Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal
Hamburg, den 16. Mai 2010 – Der Bundesrat verabschiedete im März 2010 den Entwurf für einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Verstümmelnde Eingriffe, die von Ärzten durchgeführt werden – wie die Entfernung der inneren Schamlippen – sollen jedoch von der Strafnorm ausgeschlossen bleiben.
Nach dem Willen der Gesetzesinitiatoren sollen Ärzte weiterhin ungestraft Schamlippen abschneiden dürfen. Wörtlich heißt es in der Gesetzesbegründung (BT Drucksache 867-09), es „sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie … die in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der ´Schönheitsoperationen` im Genitalbereich vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen bleiben.“









