat die TaskForce jetzt ein Kinderschutz-Projekt gestartet, das in Deutschland und Europa einmalig ist.

Es fokussiert den konkreten Schutz von Mädchen vor einer ganz spezifischen Gewalt: der Genitalverstümmelung.

Allein in Deutschland müssen bis zu 50.000 minderjährige Mädchen als gefährdet eingestuft werden. Bis zu 80% dieser Mädchen werden tatsächlich der Verstümmelung unterworfen. Auf Schutz konnten sie bislang bis auf wenige Ausnahmen nicht zählen.Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Menschen, die konkrete Informationen über geplante oder bereits verübte Genitalverstümmelungen erlangt haben, oft nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Auch Behörden und Jugendämter reagieren vielfach unsicher und zögerlich, wenn gefährdete Mädchen geschützt werden müssen.

SOS FGM reagiert auf genau diesen Umstand und bietet ab jetzt eine Anlaufstelle für

–     Menschen, die Kenntnis von Genitalverstümmelungen erlangt haben: Für sie steht die Notruf-Nummer 01803 – SOS FGM (767 346) zur Verfügung. Wir stellen sicher, dass schnell und kompetent Hilfe eingeleitet wird und jeder einzelne Fall durch konsequentes Follow Up begleitet wird.

–     Behörden, Jugendämter und Fachkräfte:  SOS FGM bietet sowohl Einzelberatung in konkreten Fällen als auch fachbezogene Fortbildung im gesamten Bundesgebiet an. Es geht  darum einen sicheren, umsichtigen und schutz-orientierten Umgang mit Fällen, die Genitalverstümmelung zum Gegenstand haben, zu ermöglichen.

–          Mädchen und Frauen, die Opfer von Genitalverstümmelung geworden sind:  Die wenigsten Opfer wissen, dass sie i.d.R. Anspruch auf Entschädigung durch den deutschen Staat haben (nach dem Opferentschädigungsgesetz, OEG). SOS FGM informiert Opfer über ihre Rechte und hilft ihnen dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Dieses Projekt ist ein Meilenstein für den konkreten Schutz von Kindern vor schwerer Gewalt und Misshandlung und trägt zur Verwirklichung ihrer Grundrechte auf Würde, Leben und Unversehrtheit bei.Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Menschen, die konkrete Informationen über geplante oder bereits verübte Genitalverstümmelungen erlangt haben, oft nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Auch Behörden und Jugendämter reagieren vielfach unsicher und zögerlich, wenn gefährdete Mädchen geschützt werden müssen.

SOS FGM reagiert auf genau diesen Umstand und bietet ab jetzt eine Anlaufstelle für

–     Menschen, die Kenntnis von Genitalverstümmelungen erlangt haben: Für sie steht die Notruf-Nummer 01803 – SOS FGM (767 346) zur Verfügung. Wir stellen sicher, dass schnell und kompetent Hilfe eingeleitet wird und jeder einzelne Fall durch konsequentes Follow Up begleitet wird.

–     Behörden, Jugendämter und Fachkräfte:  SOS FGM bietet sowohl Einzelberatung in konkreten Fällen als auch fachbezogene Fortbildung im gesamten Bundesgebiet an. Es geht  darum einen sicheren, umsichtigen und schutz-orientierten Umgang mit Fällen, die Genitalverstümmelung zum Gegenstand haben, zu ermöglichen.

–          Mädchen und Frauen, die Opfer von Genitalverstümmelung geworden sind:  Die wenigsten Opfer wissen, dass sie i.d.R. Anspruch auf Entschädigung durch den deutschen Staat haben (nach dem Opferentschädigungsgesetz, OEG). SOS FGM informiert Opfer über ihre Rechte und hilft ihnen dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Dieses Projekt ist ein Meilenstein für den konkreten Schutz von Kindern vor schwerer Gewalt und Misshandlung und trägt zur Verwirklichung ihrer Grundrechte auf Würde, Leben und Unversehrtheit bei.

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