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Der Fall Schopfheim

Update Juli 2009:
Seit dem 03. Juli 2009 steht es definitiv fest: Ein 10-jähriges Mädchen aus Schopfheim darf ungehindert und für unbestimmte Zeit nach Äthiopien verbracht und dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt werden. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits am 25. Mai 2009 - basierend auf der Einschätzung, für das Kind bestehe de facto überhaupt keine Gefahr.
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier: PDF downloaden.
Einen entsprechenden Kommentar der TaskForce-Initiatorin finden Sie hier:
- Link zum ausführlichen Kommentar (Word-Format)
- Link zum komprimierten Kommentar (Word-Format)

Die Einschätzung des Oberlandesgerichtes basiert u.a. auf einer Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Addis Abeba, in der eine derart gravierende Unkenntnis der Problematik Genitalverstümmelung offenbart wird, dass die TaskForce im Vorfeld Beschwerde gegen diese Stellungnahme beim Auswärtigen Amt eingereicht hatte. Diese Beschwerde können Sie hier nachlesen: PDF downloaden.

Eine Revision, Korrektur oder Relativierung dieser Stellungnahme seitens des Auswärtigen Amtes erfolgte nicht.

Gegen den Beschluss des OLG Karlsruhe hätte das Jugendamt Lörrach bis zum 03. Juli Beschwerde beim Bundesgerichtshof BHG einreichen können. Die TaskForce und ihre Verbündeten richteten eine Petition ein, um auf die Dringlichkeit dieser Rechtsbeschwerde hinzuweisen: Innerhalb weniger Tage forderten mehr als 1.300 Menschen, darunter viele ÄrztInnen, PsychologInnen, AnwältInnen, RichterInnen, Vereine und Prominente das Landratsamt Lörrach auf, den Fall vor den BGH zu bringen, siehe:
- http://www.ipetitions.com/petition/Schutz_vor_Genitalverstuemmelung/index.html
- http://www.ipetitions.com/petition/chance_to_protection_FGM/index.html

Das Landratsamt blieb auch nach der Übergabe der Unterschriften - und einer erneuten Fundierung der Dringlichkeit einer Rechtsbeschwerde - bei seinem Entschluss. Das Schreiben an den Landrat und die Zusammenfassung der Gründe finden Sie hier (Word-Format).

Neben der nun "richterlich abgesegneten" Gefährdung des Mädchens, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden, macht dieser "Fall" noch etwas anderes deutlich: Nicht alle Organisationen, die sich offiziell des Themas "Genitalverstümmelung" annehmen, fokussieren den Schutz potentieller Opfer, wie Sie hier nachlesen können:
Link zur Rolle von FORWARD e.V. und TERRE DES FEMMES e.V.

Die Tatsache, dass zum ersten Mal ein Kind durch ein deutsches Gericht der akuten Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt wird, ist vor dem Hintergrund der tendenziösen und manipulativen medialen Berichterstattung um diesen "Fall" mit Sicherheit kein Zufall, wie der folgende kurze Hinweis nahelegt:

"Deutsche Richter von Medien beeinflusst"
"Strafverteidiger stellen vernichtendes Urteil aus"

Wie stark lassen sich Richter und Staatsanwälte beeinflussen?
Düsseldorf (pte/04.01.2006/06:15) - Eine repräsentative Umfrage unter Deutschlands Strafrechtverteidigern hat ein vernichtendes Urteil über die Objektivität der Richter ausgestellt. Die von der PR-Agentur Wilmes Kommunikation http://www.wilmes-kommunikation.de in Thesenform durchgeführte Befragung hat dabei über 114 Strafverteidiger interviewt. 72,1 Prozent der befragten Strafverteidiger sind demnach der Meinung, dass sich Berufsrichter bei der Urteilsfindung von den Medien beeinflussen lassen.
Fast 67 Prozent gehen davon aus, dass die Medien die größte Gefahr der Beeinflussung in einem Gerichtsverfahren darstellen, satte 85 Prozent meinen, dass mit der Veröffentlichung eines Ermittlungsverfahrens die Vorverurteilung für den Beschuldigten beginne. 80 Prozent meinen, dass ein klinisch-objektives Urteil ohne jegliche Beeinflussung durch die Medien nicht möglich sei.
Zahlen, die Wilfried Hamm, Sprecher des Vorstandes und Pressesprecher der Neuen Richtervereinigung http://www.nrv-net.de/ zwar nicht ganz nachvollziehen kann, jedoch Verständnis hervorrufen. "Richter sind doch auch nur Menschen. Der Druck unter anderem auch der Medien ist manchen Verfahren so groß, dass ich mir vorstellen kann, dass Richter, wenn auch unterbewusst, dadurch beeinflusst werden", so Hamm im Gespräch mit pressetext.
(...)
Wichtig für Hamm ist auf jeden Fall die Tatsache, dass Informationen über laufende Verfahren, die Richter aus den Medien entnehmen, auch öffentlich im Gerichtsverfahren angesprochen werden und nicht nur intern zur Bildung der Meinung des Richters verwendet werden dürfen. (Ende)

Quelle: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=060104002
Quelle: Gerstendörfer, M., 2007, Der verlorene Kampf um die Wörter - Opferfeindliche Sprache bei sexualisierter Gewalt. Ein Plädoyer für eine angemessenere Sprachführung, Junfermann Verlag, Paderborn. ISBN 3-87387-641-8.

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Zur Erinnnerung - Hier noch einmal die Darstellung des Falles in den Medien:

Wir stellen mit Bedauern fest, dass der Fall "Schopfheim" nach wie vor in den Medien unsachlich und falsch dargestellt wird. Dies führt dazu, dass die kontroverse Diskussion um Tatsachen, Tatbestände, Fakten, Verantwortung, Recht und Lösungen, die dringend erforderlich wäre, nahezu unmöglich gemacht wird, wie der polemische Beitrag der Süddeutschen Zeitung belegt, den Sie hier noch einmal lesen können: Link zum Beitrag

Geradezu an Zensur grenzt die Tatsache, dass die Vielzahl der kritischen Briefe und Stellungnahmen - von Organisationen oder Einzelpersonen - keine Berücksichtigung fanden und als "LeserInnenbriefe" nicht veröffentlicht wurden, wie z.B. von:
Target e.V. / Rüdiger Nehberg
INTACT e.V.
Lobby für Menschenrechte
Arvid Vormann, Berlin
Dr. Jörg Oberste, Dresden
Beate Albrecht, Witten
Sanja Stankovic, Hamburg
Dagmar Schneider, Dresden

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Nachdem das Amtsgericht in Bad Säckingen Anfang September'08 einer äthiopischen Familie das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Schutz der Tochter vor Genitalverstümmelung eingeschränkt hat, wird viel Meinung gemacht und Empörung geschürt, zuletzt in einem Artikel der Badischen Zeitung:
http://werkstatt.badische-zeitung.de/schopfheim/gericht-will-kind-vor-beschneidung-schuetzen

In diesem Artikel werden nicht nur jede Menge falscher Informationen verbreitet, sondern auch die Arbeit der TaskForce diskreditiert. Am 20.10.08 wurde der Badischen Zeitung deshalb folgende Gegendarstellung gesandtt, mit der Aufforderung sie zu veröffentlichen: Gegendarstellung (PDF-Format)
Die Zeitung reagierte promt und veröffentlichte am 22.10.08 folgenden redaktionellen Beitrag: Artikel Badische Zeitung (PDF-Format)
Am 04.11. erschien der Leserinnenbrief von Dagmar Schneider, Akifra e.V., in der Badischen Zeitung: Brief (PDF-Format)

Einen ausführlichen Kommentar zu dem Artikel finden Sie hier: Kommentar (PDF-Format)

Am 20.11.08 bestätigte das Amtsgericht seinen Beschluss: Pressemitteilung (PDF-Format)

Die Hintergrundinformationen zur Lage in Äthiopien - Quelle: InterParlamentarische Union (IPU) - können Sie hier herunterladen: Informationen Äthiopien (PDF-Format)

Die Menschenrechtlerin und Autorin, Dipl.-Psych. Monika Gerstendörfer über aufgeregte Reaktionen in diesem "Fall": Gespräch (PDF-Format)

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Als weiteres unrühmliches Beispiel dafür schlägt nun auch das ZDF-Magazin "ML Mona Lisa" in diese Bresche und erweist den Bemühungen um den Schutz gefährdeter Mädchen in Deutschland einen Bärendienst. Aus diesem Grunde hat die TaskForce die Verwendung des Interviewmaterials für diesen Beitrag untersagt. Die Begründung dafür finden Sie hier: PDF downloaden

Die mediale Aufbereitung des "Falles Dinah" aus Schopfheim veranlasste die Organisationen Akifra e.V., INTACT e.V., Lobby für Menschenrechte e.V., Materra e.V., TABU e.V. und WADI e.V., gemeinsam mit der TaskForce die folgende Erklärung abzugeben: PDF downloaden

Bereits am 24.11. hat der Verein INTACT e.V. die folgende Pressemitteilung zu dem Fall in Schopfheim abgegeben: PDF downloaden

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