Gefahr der Genitalverstümmelung in Sierra Leone: Amtsgericht Delmenhorst schützt zwei Mädchen

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Hamburg, den 24.10.2013: Mit dem Beschluss 18F 146/12 EASO schützt das Amtsgericht Delmenhorst zwei minderjährige Mädchen vor der Genitalverstümmelung, die ihnen in Sierra Leone – dem Heimatland des Vaters – drohte.

Das Gericht schränkt für beide Eltern, d.h. auch für die deutsche Mutter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein und untersagt ihnen bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 25.000,-€ bzw. Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, mit den Töchtern nach Sierra Leone zu reisen und sie dort der Gefahr der Genitalverstümmelung auszusetzen. Die unbefristete Pflegschaft für sämtliche Auslandsreisen der beiden Mädchen übernimmt nun das Jugendamt Delmenhorst, bei dem auch die Pässe hinterlegt wurden.

Das Verfahren wurde von dem Jugendamt eingeleitet, nachdem eines der Mädchen berichtet hatte, der Vater plane mit ihr in den Ferien eine Reise nach Sierra Leone. Das Land gilt in Bezug auf die Genitalverstümmelung an Mädchen als Hochrisikoland, da dieses schwere Gewaltverbrechen dort mit einer Rate von über 90% an fast allen Mädchen verübt wird. Anhand dieser Fakten stellte das Gericht fest, dass „allein die Absicht des Kindesvaters, mit einem oder beiden Mädchen nach Sierra Leone zu reisen, als drohende Kindeswohlgefährdung angesehen werden“ muss, da in Risikoländern mit einer derart hohen Verstümmelungsrate nicht ausgeschlossen werden kann, dass an den Kindern diese Tat wird, selbst wenn der Vater diese im Vorhinein womöglich gar nicht plante.

Die Entscheidung des Gerichts gründet außerdem auf der gängigen Feststellung, dass die Genitalverstümmelung eine „grausame, folgenschwere und durch nichts zu rechtfertigende Misshandlung“ darstellt und „die möglicherweise eintretenden Verletzungen von besonderer Schwere“ seien.

Beachtlich ist, dass die deutsche Mutter den Eindruck vermittelte, das Thema sei ihr nicht so wichtig, denn sie reagierte eher gleichgültig und passiv. Aus diesem Grund konnte ihr das Gericht nicht vertrauen, diese gefährliche Reise zu verhindern und bestätigte die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an das Jugendamt als angemessene und verhältnismäßige Maßnahme.

„Es ist bei diesem Fall besonders erfreulich, dass das Jugendamt von Anfang an konsequent reagiert und sich für den unbedingten Schutz der Mädchen stark gemacht hat, sowohl bei der Antragstellung als auch in der mündlichen Verhandlung“ stellt Ines Laufer von der TaskForce lobend fest. Sie weiß aus Erfahrung, dass dies immer noch nicht selbstverständlich ist, denn mit dem bundesweit einzigartigen Notruf SOS FGM (www.sosgfm.org) berät und hilft die TaskForce erfolgreich seit 2010 in konkreten Fällen, wenn es um den Schutz gefährdeter Mädchen geht.

Genitalverstümmelungen sind auch in Deutschland ein gravierendes Problem: Rund 50.000 minderjährige Mädchen – einschließlich Mädchen aus bi-nationalen Partnerschaften – gelten als bedroht. Besonders innerhalb der Hochrisikogruppen (Verstümmelungsrate über 75% in den Herkunftsländern, z.B. Gambia, Ägypten, Äthiopien, Somalia, Eritrea, Mali, Sierra Leone uvm.) werden bis zu 80% dieser Mädchen der Verstümmelung unterworfen, häufig während „Ferienreisen“ in die Risikoländer.

Seit dem wegweisenden Beschluss XII ZB 166/03 des Bundesgerichtshofes (2004) haben zahlreiche Amts- und Oberlandesgerichte die Ausreise gefährdeter minderjähriger Mädchen in Risikoländer unterbunden. Mit dem Verweis auf die jeweils hohe Wahrscheinlichkeit einer Genitalverstümmelung haben sie dem Recht der Kinder auf Schutz ihrer Unversehrtheit stets die höchste Priorität eingeräumt.

Weiterführende Artikel:

Konsequenter Schutz für Mädchen bei der TaskForce: Eine Mutter sagt DANKE (2013)

Schutz für ein Mädchen vor Genitalverstümmelung in Gambia: Amtsgericht Böblingen schränkt Aufenthaltsbestimmungsrecht ein (2012)

Genitalverstümmelung an Mädchen in Hamburg: Jugendamt verweigert sicheren Schutz (2012)

Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Schutz bisher nur durch „Kommissar Zufall“ (2011)

Gerichtsbeschlüsse zur Verhinderung von Genitalverstümmelung an minderjährigen Mädchen im Heimatland der Eltern (2004-2013)

Symbolfoto (c) iStockphoto

3 Comments

  1. Frank sagt:

    Danke an das Gericht und die aufmerksamen Beobachter/innen.

    „Mit dem Verweis auf die jeweils hohe Wahrscheinlichkeit einer Genitalverstümmelung haben sie dem Recht der Kinder auf Schutz ihrer Unversehrtheit stets die höchste Priorität eingeräumt.“

    Das betrifft leider nur Mädchen. Bei Jungen in Deutschland wurde die Genitalverstümmelung gesetzlich freigegeben.

  2. Christine sagt:

    Hat sich eigentlich jemand darum gekümmert, das die Mädchen auch in Deutschland wirklich in Sicherheit sind? Die Beschneiderinnen werden nach Deutschalnd geholt um ihr blutiges Werk zu vollbringen bzw. gibt es Ärzte in Europa die die Arbeit ebenso ausführen.

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