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Unser Ansatz

Das "Präventionsprogramm zur umfassenden Verhinderung von Genitalverstümmelung in Deutschland" basiert auf dem Bekenntnis zu den unveräußerlichen und unteilbaren universellen Menschenrechten, dem Deutschen Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), sowie der UN-Menschen- und Kinderrechtskonvention.

Es geht darum, alle gefährdeten Mädchen in Deutschland unter "Generalschutz" zu stellen, d.h. mit Hilfe einfacher aber präziser Maßnahmen sicherzustellen, dass

  • die Durchführung von Genitalverstümmelungen effektiv verhindert wird und
  • bereits begangene Genitalverstümmelungen systematisch aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt werden.

Grundlage ist die Zuordnung der gefährdeten Mädchen zur sog. Risikogruppe. In dieser Zuordnung wird das Wissen um die Verbreitung von Genitalverstümmelung innerhalb ethnischer Gruppen in Afrika und in arabischen Ländern optimal umgesetzt.

Die Gefährdung, die für jedes Mädchen der Risikogruppe konstatiert werden muss, ist so konkret, dass es keiner weiteren Hinweise von Dritten (z.B. SozialarbeiterInnen, LehrerInnen, KindergärtnerInnen usw.) bedarf, um die Einleitung der Maßnahmen zu rechtfertigen. Somit kann automatisch jedes gefährdete Mädchen von diesen Maßnahmen profitieren.