Genitalverstümmelung Deutschland

3. März 2010

Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht

Eltern, die in Deutschland leben und an ihren Töchtern eine Genitalverstümmelung veranlassen, müssen auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten. Was angesichts der aktuellen Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ zunächst paradox klingen mag, lässt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen schlüssig begründen: Das Strafrecht kann immer erst dann angewandt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten.
16. Dezember 2009

Keine Änderungen im Strafrecht bitte!

Kritik an Bundesratsinitiative zur Schaffung eines “Straftatbestandes Genitalverstümmelung”: Wir brauchen keine Änderungen im Strafrecht, sondern wirksame Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung und umfassenden Schutz der Mädchen. Hamburg, den 16. Dezember 2009. Der Bundesrat wird sich am 18.12.2009 erstmals mit dem Vorschlag der Justizminister Hessens und Baden-Württembergs befassen, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ im deutschen Strafrecht zu verankern. Kritik an Bundesratsinitiative zur Schaffung eines “Straftatbestandes Genitalverstümmelung”: Wir brauchen keine Änderungen im Strafrecht, sondern […]