Das “Präventionsprogramm” basiert auf dem Bekenntnis zu den unveräußerlichen
und unteilbaren universellen Menschenrechten, dem Deutschen Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der UN-Menschen- und Kinderrechtskonvention.
Die rechtliche Herleitung der Maßnahmen sowie die notwendigen Rahmenbedingungen für umfassenden
Schutz der gefährdeten Mädchen finden Sie hier: Präventionsprogramm zum Download
Es geht darum, alle gefährdeten Mädchen unter Generalschutz zu stellen, d.h. mit einfachen aber präzisen Maßnahmen die Misshandlungen zu verhindern und bereits begangene Taten systematisch aufzudecken
und strafrechtlich zu verfolgen.
Dafür werden die Mädchen der sogenannten Risikogruppe zugeordnet, denn Genitalverstümmelung wird
als kollektive Gewalt innerhalb genau bestimmbarer Gruppen verübt.
Genitalverstümmlung ist ein erheblicher Grundrechtseingriff und die Gefahr für die Mädchen so konkret, dass der Staat
seine Schutzpflicht erfüllen muss. Die gefährdeten Mädchen werden bislang diskriminiert, indem ihnen angemessener
Schutz verwehrt wird. Durch die Umsetzung des Präventionsprogramms würden automatisch alle Mädchen geschützt.
