(Deutsch) Genitalverstümmelung in Hamburg: Rund 1.000 minderjährige Mädchen bislang ohne Schutz
Female Genital Mutilation in Germany – an overview
In February 2007, the “Prevention Programme for broad protection from FGM” has been presented to several sections of the German parliament, as well as to the ministry of justice, the ministry of health and the ministry of family affairs.
Ten years before, in 1997, the German government has put the problem of Female Genital Mutilation for the first time at its agenda: After a public hearing, organised by the Green party, all members of the Bundestag condemned Female Genital Mutilation as grievous violation of women’s and girl’s rights and called for common action to stop the practice.
Since then, lots of statements from German politicians have been repeating and confirming this view.
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Brief an Bundespräsident Wulff
Zeichen setzen für den Schutz von Mädchen vor Verstümmelung
Hamburg, den 06.07.2010. Vertreter des bundesweiten „Bündnis zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung“ baten den neuen Bundespräsidenten heute in einem offenen Brief, ein Zeichen zu setzen für die Kinderrechte:
Die Patenschaft seines Amtsvorgängers für das „millionste Patenkind“ von PLAN International solle der Bundespräsident erst dann übernehmen, wenn die Organisation ihre Duldung gegenüber Genitalverstümmelung in den Hilfsprojekten einstellt. Denn weder verankert PLAN den Verzicht auf diese Gewalt in den Förderkriterien noch wird er von den Empfängergemeinden eingefordert. Die jährlichen Gesundheitskontrollen aller Kinder werden nicht genutzt, um die Unversehrtheit der Mädchen zu prüfen. [Read more...]
(Deutsch) Bundestag soll Strafrechtsänderung zu “Genitalverstümmelung” ablehnen!
Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten
Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal
Hamburg, den 16. Mai 2010 – Der Bundesrat verabschiedete im März 2010 den Entwurf für einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Verstümmelnde Eingriffe, die von Ärzten durchgeführt werden – wie die Entfernung der inneren Schamlippen – sollen jedoch von der Strafnorm ausgeschlossen bleiben.
Nach dem Willen der Gesetzesinitiatoren sollen Ärzte weiterhin ungestraft Schamlippen abschneiden dürfen. Wörtlich heißt es in der Gesetzesbegründung (BT Drucksache 867-09), es „sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie … die in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der ´Schönheitsoperationen` im Genitalbereich vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen bleiben.“
Deutscher Staat muss Genitalverstümmelungs-Opfer entschädigen!
Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staates, Opfer von Genitalverstümmelung
zu entschädigen.
SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht.
Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft nicht, Gewalttaten zu verhindern, muss der Staat für die Opfer der Straftaten einstehen – so der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). [Read more...]
Bundesratsinitiative will Mindeststrafe für Genitalverstümmelung herabsetzen
Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden.
Hamburg, den 19. März 2010. In ihrem Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ wollen die Justizminister Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe bei Genitalverstümmelung von „nicht unter drei Jahren“ auf „nicht unter zwei Jahre“ durchsetzen.
Damit wollen die Politiker sicherstellen, dass die Täter nach einer Verurteilung nicht abgeschoben werden, wie aus der Bundesrats-Drucksache 867/09 hervorgeht.
Hintergrund: Zum heutigen Zeitpunkt kann die Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung (§226, Abs. 2 StGB) mit einem Mindeststrafmaß „nicht unter drei Jahren“ geahndet werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat mit geringerer Strafe bewährt wäre. Denn bisher wurde kein einziges Strafverfahren geführt, das Genitalverstümmelung zum Gegenstand hatte. [Read more...]
Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht
Eltern, die in Deutschland leben und an ihren Töchtern eine Genitalverstümmelung veranlassen, müssen auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten.
Was angesichts der aktuellen Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ zunächst paradox klingen mag, lässt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen schlüssig begründen:
Das Strafrecht kann immer erst dann angewandt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten. [Read more...]
Neuer Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ ist Volksbetrug – und Betrug an den Opfern
Strafmaß soll herabgesetzt werden. Änderungen gehen an den tatsächlichen Problemen vorbei. Keine Aufhebung der Hindernisse für die Strafverfolgung. Täter genießen weiterhin staatlichen Schutz. Kein Schutz der Opfer in Sicht.
Hamburg, den 23.Februar 2010: Die TaskForce verschärft ihre Kritik[i] an der Absicht deutscher Politiker, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ zu schaffen. Ein entsprechender Entwurf[ii] wurde am 12. Februar 2010 mehrheitlich von der Länderkammer des Bundesrates angenommen. Nun ist das Bundesjustizministerium mit einer Einschätzung befasst und muss den Entwurf bis zum 24. März dem Bundestag vorlegen. [Read more...]

