Genitalverstümmelung an Mädchen: Bundesärztekammer boykottiert wirksame Maßnahmen…

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Die Bundesärztekammer kann nicht belegen, dass Verstümmelungsopfer in Deutschland keine angemessene Hilfe erhalten. Auch kann sie nicht erklären, warum der Diagnoseschlüssel S38.2 -

Die Bundesärztekammer kann nicht belegen, dass Verstümmelungsopfer in Deutschland keine angemessene Hilfe erhalten. Auch kann sie nicht erklären, warum der Diagnoseschlüssel S38.2 – „traumatische Amputation der äußeren Genitalorgane“ – zur Erfassung dieser Verletzungen nicht ausreichen sollte.

 …und setzt zur Ablenkung auf populistische Aktionen

Hamburg, den 22.05.2013. Vor zwei Monaten ließ die Bundesärztekammer über ihren Menschenrechtsbeauftragten Dr. Ulrich Clever erklären, sie unterstütze die Aufnahme der weiblichen Genitalverstümmelung in den medizinischen Diagnoseschlüssel (ICD 10). Erst dann, so suggerierte Clever, “können Ärzte endlich eine klare diagnostische und damit auch therapeutische Zuordnung treffen“ und es würde “klargestellt, dass die Krankenkassen notwendige Behandlungen für die betroffenen Frauen ausnahmslos übernehmen“.

Die Bundesärztekammer will sich damit einer im Jahr 2011 gestarteten Aktion des Vereins Terre des Femmes e.V. anschließen, die bereits damals kritisiert wurde: Denn schon zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich die Verletzung der Genitalverstümmelung problemlos erfassen, verschlüsseln und behandeln  –  und zwar mit der ICD-Nummer S38.2 – “traumatische Amputation der äußeren Genitalorgane“.

Daher hatte 2011 auch der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, die haltlosen Vorwürfe zurückgewiesen, die Verstümmelungsopfer müssten für Behandlungskosten selbst aufkommen und bestätigte, die Behandlung medizinischer Schäden durch Genitalverstümmelung einschließlich notwendiger Psychotherapien werden selbstverständlich von den Kassen bezahlt.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten überrascht es kaum, dass die Bundesärztekammer auch nach zwei Monaten keine Antworten und Belege geben kann auf die Fragen der TaskForce,

a.)   wie oft welche notwendigen Behandlungen von welchen Krankenkassen nicht übernommen wurden und

b.)   aus welchem Grund der ICD-Code S38.2 für eine klare diagnostische Zuordnung der Genitalverstümmelung ungeeignet sei.

Die Aktion steht mithin für reinen Populismus und zeigt einmal mehr, wie weit die  Bundesärztekammer von einem ernstzunehmenden Engagement gegen Genitalverstümmelung entfernt ist, zumal sie die wirklich notwendigen und wirksamen Maßnahmen – wie z.B. ärztliche Meldepflicht bei drohender oder diagnostizierter Genitalverstümmelung bei minderjährigen Mädchen – seit Jahren mit Vehemenz boykottiert.

„In Spanien wurden Ende letzten Jahres Verstümmelungstäter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und derzeit steht in Barcelona ein weiteres Ehepaar vor Gericht, das seine Töchter genitalverstümmeln ließ. Es muss dafür mit sieben Jahren Haft rechnen. Diese Verfahren wurden nur möglich, weil Ärzte „zufällig“ die Verletzungen der Kinder bei Routineuntersuchungen feststellten und an die Strafverfolgungsbehörden meldeten. In Deutschland ist das bislang unmöglich, weil die Ärzteschaft an die Schweigepflicht gebunden ist – und insbesondere die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass das auch in Zukunft so bleibt“ erklärt Ines Laufer, Vorstandsvorsitzende der TaskForce.

Daher muss sich die Bundesärztekammer – auch wenn dahingestellt bliebe, ob die Aufnahme von weiblicher Genitalverstümmelung als eigenständigen Code in den Diagnoseschlüssel als sinnvoll zu erachten sei oder nicht – den Vorwurf gefallen lassen, mit dieser populistischen Aktion lediglich von ihrem Unwillen ablenken zu wollen, sich wirksam für den Schutz in Deutschland lebender Mädchen vor der Gewalt der Genitalverstümmelung einzusetzen.

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Foto (c) iStockphoto

3 Comments

  1. […] Sowohl deutsche Politiker als auch Bundesärztekammer boykottieren seit Jahren die ärztliche Meldepflicht als wichtigste Voraussetzung für die angebrachte Strafverfolgung von Eltern, die ihre Töchter […]

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