4. Januar 2019

Genitalverstümmelung an Mädchen und die Crux mit den Vorsorgeuntersuchungen

Warum die bloße Forderung nach "gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen" die Täter stärkt - und kein Mädchen schützen wird
4. September 2016

Genitalverstümmelung an Mädchen: Deutsche Ärzte wollen weiter schweigen

Über die kritikwürdige ethische Haltung der Ärzteschaft zur Meldepflicht
11. Juli 2016

Besonders hohes Risiko in NRW

In NRW leben die meisten gefährdeten Mädchen - ohne sicheren Schutz vor Genitalverstümmelung
3. März 2010

Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht

Eltern, die in Deutschland leben und an ihren Töchtern eine Genitalverstümmelung veranlassen, müssen auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten. Was angesichts der aktuellen Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ zunächst paradox klingen mag, lässt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen schlüssig begründen: Das Strafrecht kann immer erst dann angewandt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten.