Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal
Hamburg, den 16. Mai 2010 – Der Bundesrat verabschiedete im März 2010 den Entwurf für einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Verstümmelnde Eingriffe, die von Ärzten durchgeführt werden – wie die Entfernung der inneren Schamlippen – sollen jedoch von der Strafnorm ausgeschlossen bleiben.
Nach dem Willen der Gesetzesinitiatoren sollen Ärzte weiterhin ungestraft Schamlippen abschneiden dürfen. Wörtlich heißt es in der Gesetzesbegründung (BT Drucksache 867-09), es „sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie … die in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der ´Schönheitsoperationen` im Genitalbereich vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen bleiben.“



…und die Frage, wann der Westen endlich aufwacht,
Abschiebung der Täter soll auf diese Weise verhindert werden
Eltern, die in Deutschland leben und an ihren Töchtern eine Genitalverstümmelung veranlassen, müssen auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten.
Strafmaß soll herabgesetzt werden. Änderungen gehen an den tatsächlichen Problemen vorbei. Keine Aufhebung der Hindernisse für die Strafverfolgung. Täter genießen weiterhin staatlichen Schutz. Kein Schutz der Opfer in Sicht.
Hamburg, den 18. Januar 2010. Die Zahl in Deutschland lebender potentieller Opfer von Genitalverstümmelungen muss drastisch nach oben korrigiert werden.
„Null Toleranz“ für Genitalverstümmelungen an Mädchen? In Deutschland längst keine Realität.