Genitalverstümmelung in Deutschland weitgehend geduldet

Genitalverstümmelung im kurdischen Nordirak
18. Februar 2010
Deutschland: Bis zu 50.000 Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht
18. Februar 2010

„Null Toleranz“ für Genitalverstümmelungen an Mädchen? In Deutschland längst keine Realität.

Ärzte müssen schweigen, Schutz von Mädchen bleibt die Ausnahme. Bis zu 50.000 Kinder in Deutschland sind gefährdet, aber keine effektiven Schutzmaßnahmen durch die Politik in Sicht.

„Null Toleranz“ für Genitalverstümmelungen an Mädchen? In Deutschland längst keine Realität.

Ärzte müssen schweigen, Schutz von Mädchen bleibt die Ausnahme. Bis zu 50.000 Kinder in Deutschland sind gefährdet, aber keine effektiven Schutzmaßnahmen durch die Politik in Sicht.

Hamburg, 3. Februar 2010. Am Samstag jährt sich der UN-Tag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ zum siebten Mal. Wirft man einen Blick auf die Situation in Deutschland, fällt das Ergebnis ernüchternd aus.

Obwohl Genitalverstümmelung seit 12 Jahren  auf der Agenda der Bundesregierung steht und von Politikern aller Fraktionen als schwere Menschenrechtsverletzung verurteilt wird, hat sich an der Lage der gefährdeten minderjährigen Mädchen in Deutschland praktisch nichts geändert:

–          Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen gelten als gefährdet, siehe: http://www.news4press.com/Genitalverstuemmelung-in-DeutschlandN_511305.html

–          Besonders in den Hochrisikogruppen (über 70% Verstümmelungsrate in den Herkunftsländern Somalia, Äthiopien, Ägypten, Sierra Leone, Gambia u.v.m.) werden bis zu 80% der Mädchen verstümmelt, meist während sog. „Ferienreisen“ in das Heimatland der Eltern.

–          Der enormen Anzahl an Opfern steht die fehlende Strafverfolgung der Täter, besonders der Anstifter (d.h. Eltern/Familie) entgegen. Dies ist wesentlich der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet: Ärzte, die ein Kind als Genitalverstümmelungsopfer identifizieren, dürfen die Behörden nicht einschalten. Und selbst wenn Ärzte Verdacht oder gar Kenntnis über eine geplante Verstümmelung haben, müssen sie an das Jugendamt keine Meldung geben.

–          Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen Mädchen durch Gerichtsbeschlüsse vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern geschützt wurden, dürfen Eltern ihre Töchter ungehindert zur Verstümmelung ins Ausland verbringen.

–          Weder Ministerien noch Parlamentarier haben bislang angemessene Lösungen erarbeitet. Auch die geplante Änderung des Strafrechts führt zu keiner Verbesserung, siehe: http://www.news4press.com/Kritik-an-Gesetzesinitiative-zu-eigenem-Straftatbestand-GenitalverstuemmelungN_503447.html

Die „TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die am 6. Februar drei Jahre alt wird, setzt sich weiter für nachhaltigen und umfassenden Schutz der gefährdeten Mädchen im Rahmen der staatlichen Schutzpflicht ein. Denn durch die Verstümmelung werden die höchsten Grundrechte der Opfer systematisch und vorhersehbar verletzt.

Mehr als die Hälfte der bisherigen Gerichtsbeschlüsse zum Schutz gefährdeter Mädchen wurden von der TaskForce initiiert und/oder mit fachlicher Expertise begleitet.

Um die gravierenden Schutzlücken zu schließen und allen gefährdeten Mädchen den Schutz zu gewähren, der ihnen verfassungsrechtlich zusteht, fordern wir von der Bundesregierung die Einführung der folgenden Maßnahmen:

–          Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

–          Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);

–      Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppen, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (gem. Beschluss BGH, XII ZB 166/03 v. 15.12.2004).

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung, Kontakt: Ines Laufer ,www.taskforcefgm.de
e-Mail: info@taskforcefgm.de
Tel.: 040 – 80 79 69 44

Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung ist ein Netzwerk zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung der Organisationen
Akifra e.V. www.akifra.org • Lobby für Menschenrechte e.V. www.lobby-fuer-menschenrechte.de
TABU e.V. www.verein-tabu.de • WADI e.V. www.wadinet.de

Hamburg, 3. Februar 2010. Am Samstag jährt sich der UN-Tag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ zum siebten Mal. Wirft man einen Blick auf die Situation in Deutschland, fällt das Ergebnis ernüchternd aus.

Obwohl Genitalverstümmelung seit 12 Jahren  auf der Agenda der Bundesregierung steht und von Politikern aller Fraktionen als schwere Menschenrechtsverletzung verurteilt wird, hat sich an der Lage der gefährdeten minderjährigen Mädchen in Deutschland praktisch nichts geändert:

–          Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen gelten als gefährdet, siehe: http://www.news4press.com/Genitalverstuemmelung-in-DeutschlandN_511305.html

–          Besonders in den Hochrisikogruppen (über 70% Verstümmelungsrate in den Herkunftsländern Somalia, Äthiopien, Ägypten, Sierra Leone, Gambia u.v.m.) werden bis zu 80% der Mädchen verstümmelt, meist während sog. „Ferienreisen“ in das Heimatland der Eltern.

–          Der enormen Anzahl an Opfern steht die fehlende Strafverfolgung der Täter, besonders der Anstifter (d.h. Eltern/Familie) entgegen. Dies ist wesentlich der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet: Ärzte, die ein Kind als Genitalverstümmelungsopfer identifizieren, dürfen die Behörden nicht einschalten. Und selbst wenn Ärzte Verdacht oder gar Kenntnis über eine geplante Verstümmelung haben, müssen sie an das Jugendamt keine Meldung geben.

–          Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen Mädchen durch Gerichtsbeschlüsse vor der Verstümmelungsgefahr im Heimatland der Eltern geschützt wurden, dürfen Eltern ihre Töchter ungehindert zur Verstümmelung ins Ausland verbringen.

–          Weder Ministerien noch Parlamentarier haben bislang angemessene Lösungen erarbeitet. Auch die geplante Änderung des Strafrechts führt zu keiner Verbesserung, siehe: http://www.news4press.com/Kritik-an-Gesetzesinitiative-zu-eigenem-Straftatbestand-GenitalverstuemmelungN_503447.html

Die „TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung“, die am 6. Februar drei Jahre alt wird, setzt sich weiter für nachhaltigen und umfassenden Schutz der gefährdeten Mädchen im Rahmen der staatlichen Schutzpflicht ein. Denn durch die Verstümmelung werden die höchsten Grundrechte der Opfer systematisch und vorhersehbar verletzt.

Mehr als die Hälfte der bisherigen Gerichtsbeschlüsse zum Schutz gefährdeter Mädchen wurden von der TaskForce initiiert und/oder mit fachlicher Expertise begleitet.

Um die gravierenden Schutzlücken zu schließen und allen gefährdeten Mädchen den Schutz zu gewähren, der ihnen verfassungsrechtlich zusteht, fordern wir von der Bundesregierung die Einführung der folgenden Maßnahmen:  

–          Gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

–          Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr);  

–      Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle bis zu 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppen, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (gem. Beschluss BGH, XII ZB 166/03 v. 15.12.2004). 

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung, Kontakt: Ines Laufer ,www.taskforcefgm.de
e-Mail: info@taskforcefgm.de
Tel.: 040 – 80 79 69 44

 Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung ist ein Netzwerk zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung der Organisationen
Akifra e.V. www.akifra.org • Lobby für Menschenrechte e.V. www.lobby-fuer-menschenrechte.de
TABU e.V. www.verein-tabu.de • WADI e.V. www.wadinet.de

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