Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten

Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal

Hamburg, den 16. Mai 2010 – Der Bundesrat verabschiedete im März 2010 den Entwurf für einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Verstümmelnde Eingriffe, die von Ärzten durchgeführt werden – wie die Entfernung der inneren Schamlippen – sollen jedoch von der Strafnorm ausgeschlossen bleiben.

Nach dem Willen der Gesetzesinitiatoren sollen Ärzte weiterhin ungestraft Schamlippen abschneiden dürfen. Wörtlich heißt es in der Gesetzesbegründung (BT Drucksache 867-09), es „sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie … die in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der ´Schönheitsoperationen` im Genitalbereich vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen bleiben.“

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Genitalverstümmelung und der Irrweg namens “Aufklärung”

Was die Umwege, Irrwege und den Weg zum Ziel voneinander unterscheidet.

Den TAZ-Artikel, um den sich schon mein gestriger Beitrag drehte, nehme ich mir heute noch einmal vor, denn er demonstriert beispielhaft die unreflektierte, irreführene aber leider gängige Botschaft, dass das Ende von Genitalverstümmelungen auf dem Weg der ”Bildung und Aufklärung” zu erreichen sei.

Um diesen Weg als Mythos zu entlarven – und mit aller Vehemenz zu widersprechen, muss ich keine Hellseherin sein. Im Gegenteil: ein aufmerksamer Blick in die Vergangenheit und Gegenwart reicht vollkommen aus:

Nach mehr als 30 Jahren intensiver ”Aufklärung”, vor allem in den afrikanischen Verstümmelungs-Ländern sollte endlich eingesehen werden: Das muss der falsche Weg sein – denn er hat zu praktisch keiner Veränderung, d.h. zu keinem Ende der Verstümmelungen geführt. [Read more...]

Sprachliche Verharmlosung nicht zulassen!

Die Verwendung verharmlosender Begriffe wie „Beschneidung“ stellt eine Behinderung der Bemühungen um ein baldiges Ende der Verstümmelungsgewalt dar.

Die TaskForce unterstützt deshalb in vollem Umfang die BAMAKO-Deklaration des Inter African Commitée (IAC), dem größten afrikanischen Netzwerk zur Überwindung der Genitalverstümmelung.

Mit Besorgnis sehen wir die Erkenntnisresistenz deutscher Organisationen wie UNICEF, Plan, Care, FORWARD u.a., die sich mit ihrem Beharren auf dem Begriff „Beschneidung“ vor allem in paternalistischer Weise über die Forderungen jener afrikanischen Frauen und Männer hinwegsetzen, die seit Jahrzehnten in ihren Ländern für das Ende der Verstümmelungen kämpfen. [Read more...]

Genitalverstümmelung und der Sadismus der TäterInnen

…und die Frage, wann der Westen endlich aufwacht,

drängt sich mir heute Morgen bei der Lektüre eines aktuellen TAZ-Artikels auf:

“Mit den Eisenstäben werden die Mädchen…geschlagen, damit sie brüllen wie Affen…Mit den Rasierklingen wird ihnen die Klitoris abgeschnitten…”

Die Einzelheiten der Bestialitäten, die den Opfern zusätzlich zur Verstümmelung ihrer Genitalien zugefügt werden, dürften die Grenze des Erträglichen bei Menschen mit einigermaßen ausgebildeter Empathiefähigkeit schnell überschreiten [Read more...]

Deutscher Staat muss Genitalverstümmelungs-Opfer entschädigen!

Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staates, Opfer von Genitalverstümmelung
zu entschädigen.
SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsanspruchs ist es zu gewährleisten, dass das Opfer von Gewalt den Folgen der Tat nicht mehr hilflos gegenüber steht.

Gelingt es der staatlichen Gemeinschaft nicht, Gewalttaten zu verhindern, muss der Staat für die Opfer der Straftaten einstehen – so der Leitgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). [Read more...]

Bundesratsinitiative will Mindeststrafe für Genitalverstümmelung herabsetzen

Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden

Hamburg, den 19. März 2010. In ihrem Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ wollen die Justizminister Uwe Hahn (Hessen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) die Herabsetzung der möglichen Mindeststrafe bei Genitalverstümmelung von „nicht unter drei Jahren“ auf „nicht unter zwei Jahre“ durchsetzen.

Damit wollen die Politiker sicherstellen, dass die Täter nach einer Verurteilung nicht abgeschoben werden, wie aus der Bundesrats-Drucksache 867/09 hervorgeht.

Hintergrund: Zum heutigen Zeitpunkt kann die Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung (§226, Abs. 2 StGB) mit einem Mindeststrafmaß „nicht unter drei Jahren“ geahndet werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat mit geringerer Strafe bewährt wäre. Denn bisher wurde kein einziges Strafverfahren geführt, das Genitalverstümmelung zum Gegenstand hatte. [Read more...]

Genitalverstümmelung in Deutschland: Täterschutz durch Schweigepflicht

Eltern, die in Deutschland leben und an ihren Töchtern eine Genitalverstümmelung veranlassen, müssen auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten.

Was angesichts der aktuellen Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes „Genitalverstümmelung“ zunächst paradox klingen mag, lässt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen schlüssig begründen:

Das Strafrecht kann immer erst dann angewandt werden, wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis eines Verbrechens erhalten. [Read more...]

Neuer Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ ist Volksbetrug – und Betrug an den Opfern

Strafmaß soll herabgesetzt werden. Änderungen gehen an den tatsächlichen Problemen vorbei. Keine Aufhebung der Hindernisse für die Strafverfolgung. Täter genießen weiterhin staatlichen Schutz. Kein Schutz der Opfer in Sicht.

 Hamburg, den 23.Februar 2010: Die TaskForce verschärft ihre Kritik[i] an der Absicht deutscher Politiker, einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“ zu schaffen. Ein entsprechender Entwurf[ii] wurde am 12. Februar 2010 mehrheitlich von der Länderkammer des Bundesrates angenommen. Nun ist das Bundesjustizministerium mit einer Einschätzung befasst und muss den Entwurf bis zum 24. März dem Bundestag vorlegen. [Read more...]

Deutschland: Bis zu 50.000 Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht

Hamburg, den 18. Januar 2010. Die Zahl in Deutschland lebender potentieller Opfer von Genitalverstümmelungen muss drastisch nach oben korrigiert werden.

Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen müssen als gefährdet eingestuft werden – und nicht 4.000 bis 5.000 wie von PolitikerInnen und anderen Organisationen bisher veröffentlicht. Das entsprechende Dokument finden Sie hier. [Read more...]

Genitalverstümmelung in Deutschland weitgehend geduldet

„Null Toleranz“ für Genitalverstümmelungen an Mädchen? In Deutschland längst keine Realität.

Ärzte müssen schweigen, Schutz von Mädchen bleibt die Ausnahme. Bis zu 50.000 Kinder in Deutschland sind gefährdet, aber keine effektiven Schutzmaßnahmen durch die Politik in Sicht. [Read more...]

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