Email/Kontakt
info@taskforcefgm.de
Tel.: +49 (0)40 80 79 69 44
Gesetz in Ägypten
Ankündigung:
Am 07.Juni 2008 verabschiedete das ägyptische Parlament ein Gesetz,
das die Durchführung von Genitalverstümmelung unter Strafe stellt - es sei denn,
ÄrztInnen stellen eine "medizinische Notwendigkeit" fest.
Ines Laufer nimmt diese Klausel etwas genauer unter die Lupe und kommentiert das Gesetz
unter Berücksichtigung des "Verstümmelungs-Alltags" in dem beliebten Urlaubsland.
Zum Kommentar von Ines Laufer als PDF-Datei.