(Deutsch) Genitalverstümmelung in Hamburg: Rund 1.000 minderjährige Mädchen bislang ohne Schutz

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(Deutsch) Besonders hohes Risiko in NRW

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(Deutsch) VISION ACTION CHANGE @ Cosmopolitan, Gala & Emotion

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(Deutsch) Start von VISION ACTION CHANGE

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(Deutsch) Betrug an Spendern: Patenkindorganisationen dulden weiter Genitalverstümmelung

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Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten

Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal

Hamburg, den 16. Mai 2010 – Der Bundesrat verabschiedete im März 2010 den Entwurf für einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Verstümmelnde Eingriffe, die von Ärzten durchgeführt werden – wie die Entfernung der inneren Schamlippen – sollen jedoch von der Strafnorm ausgeschlossen bleiben.

Nach dem Willen der Gesetzesinitiatoren sollen Ärzte weiterhin ungestraft Schamlippen abschneiden dürfen. Wörtlich heißt es in der Gesetzesbegründung (BT Drucksache 867-09), es „sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie … die in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der ´Schönheitsoperationen` im Genitalbereich vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen bleiben.“

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Deutscher Staat muss Genitalverstümmelungs-Opfer entschädigen!

Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staates, Opfer von Genitalverstümmelung
zu entschädigen.
SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht.

Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft nicht, Gewalttaten zu verhindern, muss der Staat für die Opfer der Straftaten einstehen – so der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). [Read more...]

Erste Notruf-Hotline für Genitalverstümmelung geschaltet

Mit SOS FGM (www.sosfgm.org) hat die TaskForce jetzt ein Kinderschutz-Projekt gestartet, das in Deutschland und Europa einmalig ist.

Es fokussiert den konkreten Schutz von Mädchen vor einer ganz spezifischen Gewalt: der Genitalverstümmelung.

Allein in Deutschland müssen bis zu 50.000 minderjährige Mädchen als gefährdet eingestuft werden. Bis zu 80% dieser Mädchen werden tatsächlich der Verstümmelung unterworfen. Auf Schutz konnten sie bislang bis auf wenige Ausnahmen nicht zählen. [Read more...]

Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht

Eltern, die in Deutschland leben und an ihren Töchtern eine Genitalverstümmelung veranlassen, müssen auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten.

Was angesichts der aktuellen Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ zunächst paradox klingen mag, lässt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen schlüssig begründen:

Das Strafrecht kann immer erst dann angewandt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten. [Read more...]

Neuer Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ ist Volksbetrug – und Betrug an den Opfern

Strafmaß soll herabgesetzt werden. Änderungen gehen an den tatsächlichen Problemen vorbei. Keine Aufhebung der Hindernisse für die Strafverfolgung. Täter genießen weiterhin staatlichen Schutz. Kein Schutz der Opfer in Sicht.

 Hamburg, den 23.Februar 2010: Die TaskForce verschärft ihre Kritik[i] an der Absicht deutscher Politiker, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ zu schaffen. Ein entsprechender Entwurf[ii] wurde am 12. Februar 2010 mehrheitlich von der Länderkammer des Bundesrates angenommen. Nun ist das Bundesjustizministerium mit einer Einschätzung befasst und muss den Entwurf bis zum 24. März dem Bundestag vorlegen. [Read more...]

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