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Der Fall Schopfheim
Update Juli 2009:
Seit dem 03. Juli 2009 steht es definitiv
fest: Ein 10-jähriges
Mädchen aus Schopfheim darf ungehindert und für unbestimmte Zeit
nach Äthiopien verbracht und dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung
ausgesetzt werden. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht Karlsruhe
bereits am 25. Mai 2009 - basierend auf der Einschätzung, für das
Kind bestehe de facto überhaupt keine Gefahr.
Den vollständigen Beschluss
finden Sie hier: PDF downloaden.
Einen entsprechenden Kommentar der TaskForce-Initiatorin finden Sie hier:
- Link
zum ausführlichen Kommentar (Word-Format)
- Link
zum komprimierten Kommentar (Word-Format)
Die Einschätzung des Oberlandesgerichtes basiert u.a. auf einer Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Addis Abeba, in der eine derart gravierende Unkenntnis der Problematik Genitalverstümmelung offenbart wird, dass die TaskForce im Vorfeld Beschwerde gegen diese Stellungnahme beim Auswärtigen Amt eingereicht hatte. Diese Beschwerde können Sie hier nachlesen: PDF downloaden.
Eine Revision, Korrektur oder Relativierung dieser Stellungnahme seitens des Auswärtigen Amtes erfolgte nicht.
Gegen den Beschluss des OLG
Karlsruhe hätte das Jugendamt Lörrach bis
zum 03. Juli Beschwerde beim Bundesgerichtshof BHG einreichen können.
Die TaskForce und ihre Verbündeten richteten eine Petition ein,
um auf die Dringlichkeit dieser Rechtsbeschwerde hinzuweisen: Innerhalb
weniger Tage forderten mehr als
1.300 Menschen, darunter viele ÄrztInnen, PsychologInnen, AnwältInnen,
RichterInnen, Vereine und Prominente das Landratsamt Lörrach auf,
den Fall vor den BGH zu bringen, siehe:
- http://www.ipetitions.com/petition/Schutz_vor_Genitalverstuemmelung/index.html
- http://www.ipetitions.com/petition/chance_to_protection_FGM/index.html
Das Landratsamt blieb auch nach der Übergabe der Unterschriften - und
einer erneuten Fundierung der Dringlichkeit einer Rechtsbeschwerde - bei seinem
Entschluss.
Das Schreiben an den Landrat und die Zusammenfassung der Gründe
finden Sie hier (Word-Format).
Neben der nun "richterlich abgesegneten" Gefährdung des Mädchens,
Opfer von Genitalverstümmelung zu werden, macht dieser "Fall" noch
etwas anderes deutlich: Nicht alle Organisationen, die sich offiziell des Themas "Genitalverstümmelung" annehmen,
fokussieren den Schutz potentieller Opfer, wie Sie hier nachlesen können:
Link zur Rolle von FORWARD e.V. und TERRE DES FEMMES e.V.
Die Tatsache, dass zum ersten Mal ein Kind durch ein deutsches Gericht
der akuten Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt wird, ist vor dem Hintergrund
der tendenziösen und manipulativen medialen Berichterstattung um diesen "Fall" mit
Sicherheit kein Zufall, wie der folgende kurze Hinweis nahelegt:
"Deutsche Richter von Medien beeinflusst"
"Strafverteidiger stellen vernichtendes Urteil aus"
Wie stark lassen
sich Richter und Staatsanwälte beeinflussen?
Düsseldorf (pte/04.01.2006/06:15) - Eine repräsentative Umfrage unter
Deutschlands Strafrechtverteidigern hat ein vernichtendes Urteil über die
Objektivität der Richter ausgestellt. Die von der PR-Agentur Wilmes Kommunikation
http://www.wilmes-kommunikation.de in Thesenform durchgeführte Befragung
hat dabei über 114 Strafverteidiger interviewt. 72,1 Prozent der befragten
Strafverteidiger sind demnach der Meinung, dass sich Berufsrichter bei der
Urteilsfindung von den Medien beeinflussen lassen.
Fast 67 Prozent gehen davon aus, dass die Medien die größte Gefahr
der Beeinflussung in einem Gerichtsverfahren darstellen, satte 85 Prozent meinen,
dass mit der Veröffentlichung eines Ermittlungsverfahrens die Vorverurteilung
für den Beschuldigten beginne. 80 Prozent meinen, dass ein klinisch-objektives
Urteil ohne jegliche Beeinflussung durch die Medien nicht möglich sei.
Zahlen, die Wilfried Hamm, Sprecher des Vorstandes und Pressesprecher der
Neuen Richtervereinigung http://www.nrv-net.de/ zwar nicht ganz nachvollziehen
kann,
jedoch Verständnis hervorrufen. "Richter sind doch auch nur Menschen.
Der Druck unter anderem auch der Medien ist manchen Verfahren so groß,
dass ich mir vorstellen kann, dass Richter, wenn auch unterbewusst, dadurch beeinflusst
werden", so Hamm im Gespräch mit pressetext.
(...)
Wichtig für Hamm ist auf jeden Fall die Tatsache, dass Informationen über
laufende Verfahren, die Richter aus den Medien entnehmen, auch öffentlich
im Gerichtsverfahren angesprochen werden und nicht nur intern zur Bildung
der Meinung des Richters verwendet werden dürfen. (Ende)
Quelle: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060104002
Quelle: Gerstendörfer, M., 2007, Der verlorene Kampf um die Wörter
- Opferfeindliche Sprache bei sexualisierter Gewalt. Ein Plädoyer für
eine angemessenere Sprachführung, Junfermann Verlag, Paderborn. ISBN
3-87387-641-8.
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Zur Erinnnerung - Hier noch einmal die Darstellung des Falles in den Medien:
Wir
stellen mit Bedauern fest, dass der Fall "Schopfheim" nach
wie vor in den Medien unsachlich und falsch dargestellt wird. Dies
führt dazu, dass die kontroverse Diskussion um Tatsachen, Tatbestände,
Fakten, Verantwortung, Recht und Lösungen, die dringend erforderlich
wäre, nahezu unmöglich gemacht wird, wie der polemische Beitrag der
Süddeutschen Zeitung belegt, den Sie hier noch einmal lesen können: Link
zum Beitrag
Geradezu an Zensur grenzt die Tatsache, dass die Vielzahl der
kritischen Briefe und Stellungnahmen - von Organisationen oder
Einzelpersonen - keine Berücksichtigung fanden und als
"LeserInnenbriefe" nicht veröffentlicht wurden, wie z.B. von:
• Target
e.V. / Rüdiger Nehberg
• INTACT e.V.
• Lobby
für Menschenrechte
• Arvid Vormann, Berlin
• Dr.
Jörg Oberste, Dresden
• Beate Albrecht, Witten
•
Sanja Stankovic, Hamburg
• Dagmar Schneider, Dresden
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Nachdem das
Amtsgericht in Bad Säckingen Anfang September'08 einer äthiopischen
Familie das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Schutz der Tochter vor
Genitalverstümmelung eingeschränkt hat, wird viel Meinung gemacht und
Empörung geschürt, zuletzt in einem Artikel der Badischen Zeitung:
http://werkstatt.badische-zeitung.de/schopfheim/gericht-will-kind-vor-beschneidung-schuetzen
In diesem Artikel werden nicht nur jede Menge falscher
Informationen verbreitet,
sondern auch die Arbeit der TaskForce diskreditiert. Am 20.10.08 wurde
der Badischen
Zeitung deshalb folgende Gegendarstellung gesandtt, mit der
Aufforderung sie
zu veröffentlichen: Gegendarstellung
(PDF-Format)
Die Zeitung reagierte promt und veröffentlichte am 22.10.08 folgenden
redaktionellen Beitrag: Artikel
Badische Zeitung (PDF-Format)
Am 04.11. erschien der Leserinnenbrief von Dagmar Schneider, Akifra
e.V., in
der Badischen Zeitung: Brief
(PDF-Format)
Einen ausführlichen Kommentar zu dem Artikel finden Sie hier:
Kommentar
(PDF-Format)
Am 20.11.08 bestätigte das Amtsgericht seinen Beschluss: Pressemitteilung
(PDF-Format)
Die
Hintergrundinformationen zur Lage in Äthiopien - Quelle: InterParlamentarische
Union (IPU) - können Sie hier herunterladen: Informationen
Äthiopien (PDF-Format)
Die
Menschenrechtlerin und Autorin, Dipl.-Psych. Monika Gerstendörfer über
aufgeregte Reaktionen in diesem "Fall": Gespräch (PDF-Format)
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Als weiteres unrühmliches Beispiel dafür schlägt nun auch das ZDF-Magazin "ML Mona Lisa" in diese Bresche und erweist den Bemühungen um den Schutz gefährdeter Mädchen in Deutschland einen Bärendienst. Aus diesem Grunde hat die TaskForce die Verwendung des Interviewmaterials für diesen Beitrag untersagt. Die Begründung dafür finden Sie hier: PDF downloaden
Die mediale Aufbereitung des "Falles Dinah" aus Schopfheim veranlasste die Organisationen Akifra e.V., INTACT e.V., Lobby für Menschenrechte e.V., Materra e.V., TABU e.V. und WADI e.V., gemeinsam mit der TaskForce die folgende Erklärung abzugeben: PDF downloaden
Bereits am 24.11. hat der Verein INTACT e.V. die folgende Pressemitteilung zu dem Fall in Schopfheim abgegeben: PDF downloaden
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