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	<title>TaskForce &#187; Gerichtsbeschlüsse — TaskForce</title>
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	<description>Effektive Prävention von Genitalverstümmelung</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 13:29:24 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
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		<title>Gerichtsbeschlüsse</title>
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		<comments>http://www.taskforcefgm.de/2010/03/gerichtsbeschluesse/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 11:19:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>TaskForce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsbeschlüsse]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Gerichtsbeschlüsse zur Verhinderung von Genitalverstümmelung an minderjährigen Mädchen im Heimatland der Eltern -          chronologische Zusammenfassung – In den letzten  Jahren hatten sich mehrere deutsche Amts- und Oberlandesgerichte mit mehreren Fällen zu beschäftigen, bei denen es um die Gefährdung minderjähriger Mädchen ging, bei einer Reise in das Heimatland der Eltern Opfer von Genitalverstümmelung zu werden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<h2><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-326" title="Justiz" src="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/iStock_Justiz-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Gerichtsbeschlüsse zur Verhinderung von Genitalverstümmelung an minderjährigen Mädchen im Heimatland der Eltern</h2>
<p>-          chronologische Zusammenfassung –</p>
<p>In den letzten  Jahren hatten sich mehrere deutsche Amts- und Oberlandesgerichte mit mehreren Fällen zu beschäftigen, bei denen es um die Gefährdung minderjähriger Mädchen ging, bei einer Reise in das Heimatland der Eltern Opfer von Genitalverstümmelung zu werden.</p>
<blockquote><p><strong>Diese Gefahr wurde jeweils durch die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern abgewendet, d.h. Reisen der Kinder in die entsprechenden Risikoländer wurden gerichtlich untersagt. In allen Fällen wurde eine Güterabwägung getroffen, die dem Schutz der Mädchen vor der schweren Misshandlung der Genitalverstümmelung die höchste Priorität einräumt. Weiterhin wurde die Wahrscheinlichkeit dieser Gefahr jeweils durch eine genaue Betrachtung der realen Verstümmelungs-Situation in den afrikanischen Ländern erkannt. In keinem der Fälle war von den jeweiligen Eltern die Verstümmelung im Vorfeld angekündigt worden, was von den Eltern auch grundsätzlich nicht zu erwarten ist.<span id="more-76"></span></strong></p></blockquote>
<p>Hier finden Sie einen Überblick über diese Beschlüsse:</p>
<h2>1. Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 15.12.2004, XII ZB 166/03:</h2>
<p>In diesem bedeutsamen, richtungweisenden Beschluss wird ein in Deutschland lebendes Mädchen mit gambischer Staatsbürgerschaft geschützt: Der Mutter aus Gambia wurde untersagt, die minderjährige Tochter nach Gambia zu verbringen, da ihr dort die Verstümmelung droht.</p>
<blockquote><p><strong>Den vollständigen Beschluss finden Sie </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/BGH_Beschluss2004.pdf" target="_blank"><strong>hier</strong></a><strong>.</strong></p>
<p><strong>Eine Aufbereitung der Argumentation des Bundesgerichtshofes finden Sie </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/07/ZusammenFassung_BGH-Beschluss.pdf" target="_blank"><strong>hier</strong></a></p></blockquote>
<p>Weitere Beschlüsse sind folgende:</p>
<h2>2. Beschluss des Amtsgerichtes Erfurt vom 19.07.2007, 31F 1187/06:</h2>
<blockquote><p><strong>Wieder geht es um den Schutz eines Mädchens aus Gambia: Der Mutter wird untersagt, die minderjährige Tochter nach Gambia zu verbringen, da sie dort nicht vor Genitalverstümmelung sicher wäre.</strong></p></blockquote>
<p>An der gerichtlichen Feststellung einer Gefahr für das Kind ändert auch eine eidesstattliche Erklärung der in Gambia lebenden Großmutter nichts. Das Gericht beruft sich dabei unter anderem auf die hohe Verstümmelungs-Rate in Gambia (80 bis 90%). Das Gericht beurteilt die Verstümmelung als eine <em>„das Kindeswohl in ganz erheblicher</em> <em>Weise beeinträchtigende Behandlung…, die bleibende physische und psychische Schäden zur Folge hat und eine grausame, folgenschwere und durch nichts zu rechtfertigende Misshandlung darstellt“.</em></p>
<p>Weiter heißt es in der Begründung:</p>
<p><em>„Die nach § 1666 Abs. 1 BGB erforderliche Maßnahme der teilweisen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes steht wegen der für das Kind drohenden Gefahr, einen </em><em>irreparablen Schaden seiner psychischen und physischen Unversehrtheit zu erleiden, über dem Interesse, seine Verwandten in Gambia zu besuchen…“</em></p>
<p><em> </em>Die Beschwerde, welche die Mutter beim Oberlandesgericht in Jena gegen diesen Beschluss eingereicht hatte, wurde während einer mündlichen Verhandlung im Jahr 2008 zurückgewiesen.</p>
<h2>3. Beschluss des Amtsgerichtes Bremen vom 28.08.2007, 61F 2311/07:</h2>
<blockquote><p>Wieder wird von Mädchen die Verstümmelungsgefahr in Gambia abgewendet: Einer Mutter aus Gambia wird untersagt, die beiden minderjährigen Töchter (ein Mädchen aus bi-nationaler Partnerschaft mit einem deutschen Mann) außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und außerhalb der Grenzen der Schengener Vertragsstaaten zu bringen oder bringen zu lassen.  Außerdem wird der Mutter aufgegeben, die behandelnden KinderärztInnen von ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Amt für Soziale Dienste zu entbinden.</p></blockquote>
<p>Das Gericht bewertet die Folgen der Verstümmelungspraxis als „<em>Verstümmelung die sowohl das Sexualempfinden wie die üblichen Funktionen des weiblichen Genitaltraktes schwer und vor allem irreparabel zerstören.“…</em> <em>Es handelt sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung.“</em></p>
<p>Weiter heißt es:</p>
<p><em>„Es besteht kein Zweifel, dass derartige Verstümmelung eine schwere Gefahr für das körperliche und seelische Wohl eines Kindes ist, die abzuwehren gerichtliche Aufgabe ist (§§ 1666, 1666a BGB). Ziel ist eine effektive Gefahrenabwehr für die Kinder, wobei auch hierbei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren ist.“</em></p>
<p><em> </em>Und zur Begründung der Maßnahme:</p>
<p>&#8220;<em>Das Gericht sieht es daher als erforderlich an, den Eltern Auslandsreisen mit den Kindern zu untersagen und den Grenzübertritt der Kinder durch polizeiliche Maßnahmen nach Möglichkeit zu verhindern. Allein die Untersagung von Reisen nach Gambia erscheint nicht als wirksame Maßnahme nicht ausreichend, weil Gambia schließlich auch von jedem anderen Land der Welt aus angeflogen werden könnte. Im Ergebnis handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine Einschränkung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungrechtes.“</em></p>
<p>Und:</p>
<p>&#8220;<em>Den Eltern ist…aufzugeben, dem Jugendamt eine Schweigepflichtentbindungserklärung für jeden behandelnden Kinderarzt zu erteilen, damit von dort von Zeit zu Zeit Auskünfte über den Gesundheitszustand der Kinder eingeholt werden können. Mit der Abgabe einer solchen Erklärung vermeiden die Eltern, dass das Gericht diese Erklärung ersetzt oder aber auch die Gesundheitsfürsorge insoweit einschränkt</em>.“</p>
<h2>4. Beschluss des Amtsgerichtes Bonn vom 22.02.2008, 47F 86/08:</h2>
<blockquote><p><strong>Von einem Mädchen wird die große Gefahr einer Genitalverstümmelung in Burkina Faso abgewendet: Dem Vater aus Burkina Faso wird untersagt, die minderjährige Tochter aus der bi-nationalen Partnerschaft mit einer deutschen Frau aufgrund der Genitalverstümmelungsgefahr außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und außerhalb der Grenzen der Schengener Vertragsstaaten zu bringen oder bringen zu lassen.</strong></p></blockquote>
<p>Das Jugendamt Bonn stellte den Antrag auf Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, nachdem es zunächst die Überlegung gab, von dem Mann eine Erklärung unterzeichnen zu lassen, in der er die Aussage, keine Verstümmelungsabsicht zu hegen, bekräftigen sollte.</p>
<p>„<em>Der Mutter wurde angeraten zum Schutz vor Genitalverstümmelung einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht zu stellen, da eine Erklärung im Jugendamt keinen richterlichen Beschluss ersetzt. Die Mutter teilte mit, dass sie sich mit ihrem Anwalt beraten werde und danach einen Antrag beim Familiengericht stellen werde. Dies ist seitens der Mutter nicht erfolgt.“</em></p>
<p><em></em>Deshalb übernahm das Jugendamt die Antragstellung, denn:</p>
<p><em>„Bei Genitalverstümmelung handelt es sich um eine schwerwiegende Gefährdung desKindeswohls“</em>.</p>
<p>Das Gericht gibt dem Antrag statt und begründet kurz und präzise:</p>
<p><em>„</em><em>Auch nach Auffassung des mit dieser Sache befassten Gerichts stellt die Genitalverstümmelung (hier von Mädchen) einen der schwersten Verletzungen der Menschenwürde dar und ist eine der abscheulichsten Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Derartige Eingriffe und Verletzungen sind durch keine Religion, Sitte oder Brauchtum zu rechtfertigen. </em></p>
<p><em>Nach den hier vorliegenden Informationen sind Kinder aus dem hier betroffenen Kultur- und Lebenskreis in hohem Maße in Gefahr, Opfer von Genitalverstümmelungen zu werden, wenn sie in Länder dieses Kulturkreises verbracht werden.</em></p>
<p><em>Das Gericht ist daher der Auffassung, dass auch einschneidende Maßnahmen erforderlich sind und getroffen werden müssen, um diese drohende Gefahr zu verhindern. Hierbei haben mögliche Umgangsrechte von Verwandten und der gleichen in jedem Falle zurückzustehen. Insofern schließt sich das Gericht voll dem Antrag des Jugendamtes der Stadt Bonn …an. Die Ausreisebeschränkung gilt ab sofort.“</em></p>
<p><em></em>Lesen Sie auch die Pressemitteilung der TaskForce zu diesem Fall.</p>
<h2>5. Beschluss des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 05.05.2008, 16 UF 03/08:</h2>
<blockquote><p><strong>Hier bestätigt das Gericht den Antrag einer deutschen Mutter, dem geschiedenen Vater ägyptischer Herkunft nach der Trennung lediglich den betreuten Umgang mit der minderjährigen Tochter zu gewähren, da sie eine Entführung der Tochter nach Ägypten und dort die Verstümmelung des Mädchens befürchtet.</strong></p></blockquote>
<p>Das Gericht begründet erkennt eine Gefährdung des Kindeswohls:</p>
<p><em>„Die von der Mutter ebenso wie von der Verfahrenspflegerin befürchtete Gefahr einer Entführung und Genitalverstümmelung…für den Fall eines unbegleiteten Umgangs kann derzeit nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Genitalverstümmelung ist eine Kindeswohlgefährdung. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob nur Teile der Klitoris entfernt werden oder ob eine vollständige Entfernung der Klitoris und der Schamlippen vorgenommen wird. Auch ist ohne Belang, ob der Eingriff ärztlich überwacht oder unter unzureichenden hygienischen Bedingungen erfolgt. Die Folgen sind irreversibel und führen zu lebenslangen Beeinträchtigungen.“</em></p>
<p>Weiter heißt es:</p>
<p><em>„Zu berücksichtigen ist, dass auch unter Zugrundelegung der Angaben des Vaters die Beschneidungsquote in Ägypten 75-90% beträgt. Die Mutter geht sogar von 90-97% aus. Selbst wenn man die Zahlen des Vaters zugrunde legt, werden mindestens ¾ der ägyptischen Mädchen immer noch beschnitten. Dies zeigt, dass die Tradition der Genitalverstümmelung trotz des gesetzlichen Verbotes immer noch weit verbreitet ist. Eine derartig hohe Quote lässt sich jedoch nicht erklären, wenn die Ablehnung der Beschneidung so weit fortgeschritten wäre wie vom Vater behauptet…Selbst wenn der Vater eine Genitalverstümmelung ablehnt, heißt dies nicht, dass damit keine Gefaht für das Kind besteht…“</em></p>
<p>Und schließlich:</p>
<p><em>„Solange der Entschluss das Mädchen nicht beschneiden zu lassen, nich glaubhaft von der gesamten Großfamilie des Vaters mitgetragen wird, kommt ein unbegleiteter Umgang nicht in Betracht. Insoweit muss das Recht des Vaters hinter dem Schutz des Kindes zurücktreten. Dieser kann auch nicht durch mildere Maßnahmen gewährleistet werden. Denn allein durch ein Ausreiseverbot ist das Mädchen ebenso wenig zu schützen wir durch die vom Vater angebotene Überlassung seiner Ausweispapiere für die Dauer des Umgangs. Unstreitig werden auch in EU-Staaten Genitalverstümmelungen durchgeführt…“</em></p>
<h2>6. Beschluss des Amtsgerichtes Ratingen vom 03.07.2008, 4F 63/08:</h2>
<blockquote><p><strong>Es geht um die Abwendung der großen Verstümmelungsgefahr in Gambia: Einer Frau aus Gambia wird untersagt, ihre beiden minderjährigen Töchter außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und außerhalb der Grenzen der Schengener Vertragsstaaten zu bringen oder bringen zu lassen.<em> </em></strong></p></blockquote>
<p><em>„Insofern wird ihr das Sorgerecht teilweise entzogen und auf das Jugendamt Ratingen als Erziehungspfleger übertragen“.</em></p>
<p><em></em>Das Gericht schreibt in seiner Urteilsbegründung:</p>
<p><em>„Im vorliegenden Fall war die Gefahr der beiden Mädchen, schwerwiegend misshandelt zu werden, abzuwägen gegen den erheblichen Eingriff in das Elternrecht gemäß Art. 6 GG. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Genitalverstümmelung, wie sie in Gambia gang und gäbe ist, um eine schwerwiegende Misshandlung…Die beiden Töchter sind nunmehr sechs und neun Jahre alt, also in einem Alter, in dem die Beschneidung üblicherweise stattfindet. Wenn die Kindesmutter zu diesem Zeitpunkt…ihren Wunsch äußert, ihr Heimatland zu besuchen, so ist dies zwar nachzuvollziehen, andererseits ergibt sich ein konkreter Anhaltspunkt, dass die Mutter tatsächlich vor ha, eine Beschneidung durchführen zu lassen. </em></p>
<p><em>Die gegenteilige Äußerung der Kindesmutter und die Vermutung des Kindesvaters ändern am Bestehen dieses konkreten Verdachtsmoments nichts. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Erziehungsberechtigte tatsächlich zugibt, dass er vor hat, eine hier strafbare Handlung an den Kindern zu begehen bzw. sie durchführen zu lassen.“</em></p>
<p><em></em><em>„Es ist von einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Beschneidung der Töchter bei einem eventuellen Aufenthalt in Gambia auszugehen, angesichts der Beschneidungsquote von 80% bis 90%.Selbst wenn die Genitalverstümmelung durch die Kindesmutter abgelehnt würde, so muss mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sie sich angesichts der weitverbreiteten Beschneidungspraxis nicht oder nicht genügend gegen die Durchführung einer Beschneidung der Töchter dort wehren könnte und somit die Töchter nicht genügend schützen könnte…“</em></p>
<p><em></em><em>„Offenbar schätzt die Mutter die den beiden Töchtern in Gambia drohende Gefahr nicht realistisch ein. Ihr Interesse, ihre Verwandten gemeinsam mit ihren Kindern in Gambia zu besuchen, muss angesichts des drohenden irreparablen Schadens für die physische und psychische Unversehrtheit der beiden Töchter zurück treten.“</em></p>
<p><em></em>Die Rechtsbeschwerde der Frau wurde am 18.08.2008 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen.</p>
<h2>7. Beschluss des Amtsgerichtes Bad Säckingen vom 20.11.2008, 6F 202/08:</h2>
<blockquote><p><strong>Von einem minderjährigen Mädchen wird die drohende Gefahr einer Genitalverstümmelung in Äthiopien abgewendet, nachdem es für längere Zeit und ohne elterliche Begleitung dorthin geschickt werden sollte:</strong></p></blockquote>
<p>Einem Ehepaar äthiopischer Herkunft wird die elterliche Sorge für die minderjährige Tochter insoweit entzogen, als es um die Veranlassung oder Genehmigung von Reisen in das Ausland geht. Für diesen Aufgabenkreis wird das Landratsamt Lörrach/Fachbereich für Jugend und Familie bestellt.</p>
<p>Das Gericht begründet seine Enscheidung wie folgt:</p>
<p><em>„Bei der Frage, ob eine Gefahr im Sinne des §1666 besteht, sind stets zwei Gesichtspunkte zu berücksichtigen, nämlich einerseits die Schwere eines möglicherweise eintretenden Verletzungserfolges und andererseits der Grad der Wahrscheinlichkeit, der für einen Eintritt dieses Erfolges besteht.</em></p>
<p><em>Je schwerer eine Verletzung wiegt, desto geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts zu stellen sind, um gegen die Verletzungs- oder Schädigungsgefahr gerichtlich tätig zu werden…“</em></p>
<p><em></em><em>„Der Schaden, der hier droht, besteht darin, dass ein 10 Jahre altes Mädchen im Falle einer Ausreise nach Äthiopien der in diesem Land nicht unüblichen…Beschneidung der Geschlechtsorgane unterzogen werden könnte.</em></p>
<p><em></em><em>Ein solcher Vorgang würde – wenn es dazu käme – eine außerordentlich schwere, dauerhafte und nicht wieder rückgängig zu machende Verletzung des Körpers und der Gesundheit des Kindes sowie einen ebenfalls nicht mehr rückgängig zu machenden schwer wiegenden Eingriff in seine menschliche Würde darstellen. Angesichts der Schwere eines solchen Verletzungserfolges – immerhin rechnen die körperliche Unversehrtheit, die Gesundheit und die Menschenwürde zu denjenigen Verfassungswerten, die nach Art. 1 und 2 des Grundgesetzes als besonders hochrangig anzusehen sind – sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit, dass es im Fall einer Äthiopien-Reise des Kindes zu einem solchen Verletzungserfolg kommen könnte, gestellt werden müssen, relativ gering.</em></p>
<p><em>„Wenn Eltern ein zehnjähriges Kind ohne elterliche Begleitung in ein solches Hochrisikoland reisen lassen, besteht eine ernst zu nehmende Gefahr, dass sich das dort allgemein vorhandene Risiko zu Lasten dieses Kindes konkret verwirklichen könnte…“</em></p>
<p><em></em>Lesen Sie auch die <a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/PM_BeschlussBadSaeckingen1.pdf">Pressemitteilung </a>der TaskForce zu diesem Fall.</p>
<p><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/OLK_Karlsruhe_Bad_Saeckingen.pdf">Das OLG Karlsruhe hob den Beschluss am 25. Mai 2009 auf</a>.</p>
<blockquote><p><strong>Alle Hintergründe zu dem &#8220;Fall&#8221; finden Sie <a href="http://www.taskforcefgm.de/?cat=19">hier</a></strong></p></blockquote>
<h2>8. Beschluss des Oberlandesgerichtes Bremen vom 16.01.2009, 4 UF 108/08: Diesmal geht es um den Schutz eines Mädchens vor einer Verstümmelungsgefahr in Nigeria:</h2>
<blockquote><p><strong>Einem Mann nigerianischer Herkunft wird untersagt, die minderjährige Tochter aus bi-nationaler Partnerschaft mit einer deutschen Frau, ohne Zustimmung des als Pfleger bestimmten Jugendamtes Bremen außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen. </strong></p></blockquote>
<p>Hintergrund ist die Gefahr einer Genitalverstümmelung, die sich für das Mädchen aufgrund der Verstümmelungssituation in Nigeria bei einer Reise in das Land ergäbe. Das Gericht sieht bereits die abstrakte Gefahr als Grundlage an, um die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes zu rechtfertigen.</p>
<h2>9. Beschluss des Amtsgerichtes Hamburg-Harburg vom 09.07.2009, 635 F 167/09: Abwendung der Gefahr der Genitalverstümmelung für ein minderjähriges Mädchen in Gambia.</h2>
<blockquote><p><strong>Den Eltern wird gemäß §1666 BGB das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge entzogen und auf das Jugendamt Hamburg-Mitte als Pfleger übertragen. Den Kindeseltern und Dritten wird die Kindes-Verbringung außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und aus dem Bereich der Grenzen der Schengener Vertragsstaaten untersagt.</strong></p></blockquote>
<p>Zuvor hatte die Mutter, die aus Gambia stammt, gegenüber Dritten angekündigt, während einer Reise nach Gambia das Mädchen verstümmeln lassen zu wollen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Genitalverstümmelung in Hamburg</title>
		<link>http://www.taskforcefgm.de/2010/02/genitalverstuemmelung-in-hamburg/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 22:57:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>TaskForce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsbeschlüsse]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentare]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemeldungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Hamburger Gerichtsbeschluss rettet zwei Mädchen in Hamburg vor Genitalverstümmelung Aber: Vier Schwestern verstümmelt. Deutsche MitwisserInnen verhinderten die Strafverfolgung. Dennoch brauchen wir keine Änderung des Strafrechts! (News4Press.com) Hamburg, 10. Januar 2010. Eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hamburg Barmbek bewahrt zwei minderjährige Mädchen vor einer möglichen Genitalverstümmelung in Gambia.Obwohl die Eltern dieser Kinder bereits vier Töchter bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-446" title="Maedchen" src="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/iStock_MaedchenSmall-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Hamburger Gerichtsbeschluss rettet zwei Mädchen in Hamburg vor Genitalverstümmelung</h2>
<p><strong>Aber: Vier Schwestern verstümmelt. Deutsche MitwisserInnen verhinderten die Strafverfolgung. Dennoch brauchen wir keine Änderung des Strafrechts!</strong></p>
<div>
<p>(News4Press.com) Hamburg, 10. Januar 2010. Eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hamburg Barmbek bewahrt zwei minderjährige Mädchen vor einer möglichen Genitalverstümmelung in Gambia.<span id="more-445"></span><strong>Obwohl die Eltern dieser Kinder bereits vier Töchter bei einem Heimaturlaub verstümmeln ließen, haben sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Deutsche MitwisserInnen und die Organisation TERRE DES FEMMES e.V. vereitelten die Strafverfolgung.<br />
</strong><br />
Die in Hamburg lebenden TäterInnen ließen 1997 ihre bis dahin vier Töchter (zwei bis zehn Jahre alt) während einer „Ferienreise“ nach Gambia so schwer verstümmeln (durch Heraus-schneiden von Klitoris und Labien), dass sie noch heute Symptome dissoziativer Amnesie aufgrund des massiven Traumas durch die Gewalt zeigen. Die älteste Tochter, zum Zeitpunkt der Tat zehn Jahre alt, wurde von den Eltern aus ungeklärtem Grund in dem für sie fremden Land zurückgelassen.</p>
<p>Nicht aber eine vermeintliche Lücke im Strafrecht lässt die TäterInnen nun straffrei ausgehen, sondern der bewusste Verzicht auf eine Anzeige:</p>
<p><strong>Alle deutschen MitwisserInnen, wie z.B. die Frauenrechtsorganisation</strong> <strong>TERRE DES FEMMES e.V. sowie die Journalistin Kerstin K. und die Ärztin Marie C. hatten genaue Kenntnis über die Strafbarkeit von Genitalverstümmelung. Sie entschieden sich trotzdem bewusst dafür, weder die begangenen Taten anzuzeigen noch die Behörden zum Schutz der jüngsten Mädchen einzuschalten.<br />
</strong><br />
Die Strafverfolgung im vorliegenden Fall scheiterte vor allem daran, dass es keine Meldepflicht für Genitalverstümmelungen gibt.</p>
<p><strong>Die ärztliche Schweigepflicht führt derzeit zu einem TäterInnenschutz von Gesetzes wegen: ÄrztInnen, die Genitalverstümmelungen an Kindern feststellen, dürfen keine Anzeige erstatten und müssen – wie die Ärztin Marie C. – auch dann nicht die Behörden informieren, wenn Sie Kenntnis von einer Gefährdung haben.</strong></p>
<p>Die Ermittlungsbehörden können aber erst dann wirksam tätig werden, wenn sie von einer Straftat erfahren. Hierfür bedarf es einer Meldepflicht und der Courage der Zivilgesellschaft. Beides fehlte hier.</p>
<p>Seit dem Inkrafttreten des 2. Opferrechtsreformgesetzes im Oktober 2009 ruht die Verjährung von Genitalverstümmelungen bis zur Volljährigkeit der Opfer ( <a href="http://www.taskforcefgm.de/?p=115">die TaskForce berichtete</a> ). Die Änderung kommt in diesem Fall aber zwei Jahre zu spät, die Tat bleibt verjährt.</p>
<p>Weitere Informationen zu dem Fall erhalten Sie <a href="http://xn--patenmdchen-blog-0nb.de/2010/01/keine-strafe-fur-vierfache-genitalverstummelung /">hier</a>:</p>
<p>Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung ist ein Netzwerk von Organisationen zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung:<br />
Akifra e.V. &#8211; <a href="http://www.akifra.org/" target="_BLANK">www.akifra.org</a> ,<br />
Lobby für Menschenrechte e.V &#8211; <a href="http://www.lobby-fuer-menschenrechte.de/" target="_BLANK">www.lobby-fuer-menschenrechte.de</a> ,<br />
TABU e.V. &#8211; <a href="http://www.verein-tabu.de/" target="_BLANK">www.verein-tabu.de</a> und<br />
WADI e.V. <a href="http://www.wadinet.de/" target="_BLANK">www.wadinet.de</a></p>
<p>TaskForce für effektive Prävention von Genitalvrestümmelung<br />
Ines Laufer<br />
PF 30 41 44<br />
20324 Hamburg<br />
Tel:040/ 80 79 69 44<br />
<a href="mailto:info@taskforcefgm.de">info@taskforcefgm.de</a><br />
<a href="http://www.taskforcefgm.de/" target="_BLANK">www.taskforcefgm.de</a></p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Karlsruhe ermöglicht Genitalverstümmelung</title>
		<link>http://www.taskforcefgm.de/2010/02/olg-karlsruhe-ermoglicht-genitalverstummelung-2/</link>
		<comments>http://www.taskforcefgm.de/2010/02/olg-karlsruhe-ermoglicht-genitalverstummelung-2/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 20:11:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>TaskForce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsbeschlüsse]]></category>

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		<description><![CDATA[Update Juli 2009: Seit dem 03. Juli 2009 steht es definitiv fest: Ein 10-jähriges Mädchen aus Schopfheim darf ungehindert und für unbestimmte Zeit nach Äthiopien verbracht und dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt werden. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits am 25. Mai 2009 &#8211; basierend auf der Einschätzung, für das Kind bestehe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-316" title="Waage" src="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Waage-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Update Juli 2009:</strong><br />
Seit dem 03. Juli 2009 steht es definitiv fest: Ein 10-jähriges Mädchen aus Schopfheim darf ungehindert und für unbestimmte Zeit nach Äthiopien verbracht und dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt werden. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits am 25. Mai 2009 &#8211; basierend auf der Einschätzung, für das Kind bestehe de facto überhaupt keine Gefahr.<br />
Den vollständigen Beschluss finden Sie hier: <a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/OLK_Karlsruhe_Bad_Saeckingen.pdf" target="_blank">PDF downloaden</a>.</p>
<blockquote><p><strong>Lesen Sie </strong><strong></strong><strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Rezension_OLG_Karlsruhe_v._25.06.200911.pdf" target="_blank">hier die Rezension des Beschlusses </a></strong><strong>durch den Rechtsanwalt Jan Holtmeyer.</strong><strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Rezension-Beschluss-OLG-Karlsruhe-v.-25.06.2009.pdf" target="_blank"></a><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Rezension-Beschluss-OLG-Karlsruhe-vom-25.06.2009.pdf"></a><br />
</strong></p></blockquote>
<p>Die Einschätzung des Oberlandesgerichtes basiert u.a. auf einer Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Addis Abeba, in der eine derart gravierende Unkenntnis der Problematik Genitalverstümmelung offenbart wird, dass die TaskForce im Vorfeld Beschwerde gegen diese Stellungnahme beim Auswärtigen Amt eingereicht hatte.<span id="more-314"></span><strong></strong></p>
<p><strong>Diese Beschwerde können Sie hier nachlesen: </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Auswärtiges-Amt_BeschwerdeGrimm_anonym.pdf" target="_blank"><strong>PDF downloaden.</strong></a></p>
<p>Eine Revision, Korrektur oder Relativierung dieser Stellungnahme seitens des Auswärtigen Amtes erfolgte nicht.</p>
<p>Gegen den Beschluss des OLG Karlsruhe hätte das Jugendamt Lörrach bis zum 03. Juli Beschwerde beim Bundesgerichtshof BHG einreichen können. Die TaskForce und Unterstützer richteten eine Petition ein, um auf die Dringlichkeit dieser Rechtsbeschwerde hinzuweisen: Innerhalb weniger Tage forderten mehr als 1.300 Menschen (hier die <a href="http://www.ipetitions.com/petition/schutz_vor_genitalverstuemmelung/signatures" target="_blank">Petition auf Deutsch</a> und <a href="http://www.ipetitions.com/petition/chance_to_protection_fgm/" target="_blank">Englisch</a>), darunter viele ÄrztInnen, PsychologInnen, AnwältInnen, RichterInnen, Vereine und Prominente das Landratsamt Lörrach auf, den Fall vor den BGH zu bringen.</p>
<p>Das Landratsamt blieb auch nach der Übergabe der Unterschriften &#8211; und einer erneuten Fundierung der Dringlichkeit einer Rechtsbeschwerde &#8211; bei seinem Entschluss.</p>
<blockquote><p><strong>Unser Schreiben an den Landrat mit der Zusammenfassung der ensprechenden Begründungen finden Sie </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Petition-Uebergabe_Landrat_Loerrach.pdf" target="_blank"><strong>hier</strong></a><strong>.</strong></p></blockquote>
<p>Neben der nun &#8220;richterlich abgesegneten&#8221; Gefährdung des Mädchens, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden, macht dieser &#8220;Fall&#8221; noch etwas anderes deutlich:</p>
<blockquote><p><strong>Nicht alle Organisationen, die sich offiziell des Themas &#8220;Genitalverstümmelung&#8221; annehmen, fokussieren den Schutz potentieller Opfer, wie Sie hier nachlesen können:<br />
Die</strong><strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/DINAH_INTEGRA_TDF_FORWARD.pdf" target="_blank">Rolle von FORWARD e.V. und TERRE DES FEMMES e.V.</a></strong></p></blockquote>
<p><strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/DINAH_INTEGRA_TDF_FORWARD.pdf" target="_blank"></a></strong>Über die Berichterstattung der Medien in diesem Fall können Sie <a href="http://www.taskforcefgm.de/2010/02/der-fall-dinah-in-den-medien/" target="_blank">hier</a> erfahren und passend dazu <a href="http://www.taskforcefgm.de/?page_id=394" target="_blank">hier</a> einen Artikel über die Beeinflussung von RichterInnen durch die Medien lesen.</p>
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		<title>Der &#8220;Fall Dinah&#8221; in den Medien</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 11:42:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>TaskForce</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsbeschlüsse]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentare]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem das Amtsgericht in Bad Säckingen Anfang September&#8217;08 einer äthiopischen Familie das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Schutz der Tochter vor Genitalverstümmelung eingeschränkt hat, wird viel Meinung gemacht und Empörung geschürt, zuletzt in einem Artikel der Badischen Zeitung In diesem Artikel werden nicht nur jede Menge falscher Informationen verbreitet, sondern auch die Arbeit der TaskForce diskreditiert. Am 20.10.08 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-320" title="ZeitungSchredder" src="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Zeitung-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />Nachdem das Amtsgericht in Bad Säckingen Anfang September&#8217;08 einer äthiopischen Familie das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Schutz der Tochter vor Genitalverstümmelung eingeschränkt hat, wird viel Meinung gemacht und Empörung geschürt, zuletzt in einem <a href="http://werkstatt.badische-zeitung.de/schopfheim/gericht-will-kind-vor-beschneidung-schuetzen" target="_blank">Artikel der Badischen Zeitung</a></strong><strong><br />
</strong>In diesem Artikel werden nicht nur jede Menge falscher Informationen verbreitet, sondern auch die Arbeit der TaskForce diskreditiert. Am 20.10.08 wurde der Badischen Zeitung deshalb folgende Gegendarstellung gesandtt, mit der Aufforderung sie zu veröffentlichen: <a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Artikel_Bad.Zeitung_Gegendarstellung.pdf" target="_blank">Gegendarstellung (PDF-Format)</a><span id="more-87"></span>Die Zeitung reagierte promt und veröffentlichte am 22.10.08 folgenden redaktionellen Beitrag: <a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Artikel_Bad.Zeitung_Gegendarstellung.pdf" target="_blank">Artikel Badische Zeitung (PDF-Format)</a><br />
Am 04.11. erschien der Leserinnenbrief von Dagmar Schneider, Akifra e.V., in der Badischen Zeitung: <a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Dagmar_Schneider.pdf" target="_blank">Brief (PDF-Format)</a></p>
<blockquote><p><strong>Einen ausführlichen Kommentar zu dem Artikel finden Sie hier: </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Kommentar_Artikel_BadischeZeitung.pdf" target="_blank"><strong>Kommentar (PDF-Format)</strong></a></p></blockquote>
<p><strong>Am 20.11.08 bestätigte das Amtsgericht seinen Beschluss: <a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/PM_BeschlussBadSaeckingen.pdf" target="_blank">Pressemitteilung (PDF-Format)</a></strong></p>
<blockquote><p><strong>Die Hintergrundinformationen zur Lage in Äthiopien &#8211; Quelle: </strong><a href="http://www.ipu.org/wmn-e/fgm-prov-d.htm" target="_blank"><strong>InterParlamentarische Union (IPU)</strong></a><strong> &#8211; können Sie hier herunterladen: </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/06/FGM-ethiopia.pdf" target="_blank"><strong>Informationen Äthiopien (PDF-Format)</strong></a></p></blockquote>
<p>Die Menschenrechtlerin und Autorin, Dipl.-Psych. Monika Gerstendörfer über aufgeregte Reaktionen in diesem &#8220;Fall&#8221;: <a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Gespräch-mit-Monika-Gerstendörfer2.pdf" target="_blank">Gespräch (PDF-Format)</a></p>
<p>Nun schlägt auch das ZDF-Magazin &#8220;ML Mona Lisa&#8221; in diese Bresche und erweist den Bemühungen um den Schutz gefährdeter Mädchen in Deutschland einen Bärendienst. Aus diesem Grunde hat die TaskForce die Verwendung des Interviewmaterials für diesen Beitrag untersagt. Die Begründung dafür finden Sie hier: <a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/ZDF_MonaLisa.pdf" target="_blank">PDF downloaden</a></p>
<blockquote><p><strong>Die mediale Aufbereitung des &#8220;Falles Dinah&#8221; aus Schopfheim veranlasste die Organisationen Akifra e.V., INTACT e.V., Lobby für Menschenrechte e.V., Materra e.V., TABU e.V. und WADI e.V., gemeinsam mit der TaskForce die folgende <a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Gemeinsame_Erklärung_FallDinah.pdf" target="_blank">Erklärung</a> abzugeben: </strong></p></blockquote>
<p>Bereits am 24.11. hat der Verein INTACT e.V. die folgende <a href="http://www.intact-ev.de/aktuell/Pressemitteilung%20WGV%20Deutschland.pdf" target="_blank">Pressemitteilung</a> zu dem Fall in Schopfheim abgegeben.</p>
<p>Update: Wir stellen mit Bedauern fest, dass der Fall &#8220;Schopfheim&#8221; nach wie vor in den Medien unsachlich und falsch dargestellt wird. Dies führt dazu, dass die kontroverse Diskussion um Tatsachen, Tatbestände, Fakten, Verantwortung, Recht und Lösungen, die dringend erforderlich wäre, nahezu unmöglich gemacht wird, wie der polemische Beitrag der Süddeutschen Zeitung belegt.</p>
<blockquote><p><strong>Geradezu an Zensur grenzt die Tatsache, dass die Vielzahl der kritischen Briefe und Stellungnahmen &#8211; von Organisationen oder Einzelpersonen &#8211; keine Berücksichtigung fanden und als &#8220;LeserInnenbriefe&#8221; nicht veröffentlicht wurden, wie z.B. von:</strong></p>
<p><strong>• </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/INTACT_Kommentar_Sueddeutsche.pdf" target="_blank"><strong>INTACT e.V.</strong></a><br />
<strong>• </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Leserinnenbrief_MonikaGerstendörfer.pdf" target="_blank"><strong>Lobby für Menschenrechte</strong></a><br />
<strong>• </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Leserbrief_ArvidVormann.pdf" target="_blank"><strong>Arvid Vormann, Berlin</strong></a><br />
<strong>• </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Dr_Oberste.pdf" target="_blank"><strong>Dr. Jörg Oberste, Dresden</strong></a><br />
<strong>• </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Leserinnenbrief_BeateAlbrecht.pdf" target="_blank"><strong>Beate Albrecht, Witten</strong></a><br />
<strong>• </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Sanja_Stankovic.pdf" target="_blank"><strong>Sanja Stankovic, Hamburg</strong></a><br />
<strong>• </strong><a href="http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2011/08/Leserinnenbrief_DagmarSchneider.pdf" target="_blank"><strong>Dagmar Schneider, Dresden</strong></a></p>
<p><span style="color: #ff9900;"><strong> </strong></span></p></blockquote>
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