Genitalverstümmelung an Mädchen und die Desinformation der Öffentlichkeit durch NGOs und Medien

Genitalverstümmelungen an Mädchen: Wie Europa versagt
19. Juli 2018
Konsequenter Schutz für Mädchen bei der TaskForce: Eine Mutter sagt DANKE
6. September 2018

Ein Kommentar der TaskForce-Gründerin Ines Laufer

Wenn ich in regelmäßigen Abständen den Stand der Dinge hinsichtlich des Schutzes von Mädchen vor der schweren Misshandlung der Genitalverstümmelung resümiere – und zwar in Deutschland, vor unserer Haustür – so ist die Ernüchterung jedes Mal groß. Denn in den fast 25 Jahren, in denen ich mich für wirksamen Schutz der gefährdeten Kinder und die konsequente Bestrafung der Täter – insbesondere der anstiftenden Familienmitglieder – einsetze, geht der politische Wille nicht darüber hinaus, den Tätern weiterhin grünes Licht zu geben.

Diese fatale Stagnation ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Öffentlichkeit immer noch „mediale Beruhigungspillen“ in Form gezielter Desinformation verabreicht bekommt. Als Konsequenz bleibt der angemessene Druck aus, der Politiker und Regierung zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen drängen könnte. Eine Schlüsselrolle bei der Streuung falscher und irreführender Informationen übernehmen oft ausgerechnet Vereine, die mit dem Kampf gegen Genitalverstümmelung Spenden- und Steuergelder einwerben, wie ich am Beispiel eines aktuellen -bereits auf unserer FacebookSeite diskutierten – Interviews der Welt mit der terre des femmes-„Fachfrau“ Charlotte Weil belegen werde. Dort findet sich eine geballte Ladung entsprechender FakeNews. Einige Beispiele:

1. Verharmlosung durch Sprache

Es ist ein zäher Kampf um die Worte: Die fortgesetzte verbale Verharmlosung und Trivialisierung der Genitalverstümmelung als Beschneidung schafft immer noch falsche Assoziationen behindert die Bemühungen, dieser Gewalt ein Ende zu setzen.

Darum kann die konsequente Verwendung der korrekten Begriffe (z.B. „Genitalverstümmelung“, „verstümmeln“, „Verstümmler/in“) nicht hoch genug bewertet werden und wird vom IAC, dem größten afrikanischen Netzwerk gefordert, das sich für ein Ende der Verstümmelungsgewalt einsetzt, seit Jahren gefordert.

Charlotte Weil parliert ungeachtet dessen von Beschneidung, beschnitten, unbeschnitten und – besonders euphemistisch – von Beschneiderinnen, wo es de facto um professionelle Sadistinnen und Gewalttäterinnen geht.

Mehr dazu:

Wie die Gewalt der Genitalverstümmelung im Westen weiter angekurbelt wird: Verharmlosung

Genitalverstümmelung und der Sadismus der Täterinnen

2. Verharmlosung durch falsche, viel zu niedrige Zahlen

Im Zuge der Migration sei die Zahl der von Genitalverstümmelung betroffenen Mädchen und Frauen, die in Deutschland leben, auf 65.000 gestiegen – behauptet heute der Verein terre des femmes.

Die TaskForce hat bereits vor knapp 10 Jahren – lange vor der derzeitigen Migrationswelle – die Zahl der potentiell betroffenen und bedrohten Mädchen und Frauen mit knapp 120.000 berechnet, sowie die Zahl der gefährdeten Mädchen auf bis zu 50.000 drastisch nach oben korrigiert,  davon mehr als 10.000 aus Hochrisikoländern (d.h. Genitalverstümmelungsrate über 70%), wie Ägypten, Äthiopien, Eritrea, Gambia, Guinea, Mali, Mauretanien, Somalia und Sudan. Für terre des femmes waren damals gerade einmal 4.000 bis 5.000 Mädchen gefährdet.

Die Diskrepanz beruht u.a. darauf, dass terre des femmes ganze Risikogruppen unterschlägt (z.B. eingebürgerte Migrantinnen aus Verstümmelungskulturen sowie Töchter aus bi-nationalen Partnerschaften) und die Verbreitungszahlen der Verstümmelungen aus den jeweiligen Länder auf die gemeldeten MigrantInnen in Deutschland überträgt, was zu einer massiven Verfälschung führt.

Mit der Verbreitung falscher, viel zu niedriger Zahlen wird der Eindruck erweckt, Genitalverstümmelungen in Deutschland und die potentiellen Opfer seien rein zahlenmäßig ein Randthema, dem keine besondere Dringlichkeit beizumessen sei. Damit wird der Boden für politische Untätigkeit bereitet.

Mehr dazu:

Deutschland: Bis zu 50.000 Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht

3. Desinformation zu den Motiven der Täter

Auf die Frage der WELT, Warum tun die Mütter und Großmütter das ihren Töchtern an? antwortet die terre des Femmes-Frau: Sie wollen eigentlich das Beste für ihre Kinder. 

Weil unterstellt den anstiftenden Täterinnen also eine gute Absicht.

Obwohl diese Aussage falscher nicht sein könnte, wird sie seit Jahren gebetsmühlenartig von sogenannten Aktivistinnen verbreitet und hindert die Öffentlichkeit daran, das Wesen der Verstümmelungsgewalt vollumfänglich zu begreifen.

Doch genau das wäre der erste Schritt, um konsequent gegen die Täter vorzugehen und den politischen Willen zu formen, gefährdete Mädchen mit allen rechtlichen Mitteln zu schützen.

So wollen die Täter-Eltern – wie alle Gewalttäter – natürlich nicht das Beste für die Opfer, sondern sie wollen Kontrolle und Macht ausüben über die Töchter, die sie später gewinnbringend verkaufen (euphemistisch: verheiraten) möchten.

Eine Migrantin kommentiert dies auf unserer Facebookseite treffend:

„…davon zu sprechen, „das Beste“ für die Kinder zu wollen, ist beleidigend, anmaßend, zynisch, menschenverachtend, mir fehlen die Worte und ich bin unfassbar wütend. Das ist einfach nur ein weiterer Auswuchs der…Geisteskrankheit, Sämtliches relativieren und verharmlosen zu wollen, nur weil es aus einem anderen Kulturkreis kommt.“

Die korrekte Antwort auf die Frage, was ehemalige Opfer (=Mütter) befähigt, selbst zu Täterinnen zu werden und ihre Töchter der Verstümmelung zu überlassen, lesen Sie hier:

Genitalverstümmelung und Trauma – Warum Opfer zu Tätern werden

Mehr dazu:

Genitalverstümmelungen an Mädchen – Ausdruck eines allgemein gewalttätigen Familienumfeldes

Genitalverstümmelung und der Kreis der Gewalt: Von Opfern zu Tätern ohne Mitgefühl

4. Rassistische Suggestionen über die Täter

Das Bild, das terre des femmes von den Verstümmelungstätern zeichnet, ist das eigentlich guter Menschen, die – mit besten Absichten handeln und nur darauf warten, von wohlmeinenden westlichen Akteurinnen sensibilisiert, aufgeklärt und integriert zu werden, um bereitwillig diese Gewaltverbrechen aufzugeben. Kurz: Sie werden als unwissend, dumm aber eben eigentlich gut dargestellt.

terre des femmes-Frau Weil suggeriert, es sei erfolgversprechend, die Täterfamilien durch Gespräche von ihren Verstümmelungsvorhaben abzubringen – in denen sie über die Gefahren des Eingriffs und über die deutsche Gesetzeslage aufgeklärt werden. Prompt erschrecken die Täter dann, wenn sie das Wort Gefängnisstrafe hören (vgl. auch Punkt 8)

In Wirklichkeit sind die Tätergruppen bestens vernetzt und informiert – insbesondere über die Rechtslage (siehe Punkt 6.)  – und wissen genau, wie sie die Verstümmelungen straffrei verüben können.

Hier wird ein fatales, verzerrtes Bild vermittelt, das den Tätern „Unschuld aufgrund fehlender Bildung bzw. Kenntnis“ unterstellt, das sie entmündigt und ihnen die Verantwortung für das Verbrechen gegen die eigenen Kinder abspricht sowie ein überaus rassistisches Konzept bedient: Das der „rückständigen, unwissenden Anderen“.

Die empirischen Daten und Fakten sprechen eine andere Sprache:

Warum Information und Aufklärung im Kampf gegen Genitalverstümmelung nicht zum Ziel führt…

5. Desinformation zur Rolle des Islams

Das Mantra, das westliche Medien und NGOs über den Zusammenhang zwischen Genitalverstümmelung und Islam verbreiten, lautet stets: Steht nicht im Koran. Hat also nichts mit dem Islam zu tun. Islamische Begründungen seien reine Missverständnisse usw. usf.

So verkündet Weil im aktuellen Interview in einem Halbsatz, dass es auch religiöse Erklärungsmuster im Islam gäbe. Diese sind allerdings nicht im Koran zu finden, sondern werden traditionell weitergegeben.

Realistisch muss der Islam jedoch als die wichtigste Triebkraft bei der Verbreitung und Aufrechterhaltung der Verstümmelungsgewalt genannt werden – sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart, wo mit der Islamisierung die Verstümmelungen bis nach Asien (z.B. Indonesien, Malaysia, Indien und selbst auf die Malediven) geschleppt wurden und dort als religiöse islamische Pflicht verübt werden.

Auch die Verbreitung über den afrikanischen Kontinent (von Ost- nach Westafrika) ging mit der islamischen Eroberung einher und war dort vor der Islamisierung unbekannt.

Abgeleitet wird die religiöse Pflicht vor allem von der schafiitischen Rechtsschule, die sich auf eine Überlieferung der Hadith-Sammlung Sunan Abu Dawud bezieht, und auf die sogenannte „Sunnat-„Verstümmelung eingeht, also das Abschneiden der Klitoris oder der Klitorisvorhaut. Überall, wo diese Rechtsschule dominant ist, also etwa in Gegenden und Ländern wie Irakisch-Kurdistan, Ägypten, Somalia und Indonesien, werden die Verstümmelungen fast flächendeckend verübt.

Der Schweizer Rechtsanwalt Emrah Erken bringt die Fakten auf den Punkt:

Zusammengefasst ist die weibliche Genitalverstümmelung fester Bestandteil des Islams…Die weibliche Genitalverstümmelung kommt in der Scharia vor und ist nicht bloss Gegenstand von lokalen Traditionen. Unter diesem Link können solche Scharia-Quellen – unter anderem auch Hadithe – abgerufen werden, die durchaus islamisch sind…“

Es sind mithin bloße Apologie und Islam-Appeasement, die der westlichen Leugnung, Negierung und Relativierung des Bedeutung des Islams an diesen Gewaltverbrechen zugrunde liegt.

Mehr dazu:

Genitalverstümmelung ist keine afrikanische Tradition

6. Desinformation zur Rechtslage

Weil behauptet im aktuellen Interview: Wenn der Arzt…mitbekommt, dass ein Mädchen gefährdet ist, beschnitten zu werden, dann ist er von seiner Schweigepflicht entbunden und muss das Jugendamt einschalten.

terre des femmes suggeriert hier das Bestehen einer Meldepflicht – wider besseren Wissens, denn die TaskForce klärte den Verein bereits vor Jahren über die tatsächliche Rechtslage auf, mit der vom Staat perfekte Täterschutzbedingungen durch die Schweigepflicht geschaffen wurden, denn:

1. Erfährt ein Arzt von einer geplanten Genitalverstümmelung oder hegt den begründeten Verdacht, dass Eltern eine solche Tat vorbereiten (z.B. Mädchen soll in den Ferien ins Herkunftsland und dort in ein familiäres Täterumfeld verbracht werden), so ist er nicht verpflichtet, eine Behörde einzuschalten, da er grundsätzlich an seine Schweigepflicht gebunden ist. Das gilt z.B. auch bei dem Verdacht auf anderweitige schwere Misshandlung von Kindern, sexualisierte Gewalt etc. Er darf  höchstens – unter Berufung auf §34 StGB (rechtfertigender Notstand) den Verdacht melden, begibt sich damit aber stets in eine rechtliche Grauzone mit ungewissem Ausgang – sodass es nicht verwundert, dass Ärzte in der Praxis auf solche Meldungen verzichten.

Sämtliche Anzeigepflichten in Deutschland sind in §138 StGB geregelt, beziehen sich immer auf bevorstehende  (nicht jedoch bereits verübte!) Taten und umfassen neben Mord und Totschlag, Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskrieges auch Wertpapierfälschung sowie Raub und räuberische Erpressung und sind für Ärzte in §139 StGB noch einmal zusätzlich eingeschränkt.

 2. Stellt ein Arzt eine Genitalverstümmelung an einem minderjährigen Mädchen fest, erkennt also eine                         bereits verübte Tat, ist es ihm bei Strafe verboten, die Strafverfolgungsbehörden und/oder das Jugendamt zu               informieren, denn die Weitergabe von Informationen zum Strafverfolgung ist Ärzten durch die Regelung der               Schweigepflicht grundsätzlich nicht gestattet!

Erst wenn die Öffentlichkeit umfänglich über diesen skandalösen, staatlich herbeigeführten Täterschutz informiert ist, besteht die Chance, öffentlichen Druck zur Änderung der Regelungen herzustellen, was terre des femmes mit den o.g. Falschbehauptungen boykottiert.

Mehr dazu: 

Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht

Genitalverstümmelung an Mädchen: Deutsche Ärzte wollen weiter schweigen

Genitalverstümmelung an Mädchen: Bundesärztekammer boykottiert wirksame Maßnahmen

7. Desinformation zur Ursache der ausbleibenden Strafverfolgung

Im Interview mit der Welt erweckt terre des femmes den Eindruck, es sei quasi ein alternativloses Schicksal, dass in Deutschland keine Verstümmelungstäter verurteilt wurden und werden. Von Verstümmelung im Untergrund ist die Rede, von Tabus und davon, dass kaum etwas an die Öffentlichkeit dringt.

Nun liegt es in der Natur der Sache, dass gerade die Opfer schweigen, denn sie sind a.) i.d.R. viel zu jung, um für sich Hilfe und Schutz einzufordern, b.) leben sie in einem Abhängkeitsverhältnis zu den Tätern (=Eltern) und c.) werden sie – so wie die meisten Gewaltopfer – durch Drohungen von den Tätern wirksam zum Schweigen gebracht.

Doch das ist nicht der Grund, weshalb die Täter in Deutschland nicht verurteilt werden. Vielmehr liegt es daran, dass aufgrund der unter Punkt 6.) erläuterten Schweigepflicht diejenigen, die eine verübte Verstümmelung feststellen können (=Ärzte), die Strafverfolgungsbehörden über diese Verbrechen nicht informieren dürfen.

Darüber hinaus hat auch der Verein terre des femmes in der Vergangenheit in mindestens einem Fall Verstümmelungstäter durch Nicht-Anzeige vor angemessener Strafverfolgung geschützt und bis heute nicht kritisch aufgearbeitet.

Mehr dazu:

terre des femmes schützt Verstümmelungstäter

Vier Schwestern verstümmelt – Deutsche Mitwisserinnen verhinderten die Strafverfolgung

8. Desinformation zu wirksamen Schutzmaßnahmen 

Unter Punkt 4.) bin ich bereits auf die verfehlten – weil wirkungslosen und auf rassistischen Fehleinschätzungen der Tätergruppen gründenden – Aufklärungs- und Sensibilisierungsversuche eingegangen, die terre des femmes als Mittel der Wahl propagiert, um Verhaltensänderungen bei den migrantischen Tätern anzustoßen.

Davon abgesehen, dass den Tätern damit suggeriert wird, die Unversehrtheit ihrer Töchter sei ein verhandelbares Gut, das – solange die Täter von diesem nicht überzeugt seien – zur Disposition stünde, ohne dass sie praktische Konsequenzen in Form angemessener Bestrafung zu erwarten hätten, unterschlägt terre des femmes auf diese Weise jene einfachen Maßnahmen, mit denen innerhalb kürzester Zeit alle gefährdeten Mädchen umfassend, wirksam und messbar geschützt werden können – und zwar unabhängig von der Geisteshaltung der Täter:

1. Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für . die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr), die nur dann wirksam sein kann, wenn sie kombiniert wird mit:

2. Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

3. Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).

Die sofortige, präventive Wirkung dieser Maßnahmen ergibt sich daraus, dass a.) keine Verstümmelung mehr verübt werden kann, ohne aufgedeckt und bestraft zu werden und b.) die Täter wirksam daran gehindert werden, die Kinder für die Verstümmelung ins Ausland zu verbringen.

Mehr dazu:

Was wir fordern

Fazit

Der Verein terre des femmes verbreitet in massivem Ausmaß falsche Informationen über das Ausmaß der Genitalverstümmelungen vor unserer Haustür, über das Wesen dieser Gewalt und die Motive der Täter, über die Rolle des Islam, über die Rechtslage und sinnvolle weil effektiver Maßnahmen und behindert auf diese Weise die Umsetzung wirksamen Schutzes gefährdeter Kinder und die angemessene Bestrafung der Täter.

Der Verein wirbt gleichzeitig mit diesem Thema sowohl Spendengelder als auch Steuergelder in Form von Zuschüssen diverser Ministerien, der EU etc. ein.

Der Verein schlägt mithin maximalen Profit aus diesem Thema, indem er es sowohl monetär als auch ideologisch ausbeutet und mit der u.a. aus der gezielten Desinformation resultierenden Verhinderung einer zeitnahen, messbaren Beendigung dieser Gewalttaten, auch mittel- und langfristig dem Geldfluss in die eigene Kasse Vorschub leistet.

Vor dem Hintergrund, dass bei terre des femmes fast 90% der Gelder in Löhne und Gehälter sowie betriebliche Aufwendungen  fließen, liegt der Verdacht nahe, dass der Verein auf dieses „gewinnbringende Thema“ schlicht nicht verzichten will und wirksame Lösungen aus reinem Eigennutz boykottiert…

Weiterlesen:

terre des femmes überlässt -Jährige der Genitalverstümmelung in Guinea

Frei erfundener Fall von Genitalverstümmelung: So täuscht terre des femmes die Spender

terre des femmes rollt einer Verstümmelungs-Mittäterin den roten Teppich aus

.

Symbolfotos: (c) Shutterstock

 

 

3 Comments

  1. Viviane sagt:

    Gelungener Text, völlig überzeugend – eine Wohltat zu lesen. Weiter so, TaskForce!

    .
    .

    FGM in Dänemark und der dänische Rechtsmedizinische Rat (Retslægerådet)

    Zwei somalischstämmige Mädchen, acht und 15 Jahre alt, wurden mit Einwilligung ihrer Eltern auf einer Afrikareise Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung, genauer gesagt Opfer von einer FGM Typ IIb – das ist die teilweise oder vollständige Amputation der Klitoris und zugleich die teilweise oder vollständige Amputation der Kleinen Schamlippen.

    Vibeke Næser möchte nachvollziehbarerweise betont wissen, dass Mädchenbeschneidung immer falsch ist und dass es eine irgendwie akzeptabel gering invasive FGM nicht geben kann.

    Auch Karin Lassen ist empört, denn das Gericht bewertete positiv, dass die FGM in einer Art von Krankenhaus durchgeführt wurde und dass die Narbe schön verheilte.

    Bent Ottesen, der Vorsitzende des Rechtsmedizinischen Rates für Dänemark, möchte den Fall nicht kommentieren.

    Jemand wagte gar zu sagen, dass doch schließlich bei jeder Geburt Narben entstehen können, die FGM Typ II insofern nicht so schlimm sei. Eine Klitoristeilamputation (zu FGM Typ Ib der WHO-Kategorisierung) oder eine Reduktion der Labia minora scheint für den Rat für Rechtsmedizin (Retslægerådet) kein medizinisches oder juristisches Problem zu sein.

    .

    Q u e l l e

    Flere læger kritiserer Retslægerådet | TV2 05.08.2018

    http://nyheder.tv2.dk/samfund/2018-08-05-flere-laeger-kritiserer-retslaegeraadet

    .

  2. Cees van der Duin sagt:

    TaskForce-Gründerin Ines Laufer sei Dank – ein Lichtblick, gerade auch am heutigen International Day of the Girl Child.

    A propos Welt-Mädchentag und ebenso à propos desinformierende NGOs!

    SOS Kinderdorf gab gestern eine Pressemitteilung heraus … und bekam als gepfeffertes Echo die Frage, ob der SOS-Kinderdorf-Kampf sich denn wirklich auch gegen ALLE Formen von FGM richten soll, also auch gegen die schafiitische Chatna (chitan al-inath) oder diejenige der schiitischen Dawoodi Bohra.

    SOS-Kinderdörfer weltweit, Weltmädchentag 2018, FGM

    „Leider bleibt für den Leser Ihres heutigen Statements offen, ob Ihre Organisation an der Beibehaltung der WHO-Klassifikation interessiert ist. Meint SOS-Kinderdörfer weltweit mit FGM wirklich jeden einzelnen der vier Typen weiblicher Genitalverstümmelung (Typ I, II, III, IV) und fordert kompromisslos dessen weltweite Abschaffung?

    Noch die geringst invasive Form der FGM muss, weltweit, verboten bleiben bzw. werden, etwa auch die Islamische Mädchenbeschneidung (chitan al-inath, sunat perempuan) etwa der sogenannten milden Sunna.“

    https://eifelginster.wordpress.com/2018/10/10/494/

    Geschmeidig (glitschig) wand man sich heraus:

    „selbstverständlich bekämpfen die SOS-Kinderdörfer weltweit alle Formen von FGM. Leider bietet eine Pressemitteilung nicht den Raum, alle Details zu beleuchten. „

    • taskforce sagt:

      Vielen Dank, Cees van der Duin, mir SOS Kinderdörfern haben wir bei unseren Recherchen ähnliche Erfahrungen gemacht: Schwammige, allgemein gehaltene Phrasen – immer mit einem mehr oder weniger unterschwelligen Kulturrelativismus. Niemand von der TaskForce würde wohl für die Kinderdörfer die Hand ins Feuer legen, dass dort nicht DOCH Verstümmelungen geduldet werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert