„Das Thema hat die Köpfe der Teilnehmer der Fachveranstaltung eindeutig erreicht.“ Bernd Carstensen

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Bernd Carstensen und Simone Schwarz auf der Fachtagung "Kinderschutz"

Bernd Carstensen, stellvertretender Bundesvorsitzender des BDK und Pressesprecher des Bundesvorstandes über den Vortrag von Simone Schwarz auf der Fachtagung „Kinderschutz

Der Vortrag war in der Fachtagung „Kinderschutz“ des Bundes Deutscher Kriminalbeamter – Landesverband Saarland – mit der Überschrift „SOS FGM – Schutz vor Genitalverstümmelung“, Referentin Frau Simone Schwarz, Task Force FGM angekündigt…

Frau Schwarz erläuterte zunächst dem Fachpublikum aus den Bereichen Politik, Polizei, Ärzteschaft sowie Kinder- und Jugendhilfe mit eindeutigem Sprachgebrauch (Genitalverstümmelung), dass es sich bei dem Phänomen FGM (Female Genital Mutilation) nicht um „Beschneidung“ oder sonstige vielleicht Verständnis erzeugende Riten aus anderen Regionen der Welt handelt, sondern dass mit der gänzlichen oder teilweisen Entfernung/Verstümmelung des weiblichen Genitals eine nicht wieder zu reparierende Körperverletzung an kleinen Mädchen stattfindet.

Frau Schwarz hat die Beispiele plastisch und bildhaft geschildert. Absolut überraschend für die Zuhörerschaft war die Anzahl der von einer Genitalverstümmelung bedrohten und in Deutschland lebenden ca. 50.000 jungen Menschen.

Es ist in dem Vortrag eindeutig zum Vorschein gekommen, weshalb die TaskForce FGM nicht die Richtung verfolgt, eine Verschärfung im Strafrecht zu diesem Tatbestand herbeizuführen.

Die Verstümmelung, die dem jungen Menschen beigebracht wird, ist unwiederbringlich erfolgt und kann auch operativ nicht wieder hergestellt werden. Das Strafrecht greift nach geschehener Tat und nach Meinung von TaskForce FGM müssten die derzeitig geltenden Strafbestimmungen der z. B. der schweren Körperverletzung schon jetzt von Relevanz sein.

Frau Schwarz wies darauf hin, dass jedoch die geltenden Vorschriften zur Ärztlichen Schweigepflicht bisher verhindern, dass die Ermittlungsbehörden Kenntnis erhalten, wenn minderjährige Mädchen verstümmelt wurden: Denn Ärzte – die immerhin die einzige Berufsgruppe darstellen, die i.d.R. eine Verstümmelung im Genitalbereich diagnostizieren kann – dürfen diese Gewalttat nicht melden, da diese Meldung ausschließlich der Strafverfolgung der Täter bzw. Anstifter (Familienmitglieder) dienen würde.

TaskForce FGM setzt auf Prävention bzw. Intervention bevor die Verstümmelung an dem jungen Menschen stattfinden kann. Die Zielrichtung, zu helfen bevor etwas unwiederbringlich verstümmelt worden ist, ist einleuchtend und  nachvollziehbar.

Dies neben der Einführung einer ärztlichen Meldepflicht in Kombination mit einer Untersuchungspflicht für die gefährdeten Kinder durch eine begrenzte Aufenthaltsbeschränkung bzw. Ausreisebeschränkung in die Länder, wo den Kindern die  Verstümmelung beigebracht werden kann, bewirken zu können, wirkt auf den ersten Blick als schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines in der Bundesrepublik lebenden freien Bürgers. Andererseits ist der wohl als wesentlich weiter greifende Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu berücksichtigen.

Das Thema hat die Köpfe der Teilnehmer der Fachveranstaltung eindeutig erreicht. Indiz hierfür ist die im Anschluss an die Präsentation umfangreich geführte Diskussion zu dem Vortrag. Dies ist eindeutig ein Verdienst der sehr überzeugend und engagiert vortragenden Referentin …

Frau Schwarz hat aus dem Zuhörer- und Referentenkreis neue Unterstützer für das Projekt TaskForce FGM gewonnen. Den BDK sowieso, aber auch die Riskid-Männer Dr. Ralf Kownatzki und der Kriminalist Heinz Sprenger werden das Thema Genitalverstümmelung weiter mit verfolgen.

1 Comment

  1. […] weiterlesen auf der WebSeite der TaskForce « Fachtagung Kinderschutz […]

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