Genitalverstümmelung an Mädchen: CDU-Politiker will Straf-Freiheit für Täter

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Der CDU-Politiker Siegfried Kauder will keine Gefängnisstrafe für Täter, die ihre Töchter in Deutschland genitalverstümmeln lassen. Seine Fraktion will dies politisch durchsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen möchte...

Der CDU-Politiker Siegfried Kauder will keine Gefängnisstrafe für Täter, die ihre Töchter in Deutschland genitalverstümmeln lassen. Seine Fraktion will dies politisch durchsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen möchte…

Seine Fraktion will unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen und sicherstellen, dass die Täter nicht abgeschoben werden. Auch sollen sie weiterhin mit Hilfe der ärztlichen Schweigepflicht vor Strafverfolgung geschützt werden…

Hamburg, den 13.06.2013. Wenn es nach dem CDU-Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder geht, sollen Täter, die ihre Töchter in Deutschland einer Genitalverstümmelung unterwerfen, in Zukunft keine Gefängnisstrafe fürchten müssen: „Wir wollen nicht die Eltern ins Gefängnis bringen, sondern diejenigen, die eine weibliche Beschneidung vornehmen“, erklärte Kauder im April auf einer Pressekonferenz.

Dabei sind die Eltern i.d.R. die Hauptverantwortlichen dieses Verbrechens, weshalb für sie – wie für alle Anstifter einer Straftat – zu Recht das gleiche Strafmaß vorgesehen ist wie für jene, die die Tat letztlich verüben, nach geltendem Recht (§224, §225, §226 StGB) bis  zu 10 bzw. 15 Jahre Haft.

Aus welchem Grund der Politiker für Täter, die eine derart schwere vorsätzliche Tat gegen ihre Kinder anstiften, das Recht aushebeln und sie vor einer angemessenen Bestrafung schützen will, erklärte er trotz mehrfacher Nachfrage nicht.

Kauder’s Fraktion will dies nun politisch umsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen für Verstümmelungstäter ermöglichen will: Gemeinsam mit der FDP ließ die CDU/CSU von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzesentwurf auf den Weg bringen, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll (Drucksache 17/13707). Der Entwurf sieht vor, für den Tatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung den §226a zu schaffen und mit einer Strafe „nicht unter einem Jahr“ zu bewähren.

Diesem niedrigen Eingangsstrafmaß liegt eine deutliche Herabsetzung der Mindeststrafe gegenüber den vorangegangenen Gesetzesentwürfen des Bundesrates (Drucksache 867/09) und von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/4759) zugrunde, die eine Strafe „nicht unter zwei Jahren“ bzw. „nicht unter drei Jahren“ vorgesehen hatten.

Am vergangenen Freitag erläuterte Ute Granold (CDU/CSU) im Bundestag, warum die Mindeststrafe so gering ausfallen soll (Protokoll 17/244): Zum einen soll sichergestellt werden, dass für die Täter lediglich Bewährungsstrafen verhängt werden können, was z.B. eine Mindeststrafe von zwei Jahren „nur sehr selten zulässt“. Zum anderen sollen ausländische Täter auf diese Weise vor einer möglichen Abschiebung bewahrt werden, da  „ein Ausländer bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zwingend ausgewiesen werden muss“.

Gleichzeitig soll nach dem Willen der Politiker auch weiterhin die Einleitung wirksamer Strafverfahren gegen Verstümmelungstäter verhindert werden: Obwohl Experten auf der letzten Bundestagsanhörung zu dem Thema darauf hingewiesen hatten, dass eine ärztliche Meldepflicht eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Ermöglichung von Strafverfahren ist, haben die Parlamentarier entschieden „weder ein Melderecht noch eine Meldepflicht“ explizit in den Gesetzesentwurf einzufügen. Das bedeutet, dass Ärzte, die eine Genitalverstümmelung an minderjährigen Mädchen feststellen, auch künftig keine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden geben dürfen und die Täter somit keine Bestrafung fürchten müssen.

Es wird deutlich, dass hier ein Gesetz geschaffen werden soll, das weder der Schwere des Verbrechens der Genitalverstümmelung angemessen ist noch eine Verbesserung der Strafverfolgung bedeutet. Es geht vielmehr darum, die Interessen der Täter zu stärken anstatt zu veranlassen, die Verstümmelung von Mädchen mit aller Härte zu bestrafen.

Weitere Artikel und Veröffentlichungen der TaskForce zu den verschiedenen Gesetzesinitiativen:

Kritik an Gesetzesinitiative zu eigenem Straftatbestand Genitalverstümmelung (2009)

Keine Änderungen im Strafrecht bitte! (2009)

Bundesratsinitiative will Mindeststrafe für Genitalverstümmelung herabsetzen (2010)

Neuer Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ ist Volksbetrug – und Betrug an den Opfern (2010)

Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten (2010)

Bundestag soll Strafrechtsänderung zu “Genitalverstümmelung” ablehnen! (2010)

Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Gesetzesantrag von Bündnis90/Die Grünen entpuppt sich als Mogelpackung (2012)

Genitalverstümmelung: Seit 16 Jahren Thema im Bundestag – und immer noch “grünes Licht” für die Täter … (2011-2013)

Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen… (2013)

Genitalverstümmelung: Scharfe Kritik an Gesetzesentwürfen von Bundesrat und SPD: Milde Strafen sollen die Täter vor Abschiebung schützen (2013)

Foto: Siegfried Kauder / Pressefoto

16 Comments

  1. MANDY P. sagt:

    Prima – dann genitalverstümmeln wir doch gleich mal alle urheber dieses gesetzesntwurfes, ja??? Ich kotze… Dabei versucht europa etc. seit vielen jahren, in diesen muslimisch-afrikanischen lãndern DAGEGEN VORZUGEHEN U AUFZUKLÄREN, UM DIESEM WIDERLICHEN IRRSINN EIN ENDE ZU SETZEN!! DIE UNHYGIENISCH-DILETTANTISCH VERSTÜMMELTEN MÄDCHEN U FRAUEN STERBEN AN DRECKIGEN INFEKTIONEN V TEILS ROSTIGEN RASIERKLINGEN oder SPÄTESTENS BEI DER GEBURT DER KINDER SAMT EMBRYO, WEIL SIE NACH DER VERSTÜMMELUNG ZUGENÄHT WERDEN!!!! PRIMAA- WIR KRIEGEN STEINZEITLICHE BUSCH-GAGA-GESETZE M STRAF-FREIHEIT!!! ICH KOTZEEEE!!!

  2. Was für eine himmelscheiende Unverschämtheit! Gesetz sollte manchmal auch einfach Gesetz bleiben.
    Es kann doch nicht sein, dass immer wieder mit zweierlei Maß befunden wird. Ob nun politisch gewollt oder nicht.

  3. Elvenpath sagt:

    Wieso darf ein Politiker, der so menschenverachtend redet überhaupt im Amt bleiben?
    Die Eltern sind die treibende Kraft hinter jeder Genitalverstümmelung. Und sie sollen Straffrei ausgehen?
    Nach der „logik“Kauders kann ich nächstens ja auch einen Mörder anheuern, mir kann nichts passieren, ich habe ihn ja nur bezahlt, aber niemand umgebracht.

    Es ist unfassbar mit welcher Empathielosigkeit für Kinder und mit welcher Missachtung der wichtigsten Menschenrechte und Verfassungsgrundsätze solche Politiker vorgehen.

    Ich will mich mal ganz deutlich ausdrücken: In meinen Augen, sind Leute, wie Kauder auf einer Stufe mit Schwerverbrechern.

  4. Nero sagt:

    Nunja, was soll man von einer Christlichen Partei denn anderes erwarten? Dort ist es doch üblich, dass Sexualverbrecher und Perverse geschützt werden – die katholische Kirche ruft doch gerade solche Schäfchen begeistert in ihre Mitte. Alles was mit der Verhinderung von dem bösen Sex zu tun hat (außer natürlich, es handelt sich um Priester und Ministranten), ist für die doch herzlich Willkommen. Und wenn ich mir den Herren auf dem Bild so anschaue – der würde doch am liebsten begeistert zuschauen, wenn Mädchen gequält werden, der sieht doch selbst aus wie ein Perverser aus einem Horrorfilm. Wer christliche Verbrecher ins Amt wählt, muss sich nicht wundern, wenn sie Verbrecher sind.

  5. a7 sagt:

    Es sollte dazu erwähnt werden, dass die mildeste Form der weiblichen Beschneidung weit milder ist als die Beschneidung der Vorhaut. Hier wird „lediglich“ die Klitoris angeritzt, sodass ein Blutstropfen „geopfert“ wird. Bei einer generellen Bestrafung der weiblichen Beschn. müsste also auch die mänl. Besch. unter die gleiche Strafe gestellt werden.

    Grundsätzlich sollte mMn. auch die mänl. Beschn. verboten sein…

  6. […] Juni 2013 Von TaskForce Kommentieren Wir freuen uns sehr darüber, dass die dpa unsere letzte kritische Pressemeldung aufgegriffen hat. Darin ging es um die Absicht von CDU/CSU und FDP, für den Straftatbestand […]

  7. Rerun sagt:

    @a7: In der Begründung zu dem Gesetz wird das Anritzen bereits als vom Gesetz erfasste Vestümmelung bezeichnet. Um der kognitiven Dissonanz, dass das eine deutlich geringere Eingriffstiefe als die MGM hat zu entgehen, muss man nach Meinung der Politiker einfach nur laut genug und pauschal etwas von Unvergleichbarkeit behaupten.

  8. awmrkl sagt:

    nicht zu fassen!

    ich kann (zu verschiedensten Themen) nicht soviel fressen wie ich kotzen muß!

  9. Wolf sagt:

    „Seine Fraktion will unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen und sicherstellen, dass die Täter nicht abgeschoben werden.“ So hätten sich auch die Rechten äußern können. Knast ja- aber Abschiebung?

    Kauders Vorstoß ist ein juristischer,
    „da „ein Ausländer bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zwingend ausgewiesen werden muss“. Das heißt, unser Rechts- System ist ungerecht gegenüber Ausländern.
    Abschiebung? Warum werden dann nicht Deutsche des Landes verwiesen, wenn sie eine Straftat begangen haben, die eine Strafe von über drei Jahren rechtfertigt? Gleiches Recht für alle! Etwas anderes ist Diskriminierung.

  10. […] Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2013 einen Gesetzesentwurf von CDU/CSU und FDP verabschiedet, mit dem die Parlamentarier durch die niedrige Mindeststrafe von einem Jahr sichestellen wollen, dass für Verstümmelungstäter Bewährungsstrafen möglich werden – ein Ansinnen, das wir im Zusammenhang mit der Forderung nach Straffreiheit für die Haupttäter – die Eltern – durch den CDU-Politiker Siegfried Kauder scharf kritisiert haben. […]

  11. […] Die Bundesregierung will nach wie vor keine wirksamen Maßnahmen umsetzen, um alle gefährdeten Mädchen vor der Verstümmelung zu schützen und verabschiedete erst im letzten Jahr ein Gesetz, das Verstümmelungstäter mit einem niedrigen Eingangsstrafmaß vor eventueller Abschiebung schütze… […]

  12. […] Die Bundesregierung will nach wie vor keine wirksamen Maßnahmen umsetzen, um alle gefährdeten Mädchen vor der Verstümmelung zu schützen und verabschiedete erst im letzten Jahr ein Gesetz, das Verstümmelungstäter mit einem niedrigen Eingangsstrafmaß vor eventueller Abschiebung schützen so… […]

  13. […] Die TaskForce begrüßt diese Forderung ausdrücklich und hatte bereits im letzten Jahr sowohl das niedrige Eingangsstrafmaß selbst als auch die dahinter stehende politische Intention scharf kritisiert: […]

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